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Forum "Uni-Finanzmathematik" - Gewinnverteilung OHG
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Gewinnverteilung OHG: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 16:12 So 30.11.2008
Autor: puma

Aufgabe
Techniker Kurt und kaufmännischer Angestellte Fritz wollen sich selbstständig machen. Kurt ist bereit 250.000,00 € in bar in die zu gründende Gesellschaft einzubringen, außerdem einen LKW (Wert: 50.000,00 €). Braun ist Eigentümer eines 10 Ar großen bebauten Grundstücks im Wert von 500.000,00 €.

Hallo,

wir sollen hier die Gewinnverteilung der OHG machen.
Auszufüllen in der Tabelle sind: Einlage, 4 % Kapitalverzinsung, Restgewinn, Gesamtgewinn, Privatentnahmen, Kapitalveränderung, Neues Kapital.

Kann mir jemand vielleicht sagen, wie ich anhand von Formeln auf diese Sachen komme? Ist echt wichtig. Danke schon mal.

        
Bezug
Gewinnverteilung OHG: Tipp
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 16:49 Mo 01.12.2008
Autor: Josef

Hallo puma,


Die Inhaber müssen ihre Kapitaleinlage in der Höhe leisten, welche im Gesellschaftsvertrag vereinbart wurde. Gewinne werden, sofern ausnahmsweise keine vertragliche Regelung vorliegt, nach der gesetzlichen Vorschrift verteilt. Jeder Gesellschafter erhält vorab vom Gewinn 4 % seiner Kapitaleinlage, der Rest wird nach Köpfen verteilt.


§ 121
(1) 1Von dem Jahresgewinn gebührt jedem Gesellschafter zunächst ein Anteil in Höhe von vier vom Hundert seines Kapitalanteils. 2Reicht der Jahresgewinn hierzu nicht aus, so bestimmen sich die Anteile nach einem entsprechend niedrigeren Satz.
(2) 1Bei der Berechnung des nach Absatz 1 einem Gesellschafter zukommenden Gewinnanteils werden Leistungen, die der Gesellschafter im Laufe des Geschäftsjahrs als Einlage gemacht hat, nach dem Verhältnis der seit der Leistung abgelaufenen Zeit berücksichtigt. 2Hat der Gesellschafter im Laufe des Geschäftsjahrs Geld auf seinen Kapitalanteil entnommen, so werden die entnommenen Beträge nach dem Verhältnis der bis zur Entnahme abgelaufenen Zeit berücksichtigt.
(3) Derjenige Teil des Jahresgewinns, welcher die nach den Absätzen 1 und 2 zu berechnenden Gewinnanteile übersteigt, sowie der Verlust eines Geschäftsjahrs wird unter die Gesellschafter nach Köpfen verteilt.



[]Gewinnverteilung - OHG

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