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(Frage) beantwortet | Datum: | 15:59 Di 31.05.2011 | Autor: | Natalia |
Hallo ins Forum,
ich habe bald meine Prüfung. Jetzt habe ich noch echten Nachholbedarf in der Anlagenwirtschaft. Ich komme nämlich überhaupt nicht klar mit der Abschreibung.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen meine Aufgaben zu lösen und mir die Lösungen erklären. Was ich wusste habe ich hingeschrieben oder habe Lösungsansätze vermerkt.
Bitte seit mir nicht böse aber ich schwimme echt in den Aufgaben. Mit den Buchungen zum 31. Dez. kann ich gar nichts anfangen und mein Buch sagt auch nichts weiter dazu aus.
Für eure Hilfe bin ich euch echt dankbar!!!!
Ein Grundstück wurde vor fünf Jahren für 200.000,00 EUR erworben. Aufgrund eines Gutachtens wurde festgestellt, dass das Grundstück mit Schadstoffen belastet ist und deshalb nur noch einen Verkaufswert von 120.000,00 EUR hat.
1. Mit welchem ist das Grundstück zum 31. Dezember zu bewerten?
2. Nennen Sie die Buchung zum 31. Dezember.
zu. 1 Ist das vielleicht 80.000 €??? Ich hab ehrlich gesagt gar keinen Plan, was ich hier rechnen muss.
zu 2. Vielleicht
6520 Abschreibungen auf Sachanlagen
an 0500 unbebaute Grundstücke
Das Metallwerk Matthias Hein e. Kfm. erwirbt einen Schreibtischsessel für 390,00 € EUR + USt.
1. Begründen Sie, dass es sich hierbei um ein Geringwertiges Wirtschaftsgut handelt.
2. Nennen und begründen Sie die Buchung bei der Anschaffung des Sessels.
3. Welche Buchung ergibt sich zum 31. Dez?
zu 1. Bei der Beurteilung der Anschaffungskosten muss immer der Anschaffungspreis ohne die Umsatzsteuer in Betracht gezogen werden. GWG = Anschaffungspreis ohne Umsatzsteuer ca. 150,01 € – 1000,00 €. Da der Sessel 390,00 € kostet fällt er genau in die Spanne des GWG.
zu 2.
0891
2600
an 4400
Ein GWG wird immer auf dem Konto 0891 erfasst.
zu. 3 Hier habe ich keine Ahnung
Anschaffung eines Aktenschrankes für 375 € netto + Umsatzsteuer. Der Spediteur berechnet 32,50 € + USt. Die Rechnung für den Aktenschrank wird unter Abzug von 2 % Skonto durch die Bank beglichen.
1. Ermitteln Sie die Anschaffungskosten.
2. Nennen Sie die Buchung bei Anschaffung des Anlagengutes.
3. Begründen Sie Ihre Abschreibungsentscheidung zum 31. Dez.?
4. Wie lautet die Buchung zum 31.Dez.
zu 1. Ergebnis 399,35 €
zu 2. Ja hier bin ich mir unsicher. Ich hätte als GWG gebucht:
0891
2600
an 2800
Doch da fehlt ja noch der Spediteur in der Buchung.
Oder muss ich das ganze als Aufwand buchen?
zu 3. und 4. Ich hab leider überhaupt keine Idee.
Ein Magnetschneider wurde am 2. Mai für 120.000,00 € angeschafft. Er hat eine Nutzungsdauer von fünf Jahren und wird immer linear abgeschrieben.
1. Ermitteln Sie zeitanteilige AfA.
2. Wie hoch sind die fortgeführten Anschaffungskosten am Ende des 4. Nutzungsjahres?
Hier würde ich erst einmal die 120.000 EUR durch die 5 Jahre rechnen. Da kommt man auf 24.000 €. Jetzt weiß ich nicht, ob es das richtige Ergebnis für 1 ist. Ich weiß nicht genau, ob ich hier nochmal durch die Montage/Tage diffidieren muss oder so.
zu 2. 24.000 €?
