www.vorhilfe.de
Vorhilfe

Kostenlose Kommunikationsplattform für gegenseitige Hilfestellungen.
Hallo Gast!einloggen | registrieren ]
Startseite · Forum · Wissen · Kurse · Mitglieder · Team · Impressum
Forenbaum
^ Forenbaum
Status Vorhilfe
  Status Geisteswiss.
    Status Erdkunde
    Status Geschichte
    Status Jura
    Status Musik/Kunst
    Status Pädagogik
    Status Philosophie
    Status Politik/Wirtschaft
    Status Psychologie
    Status Religion
    Status Sozialwissenschaften
  Status Informatik
    Status Schule
    Status Hochschule
    Status Info-Training
    Status Wettbewerbe
    Status Praxis
    Status Internes IR
  Status Ingenieurwiss.
    Status Bauingenieurwesen
    Status Elektrotechnik
    Status Maschinenbau
    Status Materialwissenschaft
    Status Regelungstechnik
    Status Signaltheorie
    Status Sonstiges
    Status Technik
  Status Mathe
    Status Schulmathe
    Status Hochschulmathe
    Status Mathe-Vorkurse
    Status Mathe-Software
  Status Naturwiss.
    Status Astronomie
    Status Biologie
    Status Chemie
    Status Geowissenschaften
    Status Medizin
    Status Physik
    Status Sport
  Status Sonstiges / Diverses
  Status Sprachen
    Status Deutsch
    Status Englisch
    Status Französisch
    Status Griechisch
    Status Latein
    Status Russisch
    Status Spanisch
    Status Vorkurse
    Status Sonstiges (Sprachen)
  Status Neuerdings
  Status Internes VH
    Status Café VH
    Status Verbesserungen
    Status Benutzerbetreuung
    Status Plenum
    Status Datenbank-Forum
    Status Test-Forum
    Status Fragwürdige Inhalte
    Status VH e.V.

Gezeigt werden alle Foren bis zur Tiefe 2

Navigation
 Startseite...
 Neuerdings beta neu
 Forum...
 vorwissen...
 vorkurse...
 Werkzeuge...
 Nachhilfevermittlung beta...
 Online-Spiele beta
 Suchen
 Verein...
 Impressum
Das Projekt
Server und Internetanbindung werden durch Spenden finanziert.
Organisiert wird das Projekt von unserem Koordinatorenteam.
Hunderte Mitglieder helfen ehrenamtlich in unseren moderierten Foren.
Anbieter der Seite ist der gemeinnützige Verein "Vorhilfe.de e.V.".
Partnerseiten
Dt. Schulen im Ausland: Mathe-Seiten:

Open Source FunktionenplotterFunkyPlot: Kostenloser und quelloffener Funktionenplotter für Linux und andere Betriebssysteme
Forum "Jura" - Gewinnspiele
Gewinnspiele < Jura < Geisteswiss. < Vorhilfe
Ansicht: [ geschachtelt ] | ^ Forum "Jura"  | ^^ Alle Foren  | ^ Forenbaum  | Materialien

Gewinnspiele: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 01:25 So 31.05.2009
Autor: cluedo

Hallo Leute,

wenn man eine Marktforschungsumfrage plant, wobei eine Lotterie als Entlohnung genutzt werden soll, kann man dann die Gewinnwahrscheinlichkeit von der Teilnahme abhängig machen?

eigentlich fällt das doch unter den grundsatz der vertragsfreiheit oder nicht? mir hat neulich jemand gesagt, dass das nicht der fall ist, dass es in diesem Fall spezielle Gesetzte gibt, die das verbieten, unter anderem auch, dass man die Gewinnwahrscheinlichkeiten nicht an Parametern der Partizipation, also bspw. dass man nicht positiv einfließen lassen darf, dass jmd den kompletten fragenkatalog ausgefüllt hat, festmachen darf.

kennt jmd. dazu entsprechende Stellen im Gesetz oder hat zumindest eine Idee?

