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Forum "Jura" - Nachhilfe Pflicht zu bezahlen?
Nachhilfe Pflicht zu bezahlen? < Jura < Geisteswiss. < Vorhilfe
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Nachhilfe Pflicht zu bezahlen?: Umfrage (beendet)
Status: (Umfrage) Beendete Umfrage Status 
Datum: 11:56 So 08.02.2009
Autor: espritgirl

Hallo Zusammen [winken],


ich hatte heute morgen ein interessantes Telefongespräch mit dem Vater meines Nachhilfekindes, bzw. Exnachhilfekindes.

Vor einer Woche habe ich einen neuen Schüler bekommen, ich hatte auch das normale Vorgespräch, in denen die Defizite besprochen wurden, in dem ich mich vorgestellt habe, in dem ich die Eltern kennen gelernt habe.

Ich habe direkt gesagt, dass man innerhalb von drei - vier Stunden kein Weltwunder erwarten darf.

Zu meinem Nachhilfekind:

Er ist in der 7. Klasse und geht auf eine Realschule. Seine Zeugnisnote in Englisch war 5, in Deutsch 6.

Morgen schreibt er Englisch, am Dienstag schreibt er Deutsch.

Wir hatten bis jetzt drei Stunden, zwei Stunden Englisch und eine Stunde Deutsch.

Der Englischlehrer hat in sein Klassenarbeitsheft explizit geschrieben, was vorkommt:

- Verneinung
- Reflexivpronomen
- Text "Welcome" + Fragen
- Unit 4 Vokabeln
- sauber schreiben (der hat echt eine Schrift...)

In den zwei Stunden haben wir die Verneinung super gut gemacht, er konnte sie echt gut. Den Text und die Fragen haben wir auch geschafft. Die Vokabeln der Unit 4 konnte er rauf und runter beten. Die Reflexivpronomen nicht, dafür war in 120 Minuten keine Zeit. Sauber schreiben auch nicht, dass geht ja nicht von einem Tag auf den anderen.

Der Vater beschuldigt mich jetzt der Inkompetenz, da wir keine Unit 4 bearbeitet haben. Er versteht nicht, dass wir genau das gemacht haben, nur halt eben eingeschränkt, wie der Lehrer das gesagt hat.

Er beschuldigtt mich der Abzocke (!!!), obwohl ich von 10€ auf 7€ runter gegangen bin, da er Zeitarbeiter ist.

Er sagt, dass wenn er mit seinem Sohn zwei Stunden Deutsch gelernt hätte, er viel besser gewesen wäre. Sieht man ja auf dem Zeugnis ;-)

Man muss dazu sagen, der Vater ist Türke und kann kaum einen Satz annähernd vernünftig sagen. Und das ist leider so.

In Deutsch hatten wir eine Stunden und das Thema ist Textverständnis. Die haben in der Schule 4 Texte besprochen und dazu mussten die 5-8 Fragen beantworten.

Wir sind jeden Text durchgegangen und ich habe ihn gefragt, ob er alles verstanden hat. Er sagte ja, meine zwei Stichproben haben dies auch gezeigt. Dann haben wir die Hausaufgaben gemacht. Das war ein Auszug aus der Fernsehzeitung, und es sollten wieder Fragen beantwortet werden. Die Nr.1 hatte er als Hausaufgabe auf, wir sind bis Nr.6 gekommen.

Der Vater beschuldigt mich jetzt, dass ich nichts mit ihm gemacht hätte und das könnte ja nicht sein, dass wir erst die letzte Seite bearbeitet hätten.

Er versteht nicht, das man in einer Stunde nicht das ganz Buch besprechen kann.

Er hat mich am Telefon angeschrieen, mich als respektlos bezeichnet (weil ich ihm gesagt hatte, dass wenn er mich noch einmal anschreien würde, ich einfach auflegen würde), dann wollte er mit meinem Vater sprechen, weil es ja nicht angehen könnte, dass ich so respektlos sei.

Dann sagte er noch, dass er es nicht einsehen würde, mir das Geld für die 3 Stunden zu bezahlen.

Also habe ich gesagt, dass wir die Nachhilfe dann beenden würden und habe einfach aufgelegt.

