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Forum "Politik/Wirtschaft" - Kapitalflussrechnung
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Kapitalflussrechnung: Korrektur
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 13:32 So 21.11.2010
Autor: BlackGarfield1

Aufgabe
Inhalt, Nutzen und Aufbau der Kapitalflussrechnung

Inhalt, Nutzen und Aufbau der Kapitalflussrechnung

Die Kapitalflussrechnung, auch Cash-Flow-Rechnung genannt, ist nach §297 Abs. 1 HGB Pflicht für alle Konzernabschlüsse. Der Konzernabschluss besteht aus der Konzernbilanz, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzernanhang, der Kapitalflussrechnung und dem Eigenkapitalspiegel. Es bestehen grundsätzlich keine gesetzlichen Regelungen zur Kapitalflussrechnung, daher sind Regelungen dem DRS 2 (Deutsche Rechnungslegungsstandards) zu entnehmen.

Die Kaptialflussrechnung soll in die Fähigkeiten des Unternehmens Einblick gewähren, inwieweit dieses künftig finanzielle Überschüsse erwirtschaftet, ihre Zahlungsverpflichtungen erfüllt und Ausschüttungen an Anteilseigner leistet. Auch stellt die Cash-Flow-Rechnung Informationen bereit, wie aus laufendem Geschäft Finanzmittel erwirtschaftet wurden und welche zahlungswirksamen Investitions- und Finanzierungsaktivitäten durchgeführt wurden.

Die Cash Flow-Rechnung dient der Bestimmung der Zahlungskonsequenzen

aus laufender Geschäftstätigkeit,
aus der Investitionstätigkeit und
aus der Finanzierungstätigkeit.

Diese kann vergangenheits- oder zukunftsorientiert ausgestaltet sein, hierzu dient als Zahlenbasis die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung und für die Darstellung der Kapitalflussrechnung gilt der Grundsatz der Stetigkeit. Um den Kapitalfluss zu errechnen werden alle Ein- und Auszahlungen einer Periode betrachtet und ihrer Wirkung nach entsprechend zugeordnet. Hierbei kann das Unternehmen die indirekt oder die direkte Methode anwenden.

Die indirekte Methode verwendet den Jahresüberschuss und korrigiert diesen durch hinzufügen der nicht zahlungswirksamen Aufwendungen (z.B. Abschreibungen) und Reduzierung zahlungsunwirksamer Erträge (z.B. Zuschreibungen). Daraus ergibt sich der Cash-Flow der laufenden Geschäftstätigkeit. Im Anschluss wird der Cash-Flow der Investitionstätigkeit gebildet, indem Einzahlungen aus dem Abgang von Anlagevermögen hinzugefügt und Auszahlungen für den Erwerb von Anlagevermögen abgezogen werden. Im Anschluss daran wird der Cash-Flow der Finanzierungstätigkeit errechnet, dabei werden Einzahlungen in das Grundkapital oder Einzahlungen aus der Kreditaufnahme zusammengefasst und um Auszahlungen an Gesellschafter oder Kredittilgung reduziert. Um den endgültigen Finanzmittelbestand zu ermitteln, werden die einzeln errechneten Cash-Flows addiert und um wechselkursbedingte Wertveränderungen bereinigt. Die Summe daraus wird mit dem Anfangsbestand der Periode addiert und ergibt somit den Finanzmittelbestand am Ende der Periode.

Die direkte Methode berechnet die Cash-Flows nicht über den Jahresüberschuss, sondern betrachtet die Veränderungen aus internen Ein- und Auszahlungen. Dafür werden die Einzahlungen von Kunden um die Auszahlungen reduziert. Daraus ergibt sich der Cash-Flow der laufenden Geschäftstätigkeit. Im Anschluss werden der Cash-Flow der Investitionstätigkeit, der Cash-Flow der Finanzierungstätigkeit und der Finanzmittelbestand am Ende der Periode ebenfalls wie bei der indirekten Methode berechnet.

In der Praxis findet die indirekte Methode am häufigsten Anwendung, da bei dieser Methode die Cash-Flows aus dem Jahresüberschuss der Gewinn- und Verlustrechnung ermittelt werden können und nicht wie bei der direkten Methode durch die Betrachtung der Veränderungen aus internen Ein- und Auszahlungen, welche nur bedingt aus dem Jahresabschluss hervorgehen.

Was meint ihr trifft das die Sache oder habe ich was vergessen?

LG alex.


        
Bezug
Kapitalflussrechnung: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 18:39 So 21.11.2010
Autor: Josef

Hallo

> Inhalt, Nutzen und Aufbau der Kapitalflussrechnung

>  
> Die Kapitalflussrechnung, auch Cash-Flow-Rechnung genannt,

[ok]

> ist nach §297 Abs. 1 HGB Pflicht für alle
> Konzernabschlüsse.

