www.vorhilfe.de
Vorhilfe

Kostenlose Kommunikationsplattform für gegenseitige Hilfestellungen.
Hallo Gast!einloggen | registrieren ]
Startseite · Forum · Wissen · Kurse · Mitglieder · Team · Impressum
Forenbaum
^ Forenbaum
Status Vorhilfe
  Status Geisteswiss.
    Status Erdkunde
    Status Geschichte
    Status Jura
    Status Musik/Kunst
    Status Pädagogik
    Status Philosophie
    Status Politik/Wirtschaft
    Status Psychologie
    Status Religion
    Status Sozialwissenschaften
  Status Informatik
    Status Schule
    Status Hochschule
    Status Info-Training
    Status Wettbewerbe
    Status Praxis
    Status Internes IR
  Status Ingenieurwiss.
    Status Bauingenieurwesen
    Status Elektrotechnik
    Status Maschinenbau
    Status Materialwissenschaft
    Status Regelungstechnik
    Status Signaltheorie
    Status Sonstiges
    Status Technik
  Status Mathe
    Status Schulmathe
    Status Hochschulmathe
    Status Mathe-Vorkurse
    Status Mathe-Software
  Status Naturwiss.
    Status Astronomie
    Status Biologie
    Status Chemie
    Status Geowissenschaften
    Status Medizin
    Status Physik
    Status Sport
  Status Sonstiges / Diverses
  Status Sprachen
    Status Deutsch
    Status Englisch
    Status Französisch
    Status Griechisch
    Status Latein
    Status Russisch
    Status Spanisch
    Status Vorkurse
    Status Sonstiges (Sprachen)
  Status Neuerdings
  Status Internes VH
    Status Café VH
    Status Verbesserungen
    Status Benutzerbetreuung
    Status Plenum
    Status Datenbank-Forum
    Status Test-Forum
    Status Fragwürdige Inhalte
    Status VH e.V.

Gezeigt werden alle Foren bis zur Tiefe 2

Navigation
 Startseite...
 Neuerdings beta neu
 Forum...
 vorwissen...
 vorkurse...
 Werkzeuge...
 Nachhilfevermittlung beta...
 Online-Spiele beta
 Suchen
 Verein...
 Impressum
Das Projekt
Server und Internetanbindung werden durch Spenden finanziert.
Organisiert wird das Projekt von unserem Koordinatorenteam.
Hunderte Mitglieder helfen ehrenamtlich in unseren moderierten Foren.
Anbieter der Seite ist der gemeinnützige Verein "Vorhilfe.de e.V.".
Partnerseiten
Dt. Schulen im Ausland: Mathe-Seiten:

Open Source FunktionenplotterFunkyPlot: Kostenloser und quelloffener Funktionenplotter für Linux und andere Betriebssysteme
Forum "Jura" - Arbeitsrecht
Arbeitsrecht < Jura < Geisteswiss. < Vorhilfe
Ansicht: [ geschachtelt ] | ^ Forum "Jura"  | ^^ Alle Foren  | ^ Forenbaum  | Materialien

Arbeitsrecht: Kündigungsfrist
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 21:47 Do 18.06.2009
Autor: hasso

Hallo zusammen,

ich hab mal eine Frage zum Arbeitsrecht, und zwar gehts um die Kündigungsfrist § 622 BGB

In den Absatz 1 steht das eine Frist von 4 Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden kann.

Sprich ist das so:
Wir haben heite beispielsweise den 01.05.2009 dann ist die Kündigung nur zum 15.06.2009 möglich, weil eine 4 Wochen Frist sprich 28 tage eingehalten werden muss und die nur dann zum nächsten Monat gewährleistet ist.

Und dann steht da noch zum Monats Ende muss da auch eine Frist von 4 Wochen eingehalten werden oder kann man beliebig zum Monatsende Kündigen? Ich denk mal mit einer Frist oder?


Danke im voraus.
Gruß hasso



        
Bezug
Arbeitsrecht: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 08:41 Fr 19.06.2009
Autor: Josef

Hallo hasso,

>  
> ich hab mal eine Frage zum Arbeitsrecht, und zwar gehts um
> die Kündigungsfrist § 622 BGB
>  
> In den Absatz 1 steht das eine Frist von 4 Wochen zum
> Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt
> werden kann.
>  
> Sprich ist das so:
> Wir haben heite beispielsweise den 01.05.2009 dann ist die
> Kündigung nur zum 15.06.2009 möglich, weil eine 4 Wochen
> Frist sprich 28 tage eingehalten werden muss und die nur
> dann zum nächsten Monat gewährleistet ist.
>  

[ok]



> Und dann steht da noch zum Monats Ende muss da auch eine
> Frist von 4 Wochen eingehalten werden oder kann man
> beliebig zum Monatsende Kündigen? Ich denk mal mit einer
> Frist oder?
>  

Wie sich aus § 622 BGB ergibt, können Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis stets mit einer Frist von vier Wochen entweder zum 15. oder zum Monatsende kündigen (§ 622 Abs.1).




Die Kündigungsfrist ist der Zeitraum, der vom Zugang der Kündigung (vgl § 130) bis zum Kündigungstermin, also dem Tag, mit dessen Ablauf die Kündigung das Arbeitsverhältnis beendet, reicht. Kündigungstermin sind der 15. (vgl § 192 - Monatsmitte) und der letzte Tag eines Kalendermonats. Die Berechnung der Frist erfolgt nach § 187 I, § 188 II S 1. Eine verspätete Kündigung wirkt zum nächsten zulässigen Kündigungstermin.

[]nächster Paragraf
§ 622 BGB Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen



Viele Grüße
Josef


Bezug
Ansicht: [ geschachtelt ] | ^ Forum "Jura"  | ^^ Alle Foren  | ^ Forenbaum  | Materialien


^ Seitenanfang ^
www.vorhilfe.de