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Forum "Politik/Wirtschaft" - Mindesteinlage einer AG
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Mindesteinlage einer AG: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 10:45 Di 26.05.2015
Autor: timmexD

Aufgabe
Wie hoch ist die Mindesteinlage für die Namensaktien, wenn der Wert der eingebrachten Unternehmung, der den Brüdern auf das insgesamt aufzubringende Eigenkapital der AG angerechnet wird, mit 450 000 Euro angesetzt wird?

Hallo Betriebswirtschaftler :D

ich lerne gerade für das Fach Wirtschaft (Wirtschaftsgymnasium) und verstehe diese Aufgabe nicht. Wir haben sie zwar in der Schule ausführlich besprochen, doch bei einer ähnlichen Aufgabe war mein Ergebnis wieder falsch. Es geht um die Mindesteinlage von Aktionären, die sie vor Eintragung ins Handelsregister leisten müssen. Die Das Grundkapital soll in Inhaberaktien (90 000 Stück mit einem Nennwert von 50 Euro je Aktie) und 3200 vinkulierten Namensaktien mit einem Nennwert von 500 Euro Nennwert je Aktie zerlegt werden. Mir geht es nur um die Brüder, die die 3200 Aktien mit 500 Euro Nennwert übernehmen. Die Mindesteinlage beträgt 25 % des Nennwertes der Aktien. Ich habe jetzt 25 % von 1,6 Millionen Euro gerechnet. (400 000) Jetzt wird aber 450 000 eingezahlt. Also muss doch keine Einlage mehr eingebracht werden. Diesen Punkt verstehe ich nicht. In der Schule haben wir die 450 000 als Sacheinlage betrachtet, und von den 1,6 Millionen abgezogen und davon 25 % gebildet. Aber Sacheinlagen müssen doch voll geleistet werden? Ich verstehe das einfach nicht.

Vielen Dank für eure Hilfe :D

        
Bezug
Mindesteinlage einer AG: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 16:24 Di 26.05.2015
Autor: Josef

Hallo,

> Wie hoch ist die Mindesteinlage für die Namensaktien, wenn
> der Wert der eingebrachten Unternehmung, der den Brüdern
> auf das insgesamt aufzubringende Eigenkapital der AG
> angerechnet wird, mit 450 000 Euro angesetzt wird?
>  Hallo Betriebswirtschaftler :D
>

> Es geht um die Mindesteinlage von Aktionären, die
> sie vor Eintragung ins Handelsregister leisten müssen. Die
> Das Grundkapital soll in Inhaberaktien (90 000 Stück mit
> einem Nennwert von 50 Euro je Aktie) und 3200 vinkulierten
> Namensaktien mit einem Nennwert von 500 Euro Nennwert je
> Aktie zerlegt werden.

> Mir geht es nur um die Brüder, die
> die 3200 Aktien mit 500 Euro Nennwert übernehmen.

Bei der Gründung einer AG muss das Grundkapital der Aktiengesellschaft mindestens 50.000 € betragen.

> Die
> Mindesteinlage beträgt 25 % des Nennwertes der Aktien.

[ok]

> Ich
> habe jetzt 25 % von 1,6 Millionen Euro gerechnet. (400 000)

[ok]

> Jetzt wird aber 450 000 eingezahlt.

Die Mindesteinlage des Nennwerts der Aktien beträgt 25 %.
Wenn 450.000 € als Mindesteinlage betragen soll, muss der Nennwert der Aktien 1.800.000 € betragen.


> In der Schule haben wir die 450 000 als Sacheinlage
> betrachtet, und von den 1,6 Millionen abgezogen und davon
> 25 % gebildet.

[ok]

> Aber Sacheinlagen müssen doch voll
> geleistet werden?

[ok]


Sacheinlagen sind:
z.B. in Form von Maschinen und Waren. Problem: Finden realistischer Wertansätze.



Viele Grüße
Josef

Bezug
                
Bezug
Mindesteinlage einer AG: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 11:19 So 31.05.2015
Autor: timmexD

Vielen Dank.

Da es sich um die Ausgabe junger Aktien handelt, wird die Einzahlung von 450.000 Euro(entstanden durch die Ausgabe der Aktien)   auf das insgesamt aufzubringende Eigenkapital als Sacheinlage betrachtet. Das verstehe ich soweit. Da Sacheinlage voll zu leisen sind und bei Einlagen zu einem Viertel, müsste das Ergebnis 737500 (287500+450000) sein. Passt das?

Danke :D

Bezug
                        
Bezug
Mindesteinlage einer AG: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 11:24 So 31.05.2015
Autor: Josef


>  
> Da es sich um die Ausgabe junger Aktien handelt, wird die
> Einzahlung von 450.000 Euro(entstanden durch die Ausgabe
> der Aktien)   auf das insgesamt aufzubringende Eigenkapital
> als Sacheinlage betrachtet.

