Aufgabenstellung zu Wirtschaft < Politik/Wirtschaft < Geisteswiss. < Vorhilfe
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(Frage) beantwortet | Datum: | 12:31 So 10.02.2008 | Autor: | Djoma |
Aufgabe | Eines der Modelle zur Verteilung öffentlicher Einnahmen sieht vor, dass die Steuergesetzgebungs und -ertragskompetenz allein bei den nachrangigen Gebietskörperschaften angesiedelt sein kann
und daraufhin eine höherrangige Gebietskörperschaft lediglich durch Zahlungen von der dezentralen Ebene am Steueraufkommen beteiligt wird.
1)In welchem Kontext wird die Verteilung öffentlicher Einnahmen thematisiert, und inwiefern ist der dafür gewählte Begriff gemessen an seinem Bedeutungsinhalt missverständlich ?
2)Welche Grundform der Einnahmenverteilung und welche Variante dieser Grundform ist durch das zuvor beschriebene Modell gekennzeichnet, und welche beiden (Um)Verteilungseffekte sind
hier zu unterscheiden?
3)Mit welchem Beispiel können Sie die Anwendung jenes Modells in der Wirklichkeit belegen, und welchen Vorzug bzw. Nachteil weist es jeweils auf?
Ich habe diese Frage in keinem Forum auf anderen Internetseiten gestellt.
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Mein Antwort:
zu1)Im passiven Finanzausgleich der Finanzpolitik wird die Verteilung der öffentlichen Einnahmen thematisiert.
Ertragskompetenz verläuft nach dem Korrespondenzprinzip und erklärt die Befugnis zur Gesetzgebung über die örtlichen Steuern, solange und soweit sie nicht bundesgesetzlich geregelten Steuern gleichartig sind.
zu2)Die Grundform ist der passive Finanzausgleich mit der Variante des Zuweisungssystems, das einen vertikalen Finanzausgleich mit einem horizontalen Effekt hat.
zu3)Beispiel: EU
Pro:
Autonomie (nur fraglich bei einem Zuweisungssystem würde eher auf das Trennsystem passen, doch Trennsystem passt nicht auf Ertragsompetenz auf unteren Gebietskörperschaften, oder?)
Contra:
Hoher Regelungs- und Abstimmungsbedarf
Verwaltungsaufwand, damit verbund. Berwaltungskosten
Nicht von oben Steuerbar
Ich denke meine Antworten sind noch ausbaufähig. Deshalb die Bitte mir meine Fehler aufzuweisen und dabei zu helfen diese zu korrigieren.
Danke
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Hi Djoma,
erst einmal herzlich *smile* !!!
Steuergesetzgebung... *lächel*! Mein Spezialgebiet... Scherz bei Seite, ein wenig kann ich vielleicht dazu beitragen !
> Eines der Modelle zur Verteilung öffentlicher Einnahmen
> sieht vor, dass die Steuergesetzgebungs und
> -ertragskompetenz allein bei den nachrangigen
> Gebietskörperschaften angesiedelt sein kann
> und daraufhin eine höherrangige Gebietskörperschaft
> lediglich durch Zahlungen von der dezentralen Ebene am
> Steueraufkommen beteiligt wird.
>
> 1)In welchem Kontext wird die Verteilung öffentlicher
> Einnahmen thematisiert, und inwiefern ist der dafür
> gewählte Begriff gemessen an seinem Bedeutungsinhalt
> missverständlich ?
>
> 2)Welche Grundform der Einnahmenverteilung und welche
> Variante dieser Grundform ist durch das zuvor
> beschriebene Modell gekennzeichnet, und welche beiden
> (Um)Verteilungseffekte sind hier zu unterscheiden?
>
> 3)Mit welchem Beispiel können Sie die Anwendung
> jenes Modells in der Wirklichkeit belegen, und welchen
> Vorzug bzw. Nachteil weist es jeweils auf?
> Mein Antwort:
> zu1)Im passiven Finanzausgleich der Finanzpolitik wird die
> Verteilung der öffentlichen Einnahmen thematisiert.
> Ertragskompetenz verläuft nach dem Korrespondenzprinzip und
> erklärt die Befugnis zur Gesetzgebung über die örtlichen
> Steuern, solange und soweit sie nicht bundesgesetzlich
> geregelten Steuern gleichartig sind.
Das klingt soweit ganz gut. Mach dir nochmal bitte ausführlicher Gedanken bezüglich der Finanzpolitik im Kontext zur Allokation der Einnahmen. Was muss dort beachtet werden, wenn man mal von Verfahrensfragen 8wie bereits von dir beschrieben) absieht?
> zu2)Die Grundform ist der passive Finanzausgleich mit der
> Variante des Zuweisungssystems, das einen vertikalen
> Finanzausgleich mit einem horizontalen Effekt hat.
Ja, so ist es. Bitte näher den vertikalen und horizontalen Effekt beschreiben. Hast du mal was von einem bilateralen Effekt gehört...? Ist bei mir schon länger her, aber da ist noch etwas. *smile*
> zu3)Beispiel: EU
Paradebeispiel.
> Pro:
> Autonomie (nur fraglich bei einem Zuweisungssystem würde
> eher auf das Trennsystem passen, doch Trennsystem passt
> nicht auf Ertragsompetenz auf unteren
> Gebietskörperschaften, oder?)
Richtig, das Trennsystem als solches passt nicht in das Konzept der Ertragskompetenz von Gebietskörperschaften. Also überdenk nochmal dein Beispiel für PRO!
> Contra:
> Hoher Regelungs- und Abstimmungsbedarf
> Verwaltungsaufwand, damit verbund. Berwaltungskosten
> Nicht von oben Steuerbar
super...! Mehr fällt mir auch nicht ein.
Liebe Grüße
Analytiker
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