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Hallo,
ich habe eine frage und zwar, wenn man Extrema ausrechnet ist immer die Rede von "Nullstellen ungerader Ordnung". Was sagt dies aus und wofür muss man das angeben?
Danke im Voraus!!
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Hallo,
du kennst mit sicherheit das prinzip des "herausteilens" von nullstellen. nimmst du bsp. [mm] f(x)=x^2 [/mm] , so hat diese funktion eine nullstelle zweiter ordnung bei x=0 , heißt im klartext, auch die erste Ableitung verschwindet an dieser stelle. Liegt nun ein Extrempunkt vor, so hat die erste Ableitung dort eine Nullstelle, die zweite Ableitung an dieser Stelle muss aber ungleich 0 sein, ergo eine Nullstelle erster ordnung.
LG
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Hallo MontBlanc,
> Liegt nun ein Extrempunkt vor, so hat die
> erste Ableitung dort eine Nullstelle, die zweite Ableitung
> an dieser Stelle muss aber ungleich 0 sein, ergo eine
> Nullstelle erster ordnung.
... Oder allgemein eine Nullstelle ungerader Ordnung, um die Frage vollständig zu beantworten
Grüße,
Stefan
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 19:03 So 06.06.2010 | Autor: | friendy88 |
Danke!
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