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Forum "Politik/Wirtschaft" - Außerordentliche Kündigung
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Außerordentliche Kündigung: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 13:43 Di 17.08.2010
Autor: Mausi23

Aufgabe
Außerordentliche Kündigung

Inge L. ist als Verkäuferin in einem Kaufhaus angestellt. Bei einer Kontrolle beim
Verlassen des Kaufhauses wird Inge des Diebstahls einer Armbanduhr überführt.
Unverzüglich wird ihr nahegelegt, das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen
sofort aufzulösen, da sonst vom Kaufhaus am nächsten Tag eine Fristlose Kündigung
ausgesprochen wird.

a) Welche Voraussetzungen müssen für eine Fristlose Kündigung erfüllt sein?
b) Halten Sie die Voraussetzungen im obigen Fall für erfüllt bzw. erfüllbar?
c) Wie beurteilen Sie das Vorgehen des Kaufhauses in diesem Falle?
d) Nennen Sie fünf Gründe, die eine außerord. Kündigung rechtfertigen!
e) Beschreiben Sie das mögliche Vorgehen eines Gekündigten gegen eine außerordentliche Kündigung!



zu a)
Will der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis außerordentlich kündigen, braucht er dafür einen „wichtigen Grund".
• schwerwiegender Anlass für eine Kündigung, der dem Kündigenden das Abwarten der regulären Kündigungsfristen unzumutbar macht
• außerordentliche Kündigung nur innerhalb von zwei Wochen ausgesprochen werden kann, nachdem der zur Kündigung Berechtigte den wichtigen Grund erfahren
zu b)
Ja, ich halte die Voraussetzung im obigen Fall für erfüllt. Frau Inge L. wird beim Diebstrahl erwischt, dass ist ein Grund für außerordentliche Kündigung. Das Kaufhaus kündigt ihr am nächsten Tag, damit hält das Kaufhaus die 2 Wochen Kündigungsfrist ein.

Leider bin ich mir unsicher, ob Frau Inge L. kündigen kann. Da sie beim Diebstahl erwischt wird, ist das nur ein wichtiger Grund für den Arbeitgeber. Aber das Arbeitsverhältnis kann ja auch auf gelöst werden, wenn alle einvernehmlich sich eine weitere Zusammenarbeit nicht vorstellen können.
Ist meine Ansicht richtig, dass nur der Arbeitgeber kündigen kann?

zu c)

Wie soll ich das Vorgehen denn beurteilen? Das Kaufhaus muss der Arbeitnehmerin kündigen?

zu d)
• Betrug, Diebstahl
• anhaltende Arbeitsverweigerung
• Tätlichkeiten gegenüber Vorgesetzten oder Mitarbeitern
• wiederholte Trunkenheit am Arbeitsplatz
• geschäftsschädigendes Verhalten

zu e)

Dem Arbeitnehmer steht es frei, die fristlose Kündigung anzunehmen oder vor dem Arbeitsgericht dagegen zu klagen.

Ich habe mir die Antworten mit Hilfe meines Lehrbuches und die Antworten zu den Probezeiten im Internet rausgesucht. Leider bin ich noch total unsicher in diesem Themenbereich. Deshalb benötige ich eure Hilfe. Könntet ihr mir bitte sagen welche Antworten richtig sind und welche falsch und mir den Grund nennen, falls meine Antworten falsch sind.

Ich danke euch im Voraus und hoffe das ihr mir bei meiner Unsicherheit  - Sicherheit verschaffen könnt.

Liebe Grüße

Mausi 23


        
Bezug
Außerordentliche Kündigung: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 17:15 Di 17.08.2010
Autor: fred97


> Außerordentliche Kündigung
>  
> Inge L. ist als Verkäuferin in einem Kaufhaus angestellt.
> Bei einer Kontrolle beim
>  Verlassen des Kaufhauses wird Inge des Diebstahls einer
> Armbanduhr überführt.

Hallo Mausi,

von dieser Materie hab ich keine Ahnung, aber ein Fahndungsfoto:

          http://www.ferien-plaz.ch/images/tiere/ingel.jpg

FRED




Bezug
                
Bezug
Außerordentliche Kündigung: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 11:40 Mi 18.08.2010
Autor: Mausi23

Was soll die Mitteilung mir sagen? Ich möchte wissen, ob meine Lösungen richtig sind!