§ 290 Pflicht zur Aufstellung
„(1) Die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft (Mutterunternehmen) mit Sitz im Inland haben in den ersten fünf Monaten des Konzerngeschäftsjahrs für das vergangene Konzerngeschäftsjahr einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen, wenn diese auf ein anderes Unternehmen (Tochterunternehmen) unmittel- oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann.“ [1]

"Ist die Kapitalgesellschaft kapitalmarktorientiert, gehört zum Jahresabschluss noch eine Kapitalflussrechnung und ein Eigenkapitalspiegel, § 264 Abs. 1 Satz 2 und § g64 HGB." [2]

"Kapitalmarktorientierte Unternehmen, bei denen die Rechnungslegung des Konzernabschlusses unter Anwendung der Vorschrift des § 315a HGB erfolgt, sind im Regelfall bereits im Rahmen der IAS/IFRS zur Erstellung eines Eigenkapitalspiegels, einer Kapitalflussrechnung sowie einer Segmentberichterstattung verpflichtet. Dies erforderte eine Änderung des § 297 Abs. 1 HGB . Dieser sieht künftig vor, dass alle Unternehmen, die ihren Konzernabschluss nach handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften erstellen – also nicht nur die kapitalmarktorientierten Unternehmen – auch einen Eigenkapitalspiegel und eine Kapitalflussrechnung erstellen müssen. "[5]



>  Der Konzernabschluss besteht aus der
> Konzernbilanz, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem
> Konzernanhang, der Kapitalflussrechnung und dem
> Eigenkapitalspiegel.


[ok]

> Es bestehen grundsätzlich keine
> gesetzlichen Regelungen zur Kapitalflussrechnung, daher
> sind Regelungen dem DRS 2 (Deutsche
> Rechnungslegungsstandards) zu entnehmen.


[ok]



>
> Die Kaptialflussrechnung soll in die Fähigkeiten des
> Unternehmens Einblick gewähren, inwieweit dieses künftig
> finanzielle Überschüsse erwirtschaftet, ihre
> Zahlungsverpflichtungen erfüllt und Ausschüttungen an
> Anteilseigner leistet. Auch stellt die Cash-Flow-Rechnung
> Informationen bereit, wie aus laufendem Geschäft
> Finanzmittel erwirtschaftet wurden und welche
> zahlungswirksamen Investitions- und
> Finanzierungsaktivitäten durchgeführt wurden.
>

[ok]


"Die Kapitalflussrechnung ist ein Instrument des Rechnungswesens zur Beurteilung der finanziellen Lage eines Unternehmens. In ihr werden Herkunft und Verwendung verschiedener liquiditätswirksamer Mittel dargestellt. " [4]


„Daten hinsichtlich der Liquidität und Veränderungen im Finanzstatus werden in Kapitalflussrechnungen festgehalten. Man erstellt solche Statistiken, um Informationen über Leistungen in der Vergangenheit darzustellen, die für den Leser wiederum Grundlagen zur Beurteilung der Zukunft sind.

Ein wichtiger Finanzbericht ist die Kapitalflussbilanz. Diese liefert Informationen, die weder in der Erfolgsrechnung noch in der Bilanz zu finden sind. Sie zeigt Herkunft und Verwendung der Geldmittel des Unternehmens über den Umsatzüberschuss, im Anlagebereich und im Umlaufbereich. Sie identifiziert die Mittel, die durch Umsätze erzeugt oder verbraucht wurden, die Geldmittel, die bei Ankauf und Verkauf von Betrieben und Ausrüstung ausgetauscht wurden, sowie die Erlöse, die bei der Aktienausgabe und langfristigen Ausleihen erzielt wurden. Außerdem zeigt sie die Geldmittel, die zur Zahlung von Dividenden und zum Ankauf von noch nicht bezahlten eigenen Aktien und zur Schuldentilgung verwendet wurden." [3]


Quellen:
[1] § 290 HGB
[2] Handels- und Gesellschaftsrecht, efv
[3] Microsoft ® Encarta ® Enzyklopädie 2005 ©  1993-2004 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten.
[4] Betriebswirtschaft; Lexikon für Studium und Praxis; rowohlts enzyklopädie
[5] Bibliographische Angaben (entnommen aus NWB Recherche):
NWB Fach 17 Seite 1917
NWB 2005 Seite 333
NWB DokID: XAAAB-42229





Bezug
        
Bezug
Kapitalflussrechnung: Fälligkeit abgelaufen
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 14:20 Di 23.11.2010
Autor: matux

$MATUXTEXT(ueberfaellige_frage)
Bezug
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