Fallbeispiel BGB < Jura < Geisteswiss. < Vorhilfe
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(Frage) für Interessierte | Datum: | 23:16 So 30.10.2011 | Autor: | julia84 |
Aufgabe | Fall:
Der Vermieter H hat seine Preislisten mit gegen�ber dem Vorjahr erh�hten Preisen drucken lassen. Beim Versand des Werbematerials einschlie�lich dieser Preislisten werden zum Teil alte Preislisten beigef�gt. A bucht im Sommer f�r 3 Wochen ein Doppelzimmer, das nach der dem A vorliegenden alten Preisliste mit 130,00 � ausgezeichnet ist. Nach Beendigung des Urlaubs will A diesen Preis, also insgesamt 2.835,00 � zahlen. H verlangt jedoch 145,00 � pro Tag, also insgesamt 3.045,00 � unter Hinweis darauf, da� A eine Preisliste des Vorjahres erhalten habe. Dieser Preis k�nne f�r ihn nicht verbindlich sein.
Steht H der von ihm geltend gemachte Anspruch zu? |
Hallo liebes Forum ich stehe kurz vor einer BGB Klausur und wollte diesen Fall zur Übung machen allerdings habe ich schwierigkeiten bei der Bearbeitung. Ich hoffe das mir einer im Forum behilflich sein kann.
Hinweis:
1.L�sung im Gutachtenstil einschlie�lich entsprechender Zitate aus Literatur und Rechtsprechung.
Viele Grüße Julia
Ich habe diese Frage in keinem Forum auf anderen Internetseiten gestellt.
Lösungvorschlag:
Vermieter H muss es zu dem günstigeren Preis vermieten, da es sein selbstverschulden war alte Preislisten mit in die neuen Preislisten zu mischen?
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