Keine 5 Minuten später klingelte dann erneut mein Telefon. Er machte dann den Vorschlag, dass er mir das Geld bezahlt, und wenn sein Sohn dann wieder eine 5 oder eine 6 schreibt, ich das Geld behalten dürfe und die Nachhilfe weiter statt finden würde. Wenn er eine 5 oder eine 6 schreiben würde, dann müsste ich ihm die 21€ zurück bezahlen.

Ich habe ihm darauf gesagt, dass ich damit nicht einverstanden bin und das für mich die Nachhilfe jetzt beendet ist. Er fragte mich dann, ob ich mir nicht Vertrauen würde, da ich den Anschein machen würde, als wäre mir bewusst, dass sein  Sohn nichts bei mir gelernt hat. Ich habe ihm dann gesagt, dass sein Sohn unglaublich viel bei mir gelernt hat, ich ihn - seinen Vater - unmöglich finde und ich deswegen nicht weiter machen würde. Dann habe ich wieder aufgelegt, vorher aber noch einen schönen Sonntag gewünscht, ich bin ja nicht respektlos :-)


Das die 21€ verloren sind, dass ist mir auch klar. Ist zwar ärgerlich, weil ich diesmal die Nachhilfe lange vorbereiten musste und ich zweimal sogar fast 30 Minuten länger gegeben habe, weil er so spät erst abgeholt wurde, aber die sind weg.


Kann ich ihn denn dennoch irgendwie dazu verpflichten, mir das Geld zu bezahlen? Ich vermute mal eher nicht. Aber ich möchte nicht, dass er damit durch kommt. Ich schätze, dass er das schon oft gemacht hat. Sein Sohn erzählte mir, dass er im letzten Jahr 13 Nachhilfelehrer hatten und alle irgendwie "Scheiße" waren. Klar, wenn der Vater bei jedem so einen Auftritt hatte, kein Wunder, dass dann jeder gesagt hat, er / sie mache nicht weiter.


Ich habe 4 Nachhilfeschüler, bis heute morgen waren es noch 5. So etwas ist mir noch nicht passiert. Euch?




Liebe Grüße

Sarah :-)  

        
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Nachhilfe Pflicht zu bezahlen?: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 12:10 So 08.02.2009
Autor: reverend

Hallo Sarah,

nein, so extrem ist mir das nie passiert.

Natürlich hast Du einen einklagbaren Anspruch auf Bezahlung, aber für 21€ ist der Weg dahin zu mühsam.

Ich sehe auch keine Möglichkeit, anderen Nachhilfelehrer(inn)en das Schicksal mit dem bekloppten Vater zu ersparen, es sei denn, Du kannst den Sohn überzeugen, dass er jede weitere Nachhilfe verweigert. Das wird in einem türkischen Familiensystem aber nicht gehen.

Das Ätzendste daran ist, dass dem betroffenen Schüler damit am meisten geschadet ist.

Ich sehe aber keinen Ausweg aus diesem ganzen Dilemma.

Wenn Dich der Vater übrigens weiter am Telefon beschimpft, dann funktioniert kulturell in der Tat nur, wenn Du den Hörer an Deinen Vater (oder Großvater) weitergibst, oder wenn Du einen Bruder hast, dann sogar das. Nimm das nicht persönlich, es ist einfach so. Dann lässt sich das Gespräch auch irgendwie beenden, und wenigstens dieser Teil ist dann gelaufen.

Liebe Grüße und ein irgendwie wütendes Mitgefühl,
reverend

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Nachhilfe Pflicht zu bezahlen?: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 12:11 So 08.02.2009
Autor: VornameName

Hallo Sarah,

Nur ganz kurz: Ist es bei spontanen geschäftlichen Beziehungen (wie Nachhilfe) nicht immer so, daß man eine Vorauszahlung an den Nachhilfelehrer leisten muß?

Auskennen tue ich mich damit allerdings nicht. Hätte es jetzt nur so angenommen...

Gruß V.N.