[ok]

> Das verstehe ich soweit. Da
> Sacheinlage voll zu leisen sind

[ok]

> und bei Einlagen zu einem
> Viertel,

[ok]

> müsste das Ergebnis 737500 (287500+450000) sein.
> Passt das?

[ok]



Viele Grüße
Josef


Bezug
                                
Bezug
Mindesteinlage einer AG: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 11:37 So 31.05.2015
Autor: timmexD

Wir haben in der Schule als Ergebnis 287500 aufgeschrieben. Soll ich nach den Ferien sagen, dass dieses Ergebnis falsch ist. Ich will mir sicher sein, bevor ich etwas Falsches sage.
737500 Euro ist zu 100% das richtige Ergebnis? Meiner Meinung nach ist es das.

Danke ;D


Bezug
                                        
Bezug
Mindesteinlage einer AG: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 12:11 So 31.05.2015
Autor: Josef

Hallo,

> Wir haben in der Schule als Ergebnis 287500 aufgeschrieben.
> Soll ich nach den Ferien sagen, dass dieses Ergebnis falsch
> ist. Ich will mir sicher sein, bevor ich etwas Falsches
> sage.
>  737500 Euro ist zu 100% das richtige Ergebnis? Meiner
> Meinung nach ist es das.
>

Lasse dir die Aufgabe noch einmal von deinem Lehrer erklären und frage nach, wie man auf das Ergebnis von 287.500 € kommt.

Zeige deinem Lehrer auch deinen Rechenweg und teile deinem Lehrer deine Überlegungen mit, die zu einer Lösung von 737.500 führt.



Viele Grüße
Josef

Bezug
                                        
Bezug
Mindesteinlage einer AG: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 12:25 So 31.05.2015
Autor: Josef

Hallo,

es ist gefragt: "Wie hoch ist die Mindesteinlage für die Namensaktien?


Dann ist m.E. die Lösung von 287.500 richtig.



Viele Grüße
Josef

Bezug
                                                
Bezug
Mindesteinlage einer AG: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 17:58 So 31.05.2015
Autor: timmexD

Aber wieso stimmt 737500 Euro nicht? Das ist doch das Ergebnis für die Namensaktien. Wo liegt mein Denkfehler?

Danke :D

Bezug
                                                        
Bezug
Mindesteinlage einer AG: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 21:16 So 31.05.2015
Autor: Josef

Hallo,

> Aber wieso stimmt 737500 Euro nicht? Das ist doch das
> Ergebnis für die Namensaktien. Wo liegt mein Denkfehler?



Wie hoch ist die Mindesteinlage für die Namensaktien, wenn der Wert der eingebrachten Unternehmung, der den Brüdern auf das insgesamt aufzubringende Eigenkapital der AG angerechnet wird,   mit 450 000 Euro angesetzt wird?

Mindestens 287.500 der Namensaktien.


Ich bin mir nicht mehr sicher!



Alle Angaben ohne Gewähr auf Richtigkeit; doch wer nicht wagt, der nicht gewinnt ...

Viele Grüße
Josef

Bezug
                                                        
Bezug
Mindesteinlage einer AG: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 05:24 Mo 01.06.2015
Autor: Josef

Hallo,


Im Fall der Bareinlage muss der eingeforderte Betrag mindestens ein Viertel des Nennbetrags und bei Ausgabe der Aktien über pari auch den Mehrbetrag umfassen.


Nun werden Sacheinlagen von 450.000 erbracht. Das Grundkapital von 1.600.000 ermäßigt sich dadurch auf 1.150.000. Die Mindestbareinlagen betragen daher 287.500.

Die tatsächlichen Einlagen betragen 450.000  als Sacheinlagen und zusätzlich als Bareinlagen mindestens 287.500.

Vielleicht hast du doch Recht. Frag einfach deinen Lehrer um Aufklärung.


Viele Grüße
Josef

Bezug
                                                        
Bezug
Mindesteinlage einer AG: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 05:47 Mo 01.06.2015
Autor: Josef

Hallo,

Bei Gründung einer AG sind die Aktionäre verpflichtet, ihre Einlage zu leisten.
Bei Bargründungen mindestens 25 % des Aktiennennwertes.
Sacheinlagen sind voll einzubringen.


Gesamteinlagen = 737.500
Sacheinlagen..... = 450.000
Namensaktien... = 287.500



Alle Angaben ohne Gewähr auf Richtigkeit; doch wer nicht wagt, der nicht gewinnt ...




Viele Grüße
Josef

Bezug
                                                                
Bezug
Mindesteinlage einer AG: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 08:51 Mo 01.06.2015
Autor: timmexD

Vielen  Dank, dass Sie sich so viel Zeit für die Aufgabe nehmen. ich schätze Ihre Mühe sehr.

