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Hartz IV: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 15:14 Mi 01.09.2004
Autor: Josh

HI
Habe jetzt Sozi-Leistung in der Schule und wir haben nun das Thema Hartz IV in Angriff genommen. Leider habe ich das Thema nie genau in den Nachrichten oder in der Zeitung verfolgt, nur wenige Sachen sind hängen geblieben. Habe nun schon etwas im Internet recherchiert, aber so richtig komm ich noch nicht mit, deshalb habe ich einige Fragen dazu:

1) Um was geht es? (Problem)
2) Wer ist beteiligt/betroffen? (Akteure)
3) Wer vertritt welche Interessen
4) Wer kann seine Interessen durchsetzen/wer nicht? (Macht)
5) Welche Lösungsmöglichkeiten sind vorstellbar?

Gruß
Micha

        
Bezug
Hartz IV: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 18:08 Mi 01.09.2004
Autor: Eva

Lieber Micha,

okay, dann wollen wir mal starten!

> 1) Um was geht es? (Problem)

Zu Beginn 2005 wird anstelle von Sozial- und Arbeitslosenhilfe das Arbeitslosengeld II eingeführt. Hinter Hartz IV verbirgt sich ein Gesetz, das Arbeitslosen- und Sozialhilfe zu einer einzigen Zahlung verbindet: dem Arbeitslosengeld II.
(eine weiterführende Website, mit ausführlicheren Infos []http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID2404414_TYP6_THE2415058_NAVSPM2~3492320~2415058_REF1_BAB,00.html)

>  2) Wer ist beteiligt/betroffen? (Akteure)

Rund 3,2 Millionen (bin mir nicht sicher mit der Zahl, werde das noch nachschauen) als erwerbsfähig eingestufte bisherige Bezieher von Arbeitslosen- oder Sozialhilfe sowie deren Angehörige.

>  3) Wer vertritt welche Interessen

Wen meinst Du mit wer? Bitte genauere Infos! Hartz ist ein Thema zum Erschlagen, dazu musst Du bitte für mich etwas konkreter werden!

> 4) Wer kann seine Interessen durchsetzen/wer nicht?
> (Macht)

Dazu gebe ich Dir als Stichwort: Montagsdemonstrationen (historisch betrachtet waren die übrigens ein Bestandteil der friedlichen Revolution in der DDR 1989).
Hier gibt's einen guten Artikel:
[]http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,314516,00.html
Außerdem stand in "Der Zeit" ein guter Artikel, den ich Dir gerade eben mal online gesucht habe und empfehlen kann:
[]http://www.zeit.de/2004/36/Montagsl_8aufer


>  5) Welche Lösungsmöglichkeiten sind vorstellbar?

11. August (kurze Zusammenfassung), Korrekturen der rot-grüne Spitzenrunde aufgrund der wachsenden Proteste:
* Kindern von künftigen Beziehern des neuen Arbeitslosengeldes II wird demnach unabhängig vom Alter ein Vermögensfreibetrag von 4.100 Euro eingeräumt (d.h. Sparbücher bleiben bis 4.100 Euro verschont)
* Verzicht auf Anrechnung des regulären Arbeitslosengeldes+ der Arbeitslosenhilfe bei der Bedürftigkeit (d.h. Bezieher von ALG II erhalten die Zahlungen vom ersten Monat an)

Weitere oft gestellte Fragen und Antworten beantwortet die FAZ hier:
[]http://www.faz.net/s/RubEC1ACFE1EE274C81BCD3621EF555C83C/Doc~E2C6D4FE9E96A479392DB25F277D0C052~ATpl~Ecommon~Scontent.html.

Falls Du weitere Frage hast, melde Dich ruhig, ich helfe Dir gerne weiter :-)!

Jetzt aber erst mal viel Spaß beim Durcharbeiten der Infos :-),
liebe Grüße
Eva

Bezug
                
Bezug
Hartz IV: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 15:57 Do 02.09.2004
Autor: nehne

hy hier hast jetzt ne menge zu lesen........das sind offizielle mitteilung der spd.


Neue Chancen für Langzeitarbeitslose.Worum geht es?

Beim „Hartz IV“ genannten Gesetz steht ein zentrales Ziel im Vordergrund: Langzeitarbeitslose sollen wieder besser und schneller in den Arbeitsmarkt integriert werden.

Die Philosophie sozialdemokratischer Arbeitsmarktpolitik lautet „Fördern und Fordern“. Wir bieten Langzeitarbeitslosen neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Wir erwarten aber auch, dass sie diese Chancen ergreifen und sich selbst um die Aufnahme einer Arbeit bemühen.

Aktive Leistungen wie Beratung, Vermittlung, Weiterbildung oder auch ABM haben für uns Vorrang vor passiven Leistungen, d.h. Geldzahlungen. Der traditionelle Grundsatz von SPD und Gewerkschaften „Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren“ wird stärker denn je berücksichtigt.