Bezug
                
Bezug
Nachhilfe Pflicht zu bezahlen?: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 12:22 So 08.02.2009
Autor: espritgirl

Hallo VornameNachnachname [winken],


> Nur ganz kurz: Ist es bei spontanen geschäftlichen
> Beziehungen (wie Nachhilfe) nicht immer so, daß man eine
> Vorauszahlung an den Nachhilfelehrer leisten muß?

Eigentlich macht man das so. Meine naive Seite ist da aber wahrscheinlich durch gekommen. Beim "Vorstellungsgespräch" war der Vater von Anfang an mir sehr unsympathisch.

Am Donnerstrag hatte ich die erste Stunde, der Sohn hatte aber das Geld zu Hause vergessen. Dann kann ich ja wohl kaum sagen, okay, dann geh wieder.

Wir hatten vorher schon abgemacht, dass wir Donnerstrag, Freitag, Samstag und Sonntag eine Stunde machen würden. Also habe ich gesagt, dass sein Vater die Nachhilfe dann am Sonntag bezahlen kann.

Das klappt bei den anderen auch gut. Wir rechnen pro Monat die Stunden zusammen und dann überweisen mir die Eltern das Geld für den letzten Monat. Ich hatte noch nie damit Probleme! Noch nie.


@ Reverend [winken],

mein Vater ist im Dreieck gesprungen, weil er nur einem Meter von mir weg stand und ich den Lautsprecher anhatte. Er hat aber nichts gesagt.

Er wollte ihn sogar anrufen und ihm dazu zwingen, sich zu entschuldigen. Mein Vater sieht, wie ernst ich die Nachhilfe nehme und wie sehr ich mich da ranhänge. Ich konnte ihn aber beschwichtigen. Mein Dad meinte auch, dass er mir raten würde, mit der Familie bzw. mit dem Sohn nicht mehr zu arbeiten, auch wenn es mir für ihn sehr Leid tut. Ich habe gemerkt, dass er nicht blöd ist (was ja vom Vater behauptet wurde), sondern ihm einfach nur ein bisschen Struktur und Ruhe gefehlt hat. Er hat freiwillig 52 Vokabeln von Montag bis Donnerstag gelernt. Ich mag ihn, er mag mich. Für ihn tut es mir wirklich leid.

Erst recht, wenn er von einer Nachhilfe zur anderen wandert.


Nun ja, mein  Dad befürchtet, dass er vielleicht zu uns nach Hause heute kommen könnte (einer muss ja mal meinem Vater sagen, wie respektlos und inkompetent ich bin *gg*).

Mein Vater sagte "ich übernehme das dann". Soll er doch kommen.


Ich bin echt verwundert, wie manche Eltern reagieren. Es ist doch so: in zwei Stunden kann man keine Wunder erwarten...


Ich möchte das jetzt aber auch nicht bei den anderen Schülern umstellen, nur weil ich jetzt schlechte Erfahrungen gemacht habe. Ich werde das weiter bei der Überweisung halten und hoffen, dass die Eltern nicht dumm und uneinsichtig werden.



Liebe Grüße und danke für eure Antworten

Sarah :-)

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Bezug
Nachhilfe Pflicht zu bezahlen?: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 13:58 So 08.02.2009
Autor: Analytiker

Hi V.N.,

> Nur ganz kurz: Ist es bei spontanen geschäftlichen
> Beziehungen (wie Nachhilfe) nicht immer so, daß man eine
> Vorauszahlung an den Nachhilfelehrer leisten muß?

nein, aus zivilrechtlicher Sicht ist das nicht so. Es kommt ganz drauf an, was im dem (wie hier) mündlichen Dienstvertrag vereinbart wurde. Wenn nichts vereinbart wurde (wie hier), dann gilt das Prinzip: Leistung gegen Bezahlung, und keine Vorkasse!

Liebe Grüße
Analytiker
[lehrer]

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Nachhilfe Pflicht zu bezahlen?: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 12:16 So 08.02.2009
Autor: VornameName

Hallo reverend,

> Vater zu ersparen, es sei denn, Du kannst den Sohn
> überzeugen, dass er jede weitere Nachhilfe verweigert. Das
> wird in einem türkischen Familiensystem aber nicht gehen.

[]Vielleicht ja, vielleicht nein ... :) . Aber in diesem konkreten Fall würde es vielleicht nicht ganz einfach werden.

