www.vorhilfe.de
Vorhilfe

Kostenlose Kommunikationsplattform für gegenseitige Hilfestellungen.
Hallo Gast!einloggen | registrieren ]
Startseite · Forum · Wissen · Kurse · Mitglieder · Team · Impressum
Forenbaum
^ Forenbaum
Status Vorhilfe
  Status Geisteswiss.
    Status Erdkunde
    Status Geschichte
    Status Jura
    Status Musik/Kunst
    Status Pädagogik
    Status Philosophie
    Status Politik/Wirtschaft
    Status Psychologie
    Status Religion
    Status Sozialwissenschaften
  Status Informatik
    Status Schule
    Status Hochschule
    Status Info-Training
    Status Wettbewerbe
    Status Praxis
    Status Internes IR
  Status Ingenieurwiss.
    Status Bauingenieurwesen
    Status Elektrotechnik
    Status Maschinenbau
    Status Materialwissenschaft
    Status Regelungstechnik
    Status Signaltheorie
    Status Sonstiges
    Status Technik
  Status Mathe
    Status Schulmathe
    Status Hochschulmathe
    Status Mathe-Vorkurse
    Status Mathe-Software
  Status Naturwiss.
    Status Astronomie
    Status Biologie
    Status Chemie
    Status Geowissenschaften
    Status Medizin
    Status Physik
    Status Sport
  Status Sonstiges / Diverses
  Status Sprachen
    Status Deutsch
    Status Englisch
    Status Französisch
    Status Griechisch
    Status Latein
    Status Russisch
    Status Spanisch
    Status Vorkurse
    Status Sonstiges (Sprachen)
  Status Neuerdings
  Status Internes VH
    Status Café VH
    Status Verbesserungen
    Status Benutzerbetreuung
    Status Plenum
    Status Datenbank-Forum
    Status Test-Forum
    Status Fragwürdige Inhalte
    Status VH e.V.

Gezeigt werden alle Foren bis zur Tiefe 2

Navigation
 Startseite...
 Neuerdings beta neu
 Forum...
 vorwissen...
 vorkurse...
 Werkzeuge...
 Nachhilfevermittlung beta...
 Online-Spiele beta
 Suchen
 Verein...
 Impressum
Das Projekt
Server und Internetanbindung werden durch Spenden finanziert.
Organisiert wird das Projekt von unserem Koordinatorenteam.
Hunderte Mitglieder helfen ehrenamtlich in unseren moderierten Foren.
Anbieter der Seite ist der gemeinnützige Verein "Vorhilfe.de e.V.".
Partnerseiten
Dt. Schulen im Ausland: Mathe-Seiten:

Open Source FunktionenplotterFunkyPlot: Kostenloser und quelloffener Funktionenplotter für Linux und andere Betriebssysteme
Forum "Politik/Wirtschaft" - Kaufmannsarten
Kaufmannsarten < Politik/Wirtschaft < Geisteswiss. < Vorhilfe
Ansicht: [ geschachtelt ] | ^ Forum "Politik/Wirtschaft"  | ^^ Alle Foren  | ^ Forenbaum  | Materialien

Kaufmannsarten: aufgaben
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 18:53 Fr 16.09.2005
Autor: hiphopergirlnrwno2

hallo!!!
Kann mir mal bitte hier einer helfen weil ich verstehe die aufgaben hier nicht:
1- herr schopf unternehmer mit 10 mitarbeitern produziert und verkauft jährlich 200 menschenwaschanlagen ( preis: 5 000€). er erhält vom registergericht die aufforderung einen fragebogen zwecks handels- registereintrag auszufüllen.

prüfen sie anhand des HGB nach, ob das registergericht auf einer eintragung bestehen wird.

er ist kaufmann und die eintragung besteht in hgb oder???ist das richtig?


2- schopfs freund seewald betreibt allein einen kleinen würstchenstand. aus prestigegründen beantragt er den eintrag ins handelsregister. prüfen sie anhand des HGB, ob das registeramt dem antrag zustimmen wird.

er ist ein kannkaufmann und das registergericht wird den antrag zustimmen oder???ist das richtig meine antwort??


3- die eltern von schopf betreiben eine größere landwirtschaft mit kaufmännischer organisation. sind sie eintragungspflichtig?

sie sind kannkaufleute und sind nicht eintragungspflichtig oder??ist das richtig???