Grüße Cluede

        
Bezug
Gewinnspiele: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 09:53 Mi 03.06.2009
Autor: Josef

Hallo cluedo,


>  
> wenn man eine Marktforschungsumfrage plant, wobei eine
> Lotterie als Entlohnung genutzt werden soll, kann man dann
> die Gewinnwahrscheinlichkeit von der Teilnahme abhängig
> machen?
>  
> eigentlich fällt das doch unter den grundsatz der
> vertragsfreiheit oder nicht? mir hat neulich jemand gesagt,
> dass das nicht der fall ist, dass es in diesem Fall
> spezielle Gesetzte gibt,

[]Preisausschreiben und Gewinnspiele


>  die das verbieten, unter anderem
> auch, dass man die Gewinnwahrscheinlichkeiten nicht an
> Parametern der Partizipation, also bspw. dass man nicht
> positiv einfließen lassen darf, dass jmd den kompletten
> fragenkatalog ausgefüllt hat, festmachen darf.
>  
> kennt jmd. dazu entsprechende Stellen im Gesetz oder hat
> zumindest eine Idee?
>  

(1) Gewinnspielsendungen und Gewinnspiele sind zulässig. Sie unterliegen dem Gebot der Transparenz und des Teilnehmerschutzes. Sie dürfen nicht irreführen und den Interessen der Teilnehmer nicht schaden. Insbesondere ist im Programm über die Kosten der Teilnahme, die Teilnahmeberechtigung, die Spielgestaltung sowie über die Auflösung der gestellten Aufgabe zu informieren. Die Belange des Jugendschutzes sind zu wahren. Für die Teilnahme darf nur ein Entgelt bis zu 0,50 Euro verlangt werden; § 13 Abs. 1 Satz 3 bleibt unberührt.

(2) Der Veranstalter hat der für die Aufsicht zuständigen Stelle auf Verlangen alle Unterlagen vorzulegen und Auskünfte zu erteilen, die zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Durchführung der Gewinnspielsendungen und Gewinnspiele erforderlich sind.

Quelle: []Gewinnspiele


siehe auch:

[]Gewinnzusagen


Viele Grüße
Josef

Bezug
                
Bezug
Gewinnspiele: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 12:21 Mi 03.06.2009
Autor: cluedo

Hallo Josef,

erstmal vielen Dank für deine Antwort und die Quellenangaben.
In dem Essay der IHK findet sich folgender Absatz:

"Diese zulässige Werbung wird dann unlauter, wenn der
werbende Kaufmann die Teilnahme von einem Einsatz
abhängig macht, der entweder vor, während oder nach
dem Preisausschreiben verlangt wird"

Wie ist dieser Einsatz genau definiert? Der Gewinn soll ja auf die Teilnahme an der Umfrage konditioniert werden. Später wird noch von Vermögenswerten Einsätzen gesprochen. Das Ergebnis einer Umfrage ist doch im Prinzip ein Vermögenswerter Gegenstand oder sehe ich das falsch?

grüße

Bezug
                        
Bezug
Gewinnspiele: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 12:52 Mi 03.06.2009
Autor: Josef

Hallo cluedo,

>  In dem Essay der IHK findet sich folgender Absatz:
>  
> "Diese zulässige Werbung wird dann unlauter, wenn der
>  werbende Kaufmann die Teilnahme von einem Einsatz
>  abhängig macht, der entweder vor, während oder nach
>  dem Preisausschreiben verlangt wird"
>  
> Wie ist dieser Einsatz genau definiert? Der Gewinn soll ja
> auf die Teilnahme an der Umfrage konditioniert werden.
> Später wird noch von Vermögenswerten Einsätzen gesprochen.
> Das Ergebnis einer Umfrage ist doch im Prinzip ein
> Vermögenswerter Gegenstand oder sehe ich das falsch?


siehe hierzu: []Legalität

"Das Urteil behandelt dabei nicht die von vielen Seiten als unseriös bezeichnete und für den Zuschauer intransparente Durchführung von Gewinnspielen, noch berücksichtigt es die Wahrscheinlichkeit, bei einem der Angebote teilnehmen oder gewinnen zu können (z. B. kostenpflichtige Telefonvorauswahl, Spielregeln). Auch die Gewinnquoten in Relation zu den tatsächlichen Anrufern wurden nicht beleuchtet."



Was die Gewinnhöhe angeht, so wird beim Lotto das Totalisatorprinzip ange-
wandt, dass heißt: die Gewinnhöhe ist abhängig von den getätigten Einsätzen. Die Gewinn-
summe eines Spielers erhöht sich also durch die Einsätze der anderen Spieler. Man nennt
dies eine positive Externalität.

[]Quelle


Viele Grüße
Josef


Bezug
Ansicht: [ geschachtelt ] | ^ Forum "Jura"  | ^^ Alle Foren  | ^ Forenbaum  | Materialien


^ Seitenanfang ^
www.vorhilfe.de