Es geht um Fördern!Welche Unterstützung erhalten Langzeitarbeitslose?

Beratung, Förderung und Hilfe bei der Arbeitssuche kommt zukünftig aus einer Hand – das übernehmen die JobCenter.

Kein Arbeitsuchender muss mehr zum Sozialamt. Die JobCenter sind zentrale Serviceeinrichtungen für alle arbeitsuchenden Arbeitnehmer, also auch für 900.000 erwerbsfähige bisherige Sozialhilfeempfänger, die heute weitgehend von den Möglichkeiten aktiver Arbeitsförderung ausgeschlossen sind.

Jeder erwerbsfähige Arbeitsuchende – auch diejenigen, die bislang ausschließlich Sozialhilfe bekommen haben – erhält die Leistungen, die für seine Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich sind.

Jeder bekommt einen persönlichen Ansprechpartner – den so genannten Fallmanager – bei der Agentur für Arbeit. Mit ihm kann der Arbeitsuchende besprechen, wie er am besten und schnellsten zurück in Arbeit kommen kann. Es gibt aber keinen Rechtsanspruch für bestimmte Leistungen der Bundesagentur. Ziel ist es, dass der Fallmanager in der Regel für 75 Arbeitsuchende verantwortlich ist.

Jeder Arbeitsuchende schließt mit dem Fallmanager für sechs Monate eine Eingliederungsvereinbarung ab. Falls die Arbeitsvermittlung innerhalb dieser Zeit nicht gelingt, werden andere Maßnahmen (Trainingsmaßnahmen, Weiterbildung…) angeboten.

Die JobCenter berücksichtigen die persönlichen Lebensumstände der Arbeitslosen. Zu ihren Leistungen können beispielsweise auch Schuldnerberatungen oder Kinderbetreuung gehören.

Arbeitslose unter 25 Jahren sollen unverzüglich ab Antragstellung in Arbeit, Ausbildung oder Arbeitsgelegenheit vermittelt werden.

Arbeitsuchende, die auf dem normalen Arbeitsmarkt auf absehbare Zeit keine Stelle finden, sollen Arbeitsmöglichkeiten angeboten werden, die im öffentlichen Interesse liegen.

Es geht auch um Fordern!Was wird an Eigenverantwortung verlangt?

Die Regeln, welche Arbeit als zumutbar gilt, wurden verändert: Langzeitarbeitslose müssen zumutbare Arbeit, die ihnen angeboten wird, auch annehmen. Niemand muss aber zu sittenwidrigen Bedingungen arbeiten.

Wichtig ist: Für Langzeitarbeitlose ist der Einstieg in neue Arbeit der erste, aber entscheidende Schritt. Viele werden den ersten neuen Job als Sprungbrett für eine neue berufliche Karriere nutzen. Darum geht es uns.

Gegenüber der bisherigen Praxis bei der Sozialhilfe werden die finanziellen Anreize zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit verbessert. Anrechnungsfrei bleiben 15% bei einem Bruttolohn bis 400 Euro, zusätzlich 30 % für den Teil des Betrags zwischen 400 und 900 Euro und zusätzlich 15 % des Betrags zwischen 900 und 1.500 Euro.

Jede Arbeit, zu der der oder die Arbeitsuchende geistig, seelisch und körperlich in der Lage ist, ist in Zukunft zumutbar – vorausgesetzt sie ist nicht sittenwidrig.

Wer eine zumutbare Erwerbstätigkeit oder Maßnahme zur Eingliederung ablehnt, muss Leistungskürzungen von 30% des Regelsatzes akzeptieren. Bei Jugendlichen unter 25 Jahren entfallen die Leistungen für drei Monate mit Ausnahme der Wohnungskosten ganz. Die Beratung und Betreuung wird jedoch fortgesetzt.

Soziale Sicherheit-ohne die Versichertengemeinschaft zu überfordern!Welche finanziellen Leistungen wird es in Zukunft geben?

Die lange Bezugsdauer von Arbeitslosengeld hat dazu geführt, dass immer mehr Unternehmen ihre älteren Beschäftigten auf Kosten der Arbeitslosenversicherung und damit der aktiv Beschäftigten in Frührente schickten. Heute beschäftigen rd. 40% der Unternehmen keine Arbeitnehmer, die älter als 50 Jahre alt sind. Viele Unternehmen haben auf Kosten der Versichertengemeinschaft ihre Belegschaften reduziert.

Gleichzeitig wird das Nebeneinander zweier unterschiedlicher Systeme – der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe – beendet.