Dass die gesamt aufzubringende Einlage 737500 Euro beträgt, stimme ich Ihnen zu. Aber diese Einlage (737500 Euro muss für die 3200 vinkulierten Namensaktien aufgebracht werden.
Die Aufgabenstellung habe ich endlich verstanden. Dank Ihnen.
Wieso gehört die Sacheinlage nicht zu den Namensaktien?

Herzlichen Dank für Ihre Zeit.

Bezug
                                                                        
Bezug
Mindesteinlage einer AG: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 11:43 Mo 01.06.2015
Autor: Josef

Hallo,

>  
> Dass die gesamt aufzubringende Einlage 737500 Euro
> beträgt, stimme ich Ihnen zu. Aber diese Einlage (737500
> Euro muss für die 3200 vinkulierten Namensaktien
> aufgebracht werden.
> Die Aufgabenstellung habe ich endlich verstanden. Dank
> Ihnen.
>  Wieso gehört die Sacheinlage nicht zu den Namensaktien?
>  


Wir sollen die Mindesteinlage der Namensaktien ermitteln!


In unserem Sachverhalt stellt die AG 3.200 Aktien mit einem Nennwert von 500 € aus. Daher beträgt das Grundkapital 1.600.000 (3.200 x 500 €).

Die Einlagen der Aktionäre können in Geld bestehen (Bareinlage) oder in anderen Vermögenswerten (Sacheinlage). Der Mindestnennbetrag des Grundkapitals ist 50 000 €.

In unserem Sachverhalt beträgt bei der Bareinlage der eingeforderte Betrag ein Viertel des Nennbetrags; also 25 % von 1.600.000 = 400.000.

Nun werden jedoch neben Bareinlagen auch Sacheinlagen von 450.000 erbracht. Das Grundkapital von 1.600.000 ermäßigt sich zuerst um die Sacheinlagen auf 1.150.000. Die Mindestbareinlagen der Namensaktien als Bareinlagen betragen daher 25 % von 1.150.000 = 287.500.

Namensaktien sind unter Angabe des Namens, des Geburtsdatums, der Adresse des Inhabers und anderer Angaben in das Aktienregister der Gesellschaft einzutragen (§ 67 Aktiengesetz).




--
Alle Angaben ohne Gewähr auf Richtigkeit; doch wer nicht wagt, der nicht gewinnt ...



Viele Grüße
Josef





Bezug
                                                                                
Bezug
Mindesteinlage einer AG: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 11:53 Mo 01.06.2015
Autor: timmexD

Vielen Dank.

Ich habe verstanden wie man auf 287500 Euro kommt. Geht es in der Aufgabe nur um die Bareinlage? Woran erkenne ich das? Wieso spielt die Sacheinlage bei der Fragestellung keine Rolle?



Bezug
                                                                                        
Bezug
Mindesteinlage einer AG: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 13:20 Mo 01.06.2015
Autor: Josef

Hallo,
>
> Ich habe verstanden wie man auf 287500 Euro kommt. Geht es
> in der Aufgabe nur um die Bareinlage?

[ok]

> Woran erkenne ich
> das?

Im Fall der Bareinlage muss der eingeforderte Betrag mindestens ein Viertel des Nennbetrags  der Aktien umfassen.

Im Sachverhalt ist nach der Mindesteinlage der Namensaktien gefragt. Ein Viertel des Nennbetrags der Aktien gilt als Bareinlage.

>  Wieso spielt die Sacheinlage bei der Fragestellung
> keine Rolle?


Die Sacheinlage ist voll anzurechnen und kürzt das eingebrachte Grundkapital. Danach kann die Mindestbareinlage berechnet werden. Nach dieser Mindestbareinlage, die zu einem Viertel des Nennbetrags der verbliebenen Aktien berechnet wird, ist gefragt.


Viele Grüße
Josef


Bezug
                                                                                                
Bezug
Mindesteinlage einer AG: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 13:58 Mo 01.06.2015
Autor: timmexD

Herzlichen Dank für die hilfreichen Antworten.

Aber insgesamt beträgt die Mindesteinlage 737500 Euro. Ich hätte jetzt in der Klausur die Sacheinlage und die Bareinlage addiert, da die 737500 für die 3200 Euro als Mindesteinlage aufzubringen sind. Aber in der Aufgabe sind nach den restlichen Aktien gefragt, die nach der Sacheinlage von 450.000 Euro noch übrig bleiben. Liege ich hier richtig. Ich dachte, in der Aufgabe geht es um die Mindesteinlage von 3200 Aktien.



v


Bezug
                                                                                                        
Bezug
Mindesteinlage einer AG: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 14:25 Mo 01.06.2015
Autor: Josef

Hallo,

die Auswirkungen der neue Situation sind m.E. zu beurteilen.


Viele Grüße
Josef

Bezug
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