4- ein kaufmann ohne kaufmännische organisation, der bislang nicht im handelsregister eingetragen war, gründet eine GmbH. ändert sich seine kaufmannseigenschaft???

das sind kannkaufleute. nein die kaufmannseigenschaft ändert sich nicht oder??ist das richtig???

5- ein kaufmann ohne kaufmännische organisation. geschäftsbetrieb, der nicht im handelsregister eingetragen ist, möchte seinem sohn prokura erteilen. wann ist das nur möglich???

er ist nichtkaufmann und es ist nur möglich wenn er im handelsregister eingetragen ist oder????ist das richtig???

ich habe jetzt versucht die 5 fragen zu beantworten aber kann mir hier bitte einer sagen ob das richtig ist und noch was dann dazu ergänzen das wäre echt nett!!!
anke schonmal!!!
lg sarah




        
Bezug
Kaufmannsarten: Teilantwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 19:22 Fr 16.09.2005
Autor: Josef

Hallo,

Anhand der nachstehenden Ausführungen kannst du vielleicht selber die Fragen beantworten.

Das Handelsrechtsreformgesetz vom 22.6. 1998 hat den Kaufmannsbegriff modernisiert und vereinheitlicht. Die Unterscheidung zwischen Voll- und Minderkaufmann ist aufgegeben worden. Der Kaufmannsbegriff gilt nunmehr für alle Gewerbetreibenden ohne Unterscheidung nach Branchen (z.B. auch für Dienstleistungsgewerbe, Handwerk). Grundhandelsgeschäfte kennt das HGB nicht mehr.
Kaufmann ist kraft Gesetzes (auch ohne Eintragung im Handelsregister) derjenige, der ein Handelsgewerbe selbstständig betreibt (§1 Absatz1 HGB, Istkaufmann). Darüber hinaus ist der Kaufmann, dessen Unternehmen als Handelsgewerbe gilt, das heißt, wenn die Firma des Unternehmens im Handelsregister eingetragen ist (§§2, 3 HGB, Kannkaufmann, durch freiwillige Eintragung; z.B. Kleingewerbetreibende, Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft).
© Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, Mannheim 2001



>  1- herr schopf unternehmer mit 10 mitarbeitern produziert
> und verkauft jährlich 200 menschenwaschanlagen ( preis: 5
> 000€). er erhält vom registergericht die aufforderung einen
> fragebogen zwecks handels- registereintrag auszufüllen.
>  
> prüfen sie anhand des HGB nach, ob das registergericht auf
> einer eintragung bestehen wird.
>  
> er ist kaufmann und die eintragung besteht in hgb
> oder???ist das richtig?
>  
>

3. Handelsregistereintragung

Mit Ausnahme der Kommandit- und Kapitalgesellschaften, die erst durch die Handelsregistereintragung entstehen, legen Einzelkaufleute und BGB-Gesellschaften häufig auf den Eintrag keinen Wert.



Der „Kaufmann“ ist aber gesetzlich zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet (§ 29 HGB).



Das Handelsgesetzbuch (HGB) bezeichnet jeden als Kaufmann, der ein Handelsgewerbe betreibt (§ 1 HGB). Ein Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen keinen nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert (§1 Abs. 2 HGB). Diese Bestimmung erfolgt unabhängig davon, welche gewerbliche Tätigkeit das Unternehmen im besonderen ausübt. Auch Unternehmen, die im wörtlichen Sinne nicht Güter oder Waren an- oder verkaufen, sind Kaufleute, also auch Industrie, Handwerker oder sonstige „Dienstleister“.

Maßgebliche Kriterien für die Beurteilung, ob ein nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteter Gewerbebetrieb erforderlich ist, sind vor allem:

Jahresumsatz

Anwendung der Grundsätze kaufmännischer Buchführung (wesentliches Merkmal)

Höhe des eingesetzten Kapitals

Art und Anzahl der Geschäftsvorgänge

Inanspruchnahme und Gewährung von Kredit

Größe und Beschaffenheit der Geschäftsräume

Anzahl der Beschäftigten

Fundstelle:

[]http://www.foerderland.de/127.0.html



Bezug
                
Bezug
Kaufmannsarten: rückfrage
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 19:52 Fr 16.09.2005
Autor: hiphopergirlnrwno2

hallo!!!
1- herr schopf unternehmer mit 10 mitarbeitern produziert

> und verkauft jährlich 200 menschenwaschanlagen ( preis: 5
> 000€). er erhält vom registergericht die aufforderung einen
> fragebogen zwecks handels- registereintrag auszufüllen.
>  
> prüfen sie anhand des HGB nach, ob das registergericht auf
> einer eintragung bestehen wird.
>  
> er ist kaufmann und die eintragung besteht in hgb
> oder???ist das richtig?

also ich habe das jetzt alles gelesen aber ich weiß noch immer nicht ob das hier richtig ist meine antwort
er ist kaufmann und die eintragung besteht in hgb

> oder???ist das richtig?

ich hoffe mir kann einer helfen!dankeschonmal!
lg sarah

Bezug
                        
Bezug
Kaufmannsarten: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 21:34 Fr 16.09.2005
Autor: Josef

Hallo,


> 1- herr schopf unternehmer mit 10 mitarbeitern produziert
> > und verkauft jährlich 200 menschenwaschanlagen ( preis: 5
> > 000€). er erhält vom registergericht die aufforderung einen
> > fragebogen zwecks handels- registereintrag auszufüllen.
> >  

> > prüfen sie anhand des HGB nach, ob das registergericht auf
> > einer eintragung bestehen wird.
> >  

> > er ist kaufmann und die eintragung besteht in hgb
> > oder???ist das richtig?
>  
> also ich habe das jetzt alles gelesen aber ich weiß noch
> immer nicht ob das hier richtig ist meine antwort
>  er ist kaufmann und die eintragung besteht in hgb
> > oder???ist das richtig?
>  

HGB § 29

Jeder Kaufmann ist verpflichtet, seine Firma und den Ort seiner Handelsniederlassung bei dem Gericht, in dessen Bezirk sich die Niederlassung befindet, zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden; er hat seine Namensunterschrift unter Angabe der Firma zur Aufbewahrung bei dem Gericht zu zeichnen.

Herr Schopf, als Unternehmer, ist Kaufmann.


HGB § 1

(1) Kaufmann im Sinne dieses Gesetzbuchs ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt.

(2) Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, daß das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.


Herr Schopf  hat ein Gewerbebetrieb.

Ich gehe davon aus, dass er nämlich beispielsweise zur doppelten Buchführung nach §§ 238 ff. HGB verpflichtet ist und muss formellen einen Jahresabschluss mit genauer Gewinn- und Verlustrechnung aufstellen.

Er muss daher  ins Handelsregister eingetragen werden.


Ein Kleingewerbebetrieb liegt vor, wenn der Betrieb nach Art oder Umfang keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Gewerbebetrieb erfordert (vgl. § 1 Abs. 2 HGB ). Diese Rechtsform gibt es erst seit Mitte 1998; bis dahin gab es den Minderkaufmann als Zwischenstufe, für den einige der strengen Kaufmannsvorschriften nicht galten. Durch das Handelsrechtsreformgesetz gibt es nur noch „alles oder nichts”: Entweder man ist Kaufmann, oder man ist es nicht. Der Kleingewerbetreibende wird jetzt vom Gesetz von vornherein nicht mehr als Kaufmann angesehen. Deswegen empfiehlt sich diese Rechtsform gerade am Anfang einer Existenzgründung. Im Gegensatz zum Kaufmann ist der Kleingewerbetreibende nämlich beispielsweise nicht zur doppelten Buchführung nach §§ 238 ff. HGB verpflichtet und muss keinen formellen Jahresabschluss mit genauer Gewinn- und Verlustrechnung aufstellen. Wenn sich später das Geschäft günstig entwickelt und die Geschäftsvorfälle zunehmen, sollte man allerdings an die dann notwendige Handelsregistereintragung als Kaufmann denken. Spätestens von diesem Zeitpunkt an gelten auch die schärferen Vorschriften über die kaufmännische Rechnungslegung, formfreie Bürgschaften ohne Einrede der Vorausklage und Vertragsstrafen (§§ 348 - 351 HGB



Bezug
Ansicht: [ geschachtelt ] | ^ Forum "Politik/Wirtschaft"  | ^^ Alle Foren  | ^ Forenbaum  | Materialien


^ Seitenanfang ^
www.vorhilfe.de