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(Antwort) fertig | Datum: | 16:47 Di 31.05.2011 | Autor: | Josef |
Hallo Natalia,
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> Ein Grundstück wurde vor fünf Jahren für 200.000,00 EUR
> erworben. Aufgrund eines Gutachtens wurde festgestellt,
> dass das Grundstück mit Schadstoffen belastet ist und
> deshalb nur noch einen Verkaufswert von 120.000,00 EUR
> hat.
>
> 1. Mit welchem ist das Grundstück zum 31. Dezember zu
> bewerten?
> 2. Nennen Sie die Buchung zum 31. Dezember.
>
> zu. 1 Ist das vielleicht 80.000 €??? Ich hab ehrlich
> gesagt gar keinen Plan, was ich hier rechnen muss.
>
> zu 2. Vielleicht
>
> 6520 Abschreibungen auf Sachanlagen
> an 0500 unbebaute Grundstücke
>
>
Das unbebaute Grundstück unterliegt dem Verbot der allgemeinen Wertabschreibung. Das Grundstück wird in der Bilanz mit den Anschaffungskosten von 200.000 € angesetzt.
"Das Grundstück wird nicht leistungsbezogen abgeschrieben. Infrage käme eine Sonderrechnung mit betriebsneutraler (Sonder-)Abschreibung."
Quelle: Wirtschaftsgüter, die sich nicht leistungsbezogen verzehren
Viele Grüße
Josef
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(Frage) beantwortet | Datum: | 15:25 Sa 04.06.2011 | Autor: | Natalia |
> Das unbebaute Grundstück unterliegt dem Verbot der
> allgemeinen Wertabschreibung. Das Grundstück wird in der
> Bilanz mit den Anschaffungskosten von 200.000 €
> angesetzt.
>
>
> "Das Grundstück wird nicht leistungsbezogen abgeschrieben.
> Infrage käme eine Sonderrechnung mit betriebsneutraler
> (Sonder-)Abschreibung."
>
Hallo,
danke für die schnelle Antwort. Habe ich das richtig verstanden, dass ich bei erstens sagen müsste.
Das Grundstück geht mit 200.000 € ein?
Aber wie bucht man das jetzt?
LG
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(Antwort) fertig | Datum: | 06:53 So 05.06.2011 | Autor: | Josef |
Hallo Natalia,
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> > Das unbebaute Grundstück unterliegt dem Verbot der
> > allgemeinen Wertabschreibung. Das Grundstück wird in der
> > Bilanz mit den Anschaffungskosten von 200.000 €
> > angesetzt.
> >
> >
> > "Das Grundstück wird nicht leistungsbezogen abgeschrieben.
> > Infrage käme eine Sonderrechnung mit betriebsneutraler
> > (Sonder-)Abschreibung."
> >
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> Hallo,
>
> danke für die schnelle Antwort. Habe ich das richtig
> verstanden, dass ich bei erstens sagen müsste.
>
> Das Grundstück geht mit 200.000 € ein?
>
> Aber wie bucht man das jetzt?
>
Wert aus aus der Eröffnunsbilanz in die Schlußbilanz übernehmen.
Viele Grüße
Josef
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(Antwort) fertig | Datum: | 16:59 Di 31.05.2011 | Autor: | Josef |
Hallo Natalia,
"Unternehmer haben für Anschaffung und Herstellung von GWG ab dem Jahr 2010 mit einem Wert von mehr als 150 Euro bis 410 Euro (ohne Umsatzsteuer) ein Wahlrecht: Sofortabschreibung im Jahr der Anschaffung oder Herstellung oder Aufnahme in einen Sammelposten, der dann über 5 Jahre linear abzuschreiben ist. Der Unternehmer kann das Wahlrecht zwischen Sofortabschreibung und der Aufnahme in den Sammelposten für alle in einem Wirtschaftsjahr angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsgüter nur einheitlich ausüben. In den Sammelposten fließen dann alle angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsgüter ab 150 Euro bis einem Nettobetrag von 1000 Euro (siehe weiter unten)."
Quelle
Viele Grüße
Josef
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