Das sich am bisherigen Einkommen orientierende Arbeitslosengeld erhalten Arbeitnehmer unter 55 Jahren in Zukunft bis zu 12 Monaten. Wer älter als 55 ist, erhält es bis zu 18 Monaten. Die Neuregelung der Dauer des Arbeitslosengeldes greift aus Gründen des Vertrauensschutzes erst für die Arbeitslosigkeitseintritte ab dem 1. Februar 2006.

Nach Ablauf der Bezugsdauer erhalten erwerbsfähige Hilfebedürftige eine Grundsicherung – das sogenannte Arbeitslosengeld II. Die bisherigen Leistungen Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige werden zu diesem neuen Arbeitslosengeld II zusammengeführt. Die Regelleistung des Arbeitslosengeld II beträgt für Alleinstehende 345 Euro (West) und 331 Euro (Ost). Hinzu kommt die Übernahme der angemessenen Kosten der Unterkunft. Nichterwerbsfähige Familienangehörige erhalten Sozialgeld.
Der Regelsatz beträgt für Familienangehörige

• bis zum 14. Lebensjahr 60% der Regelleistung ALG II
• ab dem 15. Lebensjahr 80% der Regelleistung ALG II.

Erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger werden künftig in den Schutz der Sozialversicherung einbezogen. Für sie werden Beiträge zur Krankenversicherung, Rente und Pflege gezahlt.

Außerdem ist die Freistellung bei der Vermögensanrechnung wesentlich breiter angelegt als bei der Sozialhilfe. Die Vermögensanrechnung orientiert sich im Wesentlichen am bisherigen Recht der Arbeitslosenhilfe. Anrechnungsfrei bleiben

• ein angemessenes selbst genutztes Wohneigentum und Auto;
•  ein Freibetrag von 200 Euro pro Lebensjahr bis zur Höchstgrenze von 13.000 Euro;
•  ein zusätzlicher Freibetrag in Höhe von 200 Euro pro Lebensjahr bis zur Höchstgrenze von 13.000 Euro für Altersvorsorgevermögen, das nicht vor Eintritt in den Ruhestand angetastet werden kann;
•  ein Freibetrag von 750 Euro für jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft und
•  staatlich geförderte Altersvorsorgevermögen (Riester-Anlageformen).

Durch den zusätzlichen Freibetrag für Altersvorsorge wurde die Vermögensanrechnung gegenüber dem geltenden Recht leicht verbessert.

Wer nach dem Ende des Arbeitslosengeldbezugs noch nicht in neue Arbeit vermittelt werden konnte, erhält bis zu zwei Jahre einen Zuschlag zum Arbeitslosengeld II. Der Zuschlag ist im ersten Jahr bei Alleinstehenden auf maximal 160 Euro, bei Eheleuten auf 320 Euro und für Kinder auf 60 Euro begrenzt. Im zweiten Jahr wird der Zuschlag halbiert. Den Zuschlag erhalten nur diejenigen, die Arbeitslosengeld bekommen haben.

Alleinerziehende bekommen künftig grundsätzlich zusätzliche Zuschläge, nicht nur dann wenn sie Kinder in bestimmten Altersgruppen haben.

Die Einkommensanrechnung orientiert sich im Wesentlichen am bisherigen Sozialhilferecht. Eigenes Einkommen und Partnereinkommen werden angerechnet.

Bund und KommunenBund und Kommunen kooperieren und arbeiten nicht mehr aneinander vorbei.

Durch die Reform arbeiten Bund und Kommunen viel besser als bisher zusammen. Die unsinnige Aufgabentrennung zwischen Arbeits- und Sozialämtern wird überwunden. Das Ziel der Integration in den Arbeitsmarkt steht im Interesse der Arbeitsuchenden und der Bürger nun im Vordergrund.

Die Kommunen werden um 2,5 Mrd. Euro entlastet, wie wir das immer angekündigt haben. Um dies zu erreichen, stellt der Bund den Kommunen insgesamt zusätzlich 3,2 Mrd. Euro als Beteiligung bei den Unterkunftskosten zur Verfügung. Damit stärken wir die Investitionskraft der Kommunen und schaffen Arbeitsplätze. Gleichzeitig setzen wir die Kommunen finanziell dazu in die Lage, eine flächendeckende Ganztagsbetreuung zu gewährleisten.

Im Gesetz wird den Kommunen für das Jahr 2005 eine Nettoentlastung von 2,5 Mrd. Euro garantiert. D.h. die Kommunen würden weitere finanzielle Hilfen erhalten, falls die garantierte Nettoentlastung von 2,5 Mrd. Euro unterschritten würde.

Eine begrenzte Anzahl von kommunalen Trägern (insgesamt: 69) kann im Rahmen der sog. Experimentierklausel für einen Zeitraum von 6 Jahren frei darüber entscheiden, die Langzeitarbeitslosen in Eigenverantwortung zu betreuen


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