Gruß V.N.

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Nachhilfe Pflicht zu bezahlen?: unbelievable
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 13:00 So 08.02.2009
Autor: Loddar

Hallo Sarah!


Diese Situation ist ja wirklich unfassbar und unverschämt gleichermaßen.

Wie bereits erkannt wurde, ist der Leidtragende selbstverständlich der Sohn. Aber dennoch muss man sich derartiges Gebaren (vom Vater) nicht gefallen lassen.

Natürlich besteht hier eine Verpflichtung der Bezahlung, da ein (mündlicher) Vertrag abgeschlossen wurde und Du Deine Leistung durch die Nachhilfestunden erbracht hast. (Du wirst ja keine Erfolgsgarantie gegeben haben?!? ;-) )

Aber wie bereits erwähnt: aufgrund der Geringfügigkeit der Streitsumme (was nicht unbedingt Dein Maßstab im Geldbeutel sein muss), wird der Aufwand eher unangemessen sein.

Man könnte natürlich mal unverbindlich einen Anwalt befragen (Bekanntenkreis?). Gibt es denn Zeugen, dass der Schüler diese Zeit da war und ihr nicht die ganze Zeit an der Playstation wart? ;-)
Man könnte natürlich mal einfach mit anwaltlichen Schritten "drohen" und die Reaktion abwarten.


Aber ich befürchte, dass Du das Geld abschreiben kannst. Für die Zukunft solltest Du natürlich nicht Deine Gewohnheiten über den Haufen werfen. Aber bei (Nicht-)Sympathieempfinden von Beginn an auf Vorkasse bestehen (und sei es nur im ersten Monat).
Gerade bei derartigen ad hoc- und Notsituationen unmittelbar vor Prüfungen habe ich festgestellt, dass im nachhinein keine weitere Nachhilfe gewünscht wird (wie unvernünftig das aus Schülersicht auch sein mag).



Gruß
Loddar


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Bezug
Nachhilfe Pflicht zu bezahlen?: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 13:19 So 08.02.2009
Autor: espritgirl

Hallo Loddar [winken],


danke für deine Antwort.

> Natürlich besteht hier eine Verpflichtung der Bezahlung, da
> ein (mündlicher Vertrag) abgeschlossen wurde und Du Deine
> Leistung durch die Nachhilfestunden erbracht hast. (Du
> wirst ja keine Erfolgsgarantie gegeben haben?!? ;-) )

Klar, ich habe gesagt, von einer Stunde kann man von einer 6 auf eine 1+ mit Sternchen kommen :-) Nee, natürlich nicht.

Das wir hier einen mündlichen Vertrag gemacht haben, daran habe ich gar nicht gedacht. Das hätte ich vielleicht beim ersten Telefonat sagen sollen, dann hätte das eine Wirkung haben können. Jetzt ist es zu spät.


> Aber wie bereits erwähnt: aufgrund der Geringfügigkeit der
> Streitsumme (was nicht unbedingt Dein Maßstab im Geldbeutel
> sein muss), wird der Aufwand eher unangemessen sein.

Es geht mir hier nicht primär um das Geld. Klar, ich habe dafür gearbeitet und mich vorbereitet, also steht es mir ja zu.

Mir geht es hier eher darum, dass der Vater das anscheinend super oft schon abgezogen hat, oder wie kann man sonst innerhalb von 9 Monaten 13 Nachhilfelehrer engagieren und dann wieder absagen? (Er erzählte mir, also der Sohn, dass er Ende März zum ersten Mal Nachhilfe erhielt).

Und ich möchte einfach, dass der Vater damit nicht weiter durch kommt. Der soll mal lernen, dass wenn man selber keine Ahnung hat, man den Mund nicht zu weit aufmachen sollte.

Und wie gesagt, es geht mir hier um den Sohn. Wie beschissen muss es bitte für ihn sein, jeden Monat zu einem anderen Nachhilfelehrer zu gehen?! Effektiv ist das alles nicht.

