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Forum "Politik/Wirtschaft" - Bundestag, Verhältniswahlrecht
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Bundestag, Verhältniswahlrecht: Korrektur
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 17:15 Mo 28.03.2011
Autor: Einstein_1977

Aufgabe
Bei Wahlen zum Deutschen Bundestag gilt das so genannte personalisierte Verhältniswahlrecht. Erklären Sie dies anhand der folgenden Leitfragen:

a) Was ist der Unterschied zwischen Mehrheitswahlrecht und Verhältniswahlrecht?

b) Welche Bedeutung haben die Erst- und Zweitstimme bei den Wahlen?

c) Wodurch können Überhangmandate entstehen?

Hallo,

kann sich bitte jemand mal meine Lösungen anschauen und evtl. Hilfe zur Verbesserung geben.

Im Voraus vielen lieben Dank an alle.

a)Die Mehrheitswahl ist eine Personenwahl. Beim Mehrheitswahlrecht ziehen nur die Kandidaten ins Parlament ein, die in ihrem jeweiligen Wahlkreis die meisten Wählerstimmen (relative Mehrheit) oder die absolute Mehrheit (über 50%) der Stimmen erhalten haben. Ziel dieses Wahlsystems ist die Mehrheitsbildung einer Partei im Parlament.

Die Verhältniswahl ist ein Wahlverfahren, bei dem die Parteien im Verhältnis zu den erhaltenen Stimmen (Kandidatenliste) Sitze im Parlament erhalten. Beim Verhältniswahlrecht haben auch kleinere Parteien eine Chance Abgeordnete ins Parlament zu schicken. Ziel des Wahlsystems ist die gerechte Vertretung der Bevölkerungsinteressen.


b)Die Erststimme wird auf der linken Stimmzettelhälfte abgegeben. Mit ihr wird der Direktbewerber / die Direktbewerberin des Wahlkreises gewählt. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Eine weitere Bedeutung hat die Erststimme nicht; sie hat (falls keine Überhangmandate anfallen) keine Auswirkung auf die Sitzverteilung.

Die Zweitstimme wird auf der rechten Stimmzettelhälfte abgegeben. Mit dieser Stimme entscheidet sich der Wähler / die Wählerin für eine Partei (Landesliste). Unter dem Parteinamen sind die ersten fünf Bewerber/innen der Landesliste aufgeführt. Die Zweistimme ist für die Sitzverteilung ausschlaggebend. Nur Parteien können Landeslisten einreichen. Nach der Zahl der Zweitstimmen errechnet sich die Zahl der Sitze für die Parteien.


c)Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Land mehr Wahlkreise direkt gewinnt (Erststimmen) als ihr Sitze aufgrund der Zweitstimmen dort zustehen. Die direkt gewonnenen Sitze verbleiben der Partei in jedem Fall. Die Gesamtzahl der Sitze im Bundestag erhöht sich um die Zahl der Überhangmandate.


Gruß Einstein

        
Bezug
Bundestag, Verhältniswahlrecht: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 09:42 Di 29.03.2011
Autor: fred97


> Bei Wahlen zum Deutschen Bundestag gilt das so genannte
> personalisierte Verhältniswahlrecht. Erklären Sie dies
> anhand der folgenden Leitfragen:
>  
> a) Was ist der Unterschied zwischen Mehrheitswahlrecht und
> Verhältniswahlrecht?
>  
> b) Welche Bedeutung haben die Erst- und Zweitstimme bei den
> Wahlen?
>  
> c) Wodurch können Überhangmandate entstehen?
>  Hallo,
>  
> kann sich bitte jemand mal meine Lösungen anschauen und
> evtl. Hilfe zur Verbesserung geben.
>  
> Im Voraus vielen lieben Dank an alle.
>  
> a)Die Mehrheitswahl ist eine Personenwahl. Beim
> Mehrheitswahlrecht ziehen nur die Kandidaten ins Parlament
> ein, die in ihrem jeweiligen Wahlkreis die meisten
> Wählerstimmen (relative Mehrheit) oder die absolute
> Mehrheit (über 50%) der Stimmen erhalten haben. Ziel
> dieses Wahlsystems ist die Mehrheitsbildung einer Partei im
> Parlament.
>
> Die Verhältniswahl ist ein Wahlverfahren, bei dem die
> Parteien im Verhältnis zu den erhaltenen Stimmen
> (Kandidatenliste) Sitze im Parlament erhalten. Beim
> Verhältniswahlrecht haben auch kleinere Parteien eine
> Chance Abgeordnete ins Parlament zu schicken. Ziel des
> Wahlsystems ist die gerechte Vertretung der
> Bevölkerungsinteressen.
>
>
> b)Die Erststimme wird auf der linken Stimmzettelhälfte
> abgegeben. Mit ihr wird der Direktbewerber / die
> Direktbewerberin des Wahlkreises gewählt. Gewählt ist,
> wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Eine weitere
> Bedeutung hat die Erststimme nicht; sie hat (falls keine
> Überhangmandate anfallen) keine Auswirkung auf die
> Sitzverteilung.
>
> Die Zweitstimme wird auf der rechten Stimmzettelhälfte
> abgegeben. Mit dieser Stimme entscheidet sich der Wähler /
> die Wählerin für eine Partei (Landesliste). Unter dem
> Parteinamen sind die ersten fünf Bewerber/innen der
> Landesliste aufgeführt. Die Zweistimme ist für die
> Sitzverteilung ausschlaggebend. Nur Parteien können
> Landeslisten einreichen. Nach der Zahl der Zweitstimmen
> errechnet sich die Zahl der Sitze für die Parteien.
>
>
> c)Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem
> Land mehr Wahlkreise direkt gewinnt (Erststimmen) als ihr
> Sitze aufgrund der Zweitstimmen dort zustehen. Die direkt
> gewonnenen Sitze verbleiben der Partei in jedem Fall. Die
> Gesamtzahl der Sitze im Bundestag erhöht sich um die Zahl
> der Überhangmandate.



Ich bin einverstanden

FRED

>  
> Gruß Einstein


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