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Forum "Politik/Wirtschaft" - Freistellung von Dividenden
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Freistellung von Dividenden: Erklärung / Korrektur
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 14:14 Do 06.11.2014
Autor: BlackSalad

Aufgabe
Die M-AG hält 50% an der T-GmbH. Die M-AG erhält eine Ausschüttung i. H. v. 7363€ Zur Finanzierung der Beteiligung hat die M-AG ein Darlehen aufgenommen. In diesem Zusammenhang sind Zinsen i.H.v. 1000€ angefallen.

Könnt ihr mal schauen, ob ich das richtig verstanden habe?

Die M-AG hat eine Beteiligung an der T-GmbH, wofür sie eine Ausschüttung bekommt. Von dieser Ausschüttung wurde bereits die Kapitalertragsteuer abgezogen. Für die bereits abgeführte Kapitalertragsteuer entsteht eine Forderung gegenüber dem Finanzamt, da die Kapitalertragsteuer auf die Einkommensteuer angerechnet werden kann (§36, Abs. 2, Nr. 2 EStG).
Für die steuerliche Gewinnermittlung muss eine außerbilanzielle Kürzung um die Dividende stattfinden. Das lese ich aus §8b, abs. 1, Nr. 1 KstG. Zusätzlich müssen 5% der Dividende (=10 000€*0,05 = 500) laut §8b, Abs 5 KStG dazu addiert werden, da diese nicht abgezogen werden können.

Stimmt das so?
Wenn jetzt die 1000€ nicht an Ausgaben angefallen wären, hätten dann die 10 000€ nicht außerbilanziell gekürzt werden dürfen?

Vielen Dank =)

        
Bezug
Freistellung von Dividenden: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 17:34 Do 06.11.2014
Autor: Josef

Hallo,


Im Rahmen der Kapitalertragsteuer sind Dividenden steuerpflichtig. Bei der Auszahlung an den Aktionär wird die entsprechende Summe direkt einbehalten, z.B. von der Depotbank, und bei der späteren Steuerveranlagung als Vorauszahlung berücksichtigt.

Des Weiteren erhalten die Aktionäre eine Steuergutschrift in Höhe der bereits von der Gesellschaft an das Finanzamt abgeführten Körperschaftsteuer.

Hat der Aktionär einen Freistellungsauftrag abgegeben, wird ihm die Kapitalertrag- und Körperschaftsteuer ausbezahlt.





"Steuerliche Behandlung der Gewinnausschüttung

    Privatpersonen in Deutschland müssen Dividenden als Einkünfte aus Kapitalvermögen mit der Abgeltungsteuer versteuern.


    Einzelunternehmen und Personengesellschaften versteuern die Dividenden nach dem so genannten Teileinkünfteverfahren.


    Kapitalgesellschaften können Dividenden steuerfrei vereinnahmen (§ 8b Abs. 1 KStG). Seit 2004 sind jedoch 5 % der erhaltenen Dividende fiktiv als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben zu versteuern; de facto sind also 95 % der Dividenden von der Körperschaftsteuer befreit. Mit Wirkung ab März 2013 muss die Kapitalgesellschaft mit mindestens 10 % an der ausschüttenden Gesellschaft beteiligt sein, damit die Steuerbefreiung greift. Ansonsten muss der gesamte Gewinn versteuert werden.



Dividenden

Die Hauptversammlung legt fest, welcher Teil des nach Abzug der Körperschaftsteuer und des Solidaritätszuschlags verbleibenden Gewinnes ausgeschüttet werden soll. Da es sich dabei also um Nachsteuergewinn handelt, wird auch der Begriff Bardividende verwendet, im Gegensatz zur Bruttodividende vor Abzug jeglicher Steuern. Von dieser Bardividende erfolgt jedoch bei deutschen Aktien noch ein Steuerabzug in Höhe von 25 % (zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag). Die Dividende wird üblicherweise auf das zugehörige Konto eines Wertpapierdepots abzüglich der Steuern und eventueller Gebühren überwiesen. Bei börsennotierten Unternehmen ist dem Dividendenempfänger durch die auszahlende Depotbank eine Steuerbescheinigung über die einbehaltenen Steuern zu erteilen, bei nichtbörsennotierten Unternehmen erfolgt Auszahlung und Steuerbescheinigung direkt durch das ausschüttende Unternehmen.