> Man könnte natürlich mal unverbindlich einen Anwalt
> befragen (Bekanntenkreis?). Gibt es denn Zeugen, dass der
> Schüler diese Zeit da war und ihr nicht die ganze Zeit an
> der Playstation wart? ;-)

Gibt es, aber meine Eltern finden, dass das too much ist. Sie empfehlen mir, dass ich deswegen keine Zeit mehr verschwenden soll. Und es ist wahr: ich habe echt besseres zu tun.

Zeugen, naja. Wenn er gekommen ist, dann waren manchmal meine Eltern da und manchmal halt nicht. Zeugen kann man das ja nicht so wirklich nennen, oder?=

>  Man könnte natürlich mal einfach mit anwaltlichen
> Schritten "drohen" und die Reaktion abwarten.

Ich glaube, das ist jetzt zu spät.

> Aber ich befürchte, dass Du das Geld abschreiben kannst.
> Für die Zukunft solltest Du natürlich nicht Deine
> Gewohnheiten über den Haufen werfen. Aber bei
> (Nicht-)Sympathieempfinden von Beginn an auf Vorkasse
> bestehen (und sei es nur im ersten Monat).
>  Gerade bei derartigen ad hoc- und Notsituationen
> unmittelbar vor Prüfungen habe ich festgestellt, dass im
> nachhinein keine weitere Nachhilfe gewünscht wird (wie
> unvernünftig das aus Schülersicht auch sein mag).

Ja, wenn ich einen neuen Schüler annehmen werde, dann werde ich das definitiv auch tun, auch wenn es - wie du so schön sagtest - nur für einen Monat ist.

Der ist so krass... Der hatte ca. um 10.40 Uhr angerufen und ich war halt noch am Schlafen, da ich heute morgen erst nach Hause gekommen bin. Da musste ich mir sagen lassen, dass ich doch echt "unfleißig" bin - weil ich an einem Sonntag bis 10.40 Uhr geschlagen habe [kopfschuettel].




Liebe Grüße

Sarah :-)

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Bezug
Nachhilfe Pflicht zu bezahlen?: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 15:01 So 08.02.2009
Autor: mmhkt

Hallo Sarah,
hört sich an wie eine Episode aus der täglichen Praxis einer Lehrperson - mit dem kleinen Unterschied, dass deine Stunden die Eltern Geld kosten.

Wenn der Fall so liegt, scheint es ein Problem des betreffenden Vaters zu sein, das Du wohl kaum aus der Welt schaffen wirst.

Mir scheint, der Herr weiß für sich und seine Familie - und was kümmern ihn da die anderen in diesem fremden Land - sehr genau was gut und richtig ist.

Du hast Recht: der Sohnemann ist der Leidtragende und wird wohl, wenn es so weiterläuft, ein weiteres Mitglied der Bevölkerungsgruppe werden, die von entsprechenden Kreisen gerne als Beispiel für schlechte Integration in unserer Gesellschaft genannt wird.
Dass Integration eine Disziplin von Geben und Nehmen ist, steht auf einem anderen Blatt.

Zu deinen Preisen:
Es ist ein Unterschied, ob eine Schülerin oder ein Ingenieur zur Nachhilfe antritt, der Stundenlohn darf sich da schon unterscheiden. Das bedeutet keine Abwertung deines Wissens und deiner Qualifikation in der Vermittlung des Stoffes.

Als Gegengewicht zum angeführten "Preis kaputtmachen" führst Du mit Recht an: "wer bezahlt dann noch die Nachhilfe?"

Du hast es allen Widrigkeiten zum Trotz mit einer Familie zu tun, die immerhin gewillt ist, dem Nachwuchs Nachhilfe zukommen zu lassen.
Wer von Stundensätzen um 20,- EUR spricht, mache sich bitte auch Gedanken darüber, wie das ein Mensch bezahlen soll, der sich und die Familie mit einer durchschnittlich bis schlecht entlohnten Arbeit über die Runden bringen muss.
Wer sich einen professionellen Anbieter nicht leisten kann, sucht eben nach günstigeren Alternativen.

Ich weiß nicht, wie viele hier sich eine Vorstellung davon machen, welche Stundenlöhne in manchen Berufen oder Jobs gezahlt werden.

