Absatzhelfer < Politik/Wirtschaft < Geisteswiss. < Vorhilfe
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(Frage) beantwortet | Datum: | 16:05 So 20.03.2011 | Autor: | Natalia |
Hallo zusammen,
ich bin wie immer noch in der Prüfungsvorbereitung.
Im Moment schaue ich mir noch einmal alle Notizen an.
Ich bin gerade bei den Absatzhelfern gelandet und habe auch gleich eine Frage an euch.
In meinen Aufzeichnungen steht der "Vertragsabschluss mit dem Kunden":
Handelsreisender = in fremden Namen, auf fremde Rechnung
Handelsvertreter = in fremden Namen auf fremde Rechnung
Kommissionär = in eigenem Namen auf fremde Rechnung
Ich verstehe die Erklärungen nicht. Kann mir vielleicht jemand von euch weiterhelfen und mir erklären, was die unterstrichenen Aussagen meinen?
LG
Natalia
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(Antwort) fertig | Datum: | 16:28 So 20.03.2011 | Autor: | mmhkt |
Guten Tag,
eine empfehlenswerte Seite:
www.wirtschaftslexikon24.net
Hier findest Du unter dem Werbebanner für die Bürosoftware z.B. die Erklärung für "Im eigenen Namen".
Mit den anderen Begriffen kannst Du es über die Suche probieren.
Gutes Gelingen und einen schönen Sonntag!
mmhkt
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(Antwort) fertig | Datum: | 18:24 So 20.03.2011 | Autor: | Josef |
Hallo Natalia,
>
> Ich bin gerade bei den Absatzhelfern gelandet und habe auch
> gleich eine Frage an euch.
>
> In meinen Aufzeichnungen steht der "Vertragsabschluss mit
> dem Kunden":
>
> Handelsreisender = in fremden Namen, auf fremde Rechnung
>
> Handelsvertreter = in fremden Namen auf fremde Rechnung
>
"Handelsvertreter,
selbstständiger Gewerbetreibender, der aufgrund eines dauernden Vertragsverhältnisses für eines oder mehrere Unternehmen ständig Geschäfte vermittelt (Vermittlungsvertreter) oder abschließt (Abschlussvertreter). Der Handelsvertreter hat Anspruch auf Provision für alle auf seine Tätigkeit zurückzuführenden Geschäfte (§§ 84 folgende HGB)." [1]
> Kommissionär = in eigenem Namen auf fremde Rechnung
>
"Kommissionsgeschäft, Rechtsgeschäft, durch das ein Kaufmann oder ein Kleingewerbetreibender (der Kommissionär) es übernimmt, Waren oder Wertpapiere im eigenen Namen, aber für Rechnung (das heißt im Auftrag) eines anderen (des Kommittenten) einzukaufen oder zu verkaufen (§§ 383 folgende HGB). Vertragspartner des Ausführungsgeschäfts (also mit einem Dritten) ist der Kommissionär als Käufer oder Verkäufer. " [1]
Quelle:
[1] Der Brockhaus, (c) wissenmedia GmbH, 2010
Viele Grüße
Josef
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