Bezug
        
Bezug
Außerordentliche Kündigung: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 16:10 Mi 18.08.2010
Autor: Josef

Hallo Mausi23,

> Außerordentliche Kündigung
>  
> Inge L. ist als Verkäuferin in einem Kaufhaus angestellt.
> Bei einer Kontrolle beim
>  Verlassen des Kaufhauses wird Inge des Diebstahls einer
> Armbanduhr überführt.
>  Unverzüglich wird ihr nahegelegt, das Arbeitsverhältnis
> im gegenseitigen Einvernehmen
>  sofort aufzulösen, da sonst vom Kaufhaus am nächsten Tag
> eine Fristlose Kündigung
>  ausgesprochen wird.
>  
> a) Welche Voraussetzungen müssen für eine Fristlose
> Kündigung erfüllt sein?
>  b) Halten Sie die Voraussetzungen im obigen Fall für
> erfüllt bzw. erfüllbar?
>  c) Wie beurteilen Sie das Vorgehen des Kaufhauses in
> diesem Falle?
>  d) Nennen Sie fünf Gründe, die eine außerord.
> Kündigung rechtfertigen!
>  e) Beschreiben Sie das mögliche Vorgehen eines
> Gekündigten gegen eine außerordentliche Kündigung!
>  
>
>
> zu a)
>  Will der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer das
> Arbeitsverhältnis außerordentlich kündigen, braucht er
> dafür einen „wichtigen Grund".

[ok]

> • schwerwiegender Anlass für eine Kündigung, der dem
> Kündigenden das Abwarten der regulären Kündigungsfristen
> unzumutbar macht

[ok]

>  • außerordentliche Kündigung nur innerhalb von zwei
> Wochen ausgesprochen werden kann, nachdem der zur
> Kündigung Berechtigte den wichtigen Grund erfahren


[ok]

Die außerordentliche Kündigung soll das Arbeitsverhältnis sofort beenden. Es gibt keine Kündigungsfrist. Das Arbeitsverhältnis ist mit dem Zugang der Kündigung beendet, also in dem Augenblick, in dem der Adressat vom Inhalt des Schreibens Kenntnis nehmen kann.



> zu b)
>  Ja, ich halte die Voraussetzung im obigen Fall für
> erfüllt. Frau Inge L. wird beim Diebstrahl erwischt, dass
> ist ein Grund für außerordentliche Kündigung. Das
> Kaufhaus kündigt ihr am nächsten Tag, damit hält das
> Kaufhaus die 2 Wochen Kündigungsfrist ein.


[ok]

>
> Leider bin ich mir unsicher, ob Frau Inge L. kündigen
> kann. Da sie beim Diebstahl erwischt wird, ist das nur ein
> wichtiger Grund für den Arbeitgeber. Aber das
> Arbeitsverhältnis kann ja auch auf gelöst werden, wenn
> alle einvernehmlich sich eine weitere Zusammenarbeit nicht
> vorstellen können.

[ok]

> Ist meine Ansicht richtig, dass nur der Arbeitgeber
> kündigen kann?
>  
> zu c)
>  
> Wie soll ich das Vorgehen denn beurteilen? Das Kaufhaus
> muss der Arbeitnehmerin kündigen?
>  

Ist auch im konkreten Fall die Kündigung gerechtfertigt?
Verschulden, Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (milderes Mittel verfügbar?), Interessenabwägung

Auf der  Ebene der konkreten Interessensabwägung muss geprüft werden, ob nicht Besonderheiten des Einzelfalles gegen eine Kündigung sprechen. Das gilt vor allem dann, wenn der betroffene Arbeitnehmer lange Zeit hindurch ohne Beanstandung tätig war.

Betriebsratsanhörung, ggf. vorherige Abmahnung

> zu d)
>  • Betrug, Diebstahl
>  • anhaltende Arbeitsverweigerung
>  • Tätlichkeiten gegenüber Vorgesetzten oder
> Mitarbeitern
>  • wiederholte Trunkenheit am Arbeitsplatz
>  • geschäftsschädigendes Verhalten
>  

[ok]

Leistungsstörungen
Störungen der betrieblichen Ordnung
Störung im Vertrauensbereich
Verletzung von arbeitsvertraglichen Nebenpflichten




> zu e)
>  
> Dem Arbeitnehmer steht es frei, die fristlose Kündigung
> anzunehmen oder vor dem Arbeitsgericht dagegen zu klagen.
>

[ok]



Viele Grüße
Josef

Bezug
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