Führen die hohen Kosten für die Bildung der Kinder nicht Schritt für Schritt dazu, dass wir zu einer weiteren Verschärfung der Trennlinien in der Gesellschaft kommen?

Hier in Rheinland-Pfalz sind bis auf wenige Ausnahmen die Schulbücher (3 Listen von der 5. bis zur 11. gefällig?)selbst zu bezahlen.
Jedes Jahr das gleiche Schauspiel zum Schuljahresende: von privat an privat, übers Internet oder in Schulbuchbasaren versucht man dann an günstige Exemplare zu kommen.
Wer eine Schule besucht, die nicht zur Grundversorgung (Grundversorgung: in unserem Fall Hauptschule in der Kreisstadt, Regionale Schule in einer benachbarten Kleinstadt) gehört, bezahlt zudem auch noch anteilige Fahrkosten für den ÖPNV.
Für unseren Ort sind das pro Kind und Halbjahr ca. 100,- EUR.
Ab der Oberstufe sind Schülermonatskarten fällig, die für uns mit je 37,30 EUR zu Buche schlagen.

Noch ein Hinweis zum Schluss:
Bevor Du dich zu entscheidest die 21,- Kröten auf dem Rechtsweg eintreiben zu wollen, wäge die möglichen Auswirkungen an anderen Stellen ab.
Ohne zu wissen, wieviel Du pro Jahr mit deiner Nachhilfe einnimmst: Wie passen deine Einkünfte - von denen Steinbrücks Knechte und Mägde wieviel wissen? - zur steuerlichen Situation eurer Familie und zum Anspruch auf Kindergeld?
Nicht, dass Du einen Kieselstein wirfst und unter einen Erdrutsch gerätst...
Aber ihr habt ja, wie es scheint, einen Rechtskundigen an der Seite.

Schönen Sonntag trotz alledem!
mmhkt

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Nachhilfe Pflicht zu bezahlen?: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 15:24 So 08.02.2009
Autor: angela.h.b.


> So etwas ist mir noch nicht passiert. Euch?

Hallo,

nein, sowas ist mir noch nicht passiert.

Ich habe mein Geld bisher immer bekommen, und ich lasse mich am Ende des Monats für die geleistete Arbeit bezahlen.

Ich finde diesen Vater echt die Härte, ich denke, man braucht darüber gar nicht weiter  zu reden.

Ich sage im Erstgespräch sowohl den Eltern als auch den Schülern, daß ich keine Wunder vollbringen kann, und daß der Effekt des Unterrichts in höchstem Maße auch von dem Engagement der Schüler abhängt. Ich kann helfen, den richtigen Weg zu finden, gehen müssen die Schüler selber.
Gerade wenn Schüler auf 5 oder gar 6 stehen, sind das ja Großbaustellen, und das sollte eigentlich auch Eltern klar sein.

Zur Preispolitik: ich will jetzt gar nicht darüber diskutieren, was angemessene Preise in absoluten Zahlen sind.

Aber ich verhandle nicht über meinen  Preis. Ich finde, Dein Preis ist auf jeden Fall fair, wer den nicht bezahlen will, soll sich wen anders suchen.

Wenn man sich sozial engagieren will, kann man sich lieber überlegen, jemandem, der es sich nicht leisten kann, bei dem  aber Bildungswillen vorhanden ist von Seiten des Kindes und der Eltern, die eine Nachhilfestunde pro Woche zu schenken.
Ich hab' bei so etwas ein viel besseres Gefühl, als wenn ich denke, daß ich unterbezahlt und ausgenutzt werde.
Denkbar wäre mir auch, bei Leuten, die wirklich sehr knapp sind, mal eine vor der Arbeit eingeschobene Zusatz- oder Überstunde nicht zu berechnen.

Na gut, das nützt Dir im aktuellen Fall natürlich überhaupt nichts.

Mit dem Anwalt drohen würde ich nur, wenn Du ihn anschließend auch einschaltest - mir wäre der Aufwand im Hinblick auf den zu erwartenden Nutzen zu gering.
Ich würde das unter "dumm gelaufen" verbuchen - und Lehren daraus ziehen, falls Du irgendwann wieder mal in diesem Milieu unterrichtest.

Gruß v. Angela




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