Die Dividenden waren bis Ende 2008 bei inländischen Personen im Normalfall sowohl im Privatvermögen als auch im Betriebsvermögen nach dem Halbeinkünfteverfahren als Einnahmen zu besteuern, seit 2009 grundsätzlich bei Privatpersonen pauschal mit 25 % gesondertem Steuertarif bzw. nach dem Teileinkünfteverfahren bei Beteiligungen, die dem Betriebsvermögen zuzurechnen sind. Zu beachten ist, dass die Veräußerung von Anteilen, die einer Beteiligung von 1 % oder mehr entsprechen, zu Einkünften aus Gewerbebetrieb zuzurechnen sind und demnach auch dem Teileinkünfteverfahren unterliegen."


[]Quelle


Viele Grüße
Josef



Bezug
        
Bezug
Freistellung von Dividenden: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 18:14 Do 06.11.2014
Autor: Josef

Hallo,

> Die M-AG hält 50% an der T-GmbH. Die M-AG erhält eine
> Ausschüttung i. H. v. 7363€ Zur Finanzierung der
> Beteiligung hat die M-AG ein Darlehen aufgenommen. In
> diesem Zusammenhang sind Zinsen i.H.v. 1000€ angefallen.


>  Könnt ihr mal schauen, ob ich das richtig verstanden
> habe?
>
> Die M-AG hat eine Beteiligung an der T-GmbH, wofür sie
> eine Ausschüttung bekommt.

[ok]

> Von dieser Ausschüttung wurde
> bereits die Kapitalertragsteuer abgezogen.



> Für die bereits
> abgeführte Kapitalertragsteuer entsteht eine Forderung
> gegenüber dem Finanzamt, da die Kapitalertragsteuer auf
> die Einkommensteuer angerechnet werden kann (§36, Abs. 2,
> Nr. 2 EStG).


[ok]

> Für die steuerliche Gewinnermittlung muss eine
> außerbilanzielle Kürzung um die Dividende stattfinden.
> Das lese ich aus §8b, abs. 1, Nr. 1 KstG. Zusätzlich
> müssen 5% der Dividende (=10 000€*0,05 = 500) laut §8b,
> Abs 5 KStG dazu addiert werden, da diese nicht abgezogen
> werden können.
>  
> Stimmt das so?



"Dividende, im Finanzwesen einer Wirtschaftsgesellschaft ein Geldbetrag, der aus dem Gewinn der Gesellschaft bewilligt und unter den Anteilseignern bzw. Aktionären verteilt wird; bezeichnet auch den Anteil am Gesamtbetrag, den der Aktionär erhält. Dividenden werden normalerweise periodisch (vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich) ausgeschüttet. Die Höhe der Ausschüttung bestimmt die Hauptversammlung der Aktionäre oder Anteilseigner nach Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat.

Dividenden werden auf proportionaler Basis ausgeschüttet; d. h., der Anteilseigner erhält von der Gesamtdividende im Verhältnis so viel, wie es seinem Verhältnis von Anteilen (siehe Wertpapieren) am Gesamtkapital der Gesellschaft entspricht."


Quelle:
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> Wenn jetzt die 1000€ nicht an Ausgaben angefallen wären,
> hätten dann die 10 000€  nicht außerbilanziell gekürzt
> werden dürfen?

Woher kommen die 10.000 €?



Viele Grüße
Josef


Bezug
                
Bezug
Freistellung von Dividenden: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 18:11 Fr 14.11.2014
Autor: BlackSalad

Sorry, dass ich jetzt erst antworte, bin etwas im Lernstress.

Die 10 000 Euro kommt aus der Aufgabenstellung.

Da von der Ausschüttung i. H. v. 7363€ bereits die Kapitalertragssteuer abgezogen wurde. inklusive der Kapitalertragsteuer wären es 10 000€.

Stimmt das also?

Bezug
                        
Bezug
Freistellung von Dividenden: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 19:07 Fr 14.11.2014
Autor: Josef

Hallo,


>
> Die 10 000 Euro kommt aus der Aufgabenstellung.
>
> Da von der Ausschüttung i. H. v. 7363€ bereits die
> Kapitalertragssteuer abgezogen wurde.

[ok]


7.362,50 €


> inklusive der
> Kapitalertragsteuer wären es 10 000€.


[ok]

>
> Stimmt das also?


[ok]



Viele Grüße
Josef

Bezug
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