Ertrag < Politik/Wirtschaft < Geisteswiss. < Vorhilfe
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(Frage) beantwortet | Datum: | 15:36 So 23.08.2009 | Autor: | happycat |
Hallo liebe Leute,
ich bräuchte mal wieder eure Hilfe.
Ich habe ein Problem bezüglich des Ertragsbegriffes.
Das Problem ist Folgendes:
Eine Firma wird neu gegründet ( Rechtsform GmbH&Co.KG). Diese Firma möchte gerne ein Solarkraftwerk aufbauen und als Betreiber der Anlage tätig sein.
Um die Investitionskosten decken zu können wird 1/3 der Kosten über EK gedeckt und die restlichen 2/3 über einen Kredit bei der Bank.
Ich soll mich nun mit den Erträgen der Firma beschäftigen und diese unterteilen in laufende Erträge und einmalige Erträge.
Unter laufende Erträge habe ich nun
- Umsatzerlöse
- Zinserträge
Bei den einmaligen Erträgen habe ich jedoch so meine Probleme.
Das Geld welches ich nun von der Bank bekomme um meine Investitionskosten zu decken, sind dies einmalige Erträge?
Wie sieht es mit der Eigenkapitaleinlage meiner Gesellschafter aus, sind das überhaupt Erträge.
(meiner Meinung nach dürfte die EK Einlage der Gesellschafter nicht als Ertrag gezählt werden, da dieses Geld ja nicht irgendwie in der GuV als seberates Ertragskonto verzeichnet wird, sicher bin ich mir da jedoch nicht ganz)
Wie sieht es mit dem Restverkaufserlös der Anlage aus, ist das ein Einmaliger Ertrag. (Da die Anlage vollständig abgeschrieben werden soll, dürfte ja eigentlich nicht mit einem Restverkaufserlös zu rechenen, also bräuchte ich diesen auch nicht aufzuführen, oder?)
Wäre echt super wenn ihr mir weiterhelfen könntet
Danke und Gruß Kathrin
PS: Ich habe diese Frage in keinem anderen Forum gestellt.
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(Antwort) fertig | Datum: | 17:20 So 23.08.2009 | Autor: | Josef |
Hallo Kathrin,
> Ich habe ein Problem bezüglich des Ertragsbegriffes.
Erträge bezeichnen den Wert der verkauften oder erstellten Güter und Dienstleistungen. Alle verkauften Produkte führen zum Umsatz. Dieser stellt den Hauptteil der Erträge dar. Daneben gibt es noch die Möglichkeit, auf dem Buchhaltungskonto der Gewinn- und Verlustrechnung eine Bestandserhöhung als Ertrag zu finden sowie viele kleinere Posten, z.B. Zinserträge, Mieterträge usw. Außerdem muss die Buchhaltung Erträge buchen, welche direkt nichts mit den Produkten zu tun haben, wie z.B. eine Steuerrückzahlung für ein vergangenes Geschäftsjahr.
Unter Ertrag versteht man also die erfolgswirksamen Einnahmen eines Unternehmens in einer Periode (z.B. aus Verkauf der erstellten Güter und Leistungen).
> Das Problem ist Folgendes:
> Eine Firma wird neu gegründet ( Rechtsform GmbH&Co.KG).
> Diese Firma möchte gerne ein Solarkraftwerk aufbauen und
> als Betreiber der Anlage tätig sein.
> Um die Investitionskosten decken zu können wird 1/3 der
> Kosten über EK gedeckt und die restlichen 2/3 über einen
> Kredit bei der Bank.
> Ich soll mich nun mit den Erträgen der Firma
> beschäftigen und diese unterteilen in laufende Erträge
> und einmalige Erträge.
> Unter laufende Erträge habe ich nun
> - Umsatzerlöse
> - Zinserträge
> Bei den einmaligen Erträgen habe ich jedoch so meine
> Probleme.
> Das Geld welches ich nun von der Bank bekomme um meine
> Investitionskosten zu decken, sind dies einmalige
> Erträge?
Alle Geldmittel, die sich das Unternehmen von außen (Banken, Lieferanten) beschafft hat und die nicht als Eigenkapital in der Bilanz erscheinen, sondern als Verbindlichkeiten, gelten als Fremdkapital.
> Wie sieht es mit der Eigenkapitaleinlage meiner
> Gesellschafter aus, sind das überhaupt Erträge.
> (meiner Meinung nach dürfte die EK Einlage der
> Gesellschafter nicht als Ertrag gezählt werden, da dieses
> Geld ja nicht irgendwie in der GuV als seberates
> Ertragskonto verzeichnet wird, sicher bin ich mir da jedoch
> nicht ganz)
Die Einlagen bilden das Eigenkapital des Unternehmens.
> Wie sieht es mit dem Restverkaufserlös der Anlage aus,
> ist das ein Einmaliger Ertrag.
Außerordentlicher Ertrag
> (Da die Anlage vollständig
> abgeschrieben werden soll, dürfte ja eigentlich nicht mit
> einem Restverkaufserlös zu rechenen, also bräuchte ich
> diesen auch nicht aufzuführen, oder?)
Buchungen, die nicht den normalen Geschäftsablauf betreffen, gelten als außerordentliche Erträge. Z.B. Verkauf von Maschinen über Buchwert.
Der Buchwert ist der Wert, mit dem ein Vermögens- oder Schuldenwert in der Finanzbuchhaltung dargestellt ist. Er muss mit dem tatsächlichen Wert nicht immer übereinstimmen.
Viele Grüße
Josef
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