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Forum "Politik/Wirtschaft" - Kapitalerhöhung
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Kapitalerhöhung: Bezugsrechte
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 16:16 So 14.09.2008
Autor: Timmi

Aufgabe
Was ist bei einer Kapitalerhöhung bezüglich Emmisionskurs zu beachten, wenn eine Kapitalerhöhung mit Bezugsrechten
gegen eine Kapitalerhöhung ohne Bezugsrechte abgewogen werden soll?


Hallo Leute!

Also was ich weiß ist, dass die Ausgabe von Bezugsrechten unter folgenden Umständen ausbleiben kann:
- es wurde durch eine 3/4 Mehrheit bei der HV beschlossen
  Das gilt wenn der Preis der jungen Aktien nahe an dem der alten Aktie ist und die Kapitalerhöhung weniger als 10%
  des Grundkapitals beträgt.
  Außerdem müssen triftige Gründe vorliegen ( Belegschaftsaktien, Fusion...)

Grundsätzlich wird der Preis der jungen Aktie ketwas unter dem der alten liegen um den Handel anzuregen.

Also wenn das Bezugsrecht ausgeschlossen wird sollte der Wert besonders hoch oder tief angesetzt werden.

Was meint ihr?

Vielen Dank!

Gruß Timmi

        
Bezug
Kapitalerhöhung: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 17:42 So 14.09.2008
Autor: Analytiker

Hi Timmi,

> Was ist bei einer Kapitalerhöhung bezüglich Emmisionskurs
> zu beachten, wenn eine Kapitalerhöhung mit Bezugsrechten
> gegen eine Kapitalerhöhung ohne Bezugsrechte abgewogen
> werden soll?

Man unterscheidet hier noch die ordentlich- und außerordentliche Kapitalerhöhung. Dabei geh ich im weiteren von der ordentlichen Erhöhung aus. ;-)

> Also was ich weiß ist, dass die Ausgabe von Bezugsrechten
> unter folgenden Umständen ausbleiben kann:
> - es wurde durch eine 3/4 Mehrheit bei der HV beschlossen
> Das gilt wenn der Preis der jungen Aktien nahe an dem
> der alten Aktie ist und die Kapitalerhöhung weniger als 10%
> des Grundkapitals beträgt.

[ok]

> Außerdem müssen triftige Gründe vorliegen (Belegschaftsaktien, Fusion...)

[ok]

> Grundsätzlich wird der Preis der jungen Aktie ketwas unter
> dem der alten liegen um den Handel anzuregen.

Im Normalfall zumindest, aber "grundsätzlich" nicht. Je nach Zielsetzung der Geschäftleitung.

> Also wenn das Bezugsrecht ausgeschlossen wird sollte der
> Wert besonders hoch oder tief angesetzt werden. Was meint ihr?

Man unterscheidet hier zwischen einem rein formellen und einem materiellen Ausschluss des BR. Der formelle Ausschluss dient der Erleichtterung des Emissionsvorgangs. Beim materiellen Ausschluss werden die jungen Aktien den Altaktionären nicht angeboten. Dabei dient das BR immer dem Schutz der Vermögensinteressen der Altaktionäre.

Liebe Grüße
Analytiker
[lehrer]

Bezug
                
Bezug
Kapitalerhöhung: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 17:54 So 14.09.2008
Autor: Timmi


Ok- vielen Dank!

Damit wäre nun der Ausschluss der Bezugsrechte geklärt.

Aber was heißt das nun bzgl. Emissionskurs?

Gruß Timmi

Bezug
                        
Bezug
Kapitalerhöhung: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 07:52 Mo 15.09.2008
Autor: Josef

Hallo Timmi,


>  
> Damit wäre nun der Ausschluss der Bezugsrechte geklärt.
>  
> Aber was heißt das nun bzgl. Emissionskurs?



Kurszusatz exB oder exBR: ex (ohne) Bezugsrecht. Die Aktie wird am Tag des Bezugsrechtsabschlags ohne Bezugsrecht gehandelt. Nach einer Kapitalerhöhung häufig der vorletzte Börsentag vor Ablauf der Bezugsfrist.


[]Börsen-Lexikon


Sehe ich das so richtig?

Viele Grüße
Josef


Bezug
                                
Bezug
Kapitalerhöhung: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 08:56 Mo 15.09.2008
Autor: Timmi

Hallo Josef
>  
>
> >  

> > Damit wäre nun der Ausschluss der Bezugsrechte geklärt.
>  >  
> > Aber was heißt das nun bzgl. Emissionskurs?
>  
>
>
> Kurszusatz exB oder exBR: ex (ohne) Bezugsrecht. Die Aktie
> wird am Tag des Bezugsrechtsabschlags ohne Bezugsrecht
> gehandelt. Nach einer Kapitalerhöhung häufig der vorletzte
> Börsentag vor Ablauf der Bezugsfrist.
>  
>
> []Börsen-Lexikon
>  
>
> Ich denke ja.

Nur leider kapiere ich nicht was das für den Emissionskurs bedeutet.?



Gruß Tim

Bezug
                                        
Bezug
Kapitalerhöhung: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 09:52 Mo 15.09.2008
Autor: Josef

Hallo Timmi,

> >  

> >
> > >  

> > > Damit wäre nun der Ausschluss der Bezugsrechte geklärt.
>  >  >  
> > > Aber was heißt das nun bzgl. Emissionskurs?
>  >  
> >
> >
> > Kurszusatz exB oder exBR: ex (ohne) Bezugsrecht. Die Aktie
> > wird am Tag des Bezugsrechtsabschlags ohne Bezugsrecht
> > gehandelt. Nach einer Kapitalerhöhung häufig der vorletzte
> > Börsentag vor Ablauf der Bezugsfrist.
>  >  
> >
> >
> []Börsen-Lexikon
>  >  
> >
> > Ich denke ja.
>   Nur leider kapiere ich nicht was das für den
> Emissionskurs bedeutet.?
>  

Die Aktien ex Bezugsrecht und die jungen Gratisaktien, respektive die dazugehörigen Bezugsrechte ergeben gewöhnlich den gleichen Kurswert wie die Aktien vor dem Ex-Tag, weil ja das Vermögen der AG unverändert bleibt.


siehe hierzu: []Die alte Aktie nach dem Bezugsrechtsabschlag fällt im Ausmaß des rechnerischen Wertes des Bezugsrechtes.


Viele Grüße
Josef



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