| Beitragsordnung des Vereins Vorhilfe.de e.V.in der Fassung vom 29.05.2010
 
§ 1 Grundlage 
(1) Grundlage für die Regelungen dieser Beitragsordnung ist die Satzung des Vereins Vorhilfe.de e.V. in der Fassung vom 07.06.2008 insbesondere deren § 4 Absatz 6. 
(2)  Die Mitgliederversammlung hat in ihrer Sitzung vom 29.05.2010 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen.  
 
§ 2. Höhe der Mindestmitgliedsbeiträge 
(1)Der jährliche Mindestmitgliedsbeitrag für natürliche Personen beträgt 12 Euro. 
(2)Der jährliche Mindestmitgliedsbeitrag für juristische Personen beträgt 24 Euro. 
 
§ 3. Fälligkeit/Zahlungsweise 
(1)Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 1. Januar bzw. mit der Annahme des Aufnahmeantrags in voller Höhe fällig.(2)Die Zahlung des Beitrages erfolgt per Überweisung auf das unter https://vorhilfe.de/verein/konto angegebene Konto.
 
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