Klausuraufgabe 2 < Jura < Geisteswiss. < Vorhilfe
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(Frage) beantwortet | Datum: | 16:07 Fr 25.07.2008 | Autor: | UE_86 |
Aufgabe | In einem kleinen Dorf soll ein Dorffest stattfinden.
Auch Bürgermeister B will sich mit einem Eisstand beteiligen.
Er bestellt sich deswegen bei dem Einzehändler E 10 kg Vanilleeis, welches am frühen Morgen des Dorffestes geliefert werden soll.
Die Kosten belaufen sich auf 100 . Damit das Eis nicht schmilzt mietet sich B vorzeitig beim Elektrofachhändler F eine Kühtruhe für besaten Tag an. F verlangt im vorraus eine Mietgebühr von 20 , die B sofort entrichtet.
Am Tag des Dorffestes ruft E um 8 Uhr B an und erklärt, dass er das Eis nicht liefern könne. Alle seine Produkte im Kühlhaus sind geschmolzen - darunter auch das Eis für B.
Es stellt sich im nachhinein herraus, dass E vergessen hatte, die Kühlung nach einer Reparatur wieder einzuschalten.
Um sein Gesicht als Bürgermeistern icht zu verlieren, ist B angehalten, sich kurzfristig bei einem anderen Einzehändler mit Eis einzudecken. Dieser verlangt jedoch aus kurzfristigkeit einen Mehpreis von 60 für die 10 kg Vanilleeis.
Wie ist die Rechtlage? |
Hallo,
auch hier habe ich wieder 5 Antwortmöglichkeiten, von denen eine (!!!) richtig ist.
1) B kann Schadensersatz in Höhe der 60 gem § 280 Abs. 1, 3 BGB i.V.m. § 283 BGB von E verlangen
2) B kann Schadensersatz in Höhe der 60 gem § 311a Abs. 2 BGB von E verlangen
3) B kann neben Schadensersatz gem §§ 280 Abs. 1, 3, 283 BGB (Höhe: 60 ) prinzipiell - das heißt ohne die VOrraussetzungen hier im Einzelnen zu überprüfen - auch Aufwendungsersatz gem. §§ 280 Abs. 1, 3, 283, 284 BGB in Höhe von 20 von E verlangen.
4) B kann entweder Schadensersatz gem. §§ 280 Abs. 1, 3, 283 BGB (Höhe: 60 ) verlangen oder prinzipiell - das heißt ohne die VOrraussetzungen hier im Einzelnen zu überprüfen - vom Kaufvertrag mit E gem. § 326 Abs. 5 BGB zurücktreten.
5) B kann unter Heranziehung des Sachverhaltes keinen vertraglichen Schadensersatzanspruch gegen E geltend machen.
Ich tendiere hier zur Antwort 3) aber bin mir überhaupt nicht sicher!
Vielen Dank für die Hilfe.
MFG
UE
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Hi du,
> auch hier habe ich wieder 5 Antwortmöglichkeiten, von denen
> eine (!!!) richtig ist.
> 3) B kann neben Schadensersatz gem §§ 280 Abs. 1, 3, 283
> BGB (Höhe: 60 ) prinzipiell - das heißt ohne die
> VOrraussetzungen hier im Einzelnen zu überprüfen - auch
> Aufwendungsersatz gem. §§ 280 Abs. 1, 3, 283, 284 BGB in
> Höhe von 20 von E verlangen.
> Ich tendiere hier zur Antwort 3) aber bin mir überhaupt
> nicht sicher!
Jo, sieht gut aus. Fahrlässigkeit des E liegt vor. Passt alles auf den ersten Blick...!
Liebe Grüße
Analytiker
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