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Forum "Jura" - Klausuraufgabe 2
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Klausuraufgabe 2: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 16:07 Fr 25.07.2008
Autor: UE_86

Aufgabe
In einem kleinen Dorf soll ein Dorffest stattfinden.
Auch Bürgermeister B will sich mit einem Eisstand beteiligen.

Er bestellt sich deswegen bei dem Einzehändler E 10 kg Vanilleeis, welches am frühen Morgen des Dorffestes geliefert werden soll.

Die Kosten belaufen sich auf 100 €. Damit das Eis nicht schmilzt mietet sich B vorzeitig beim Elektrofachhändler F eine Kühtruhe für besaten Tag an. F verlangt im vorraus eine Mietgebühr von 20 €, die B sofort entrichtet.

Am Tag des Dorffestes ruft E um 8 Uhr B an und erklärt, dass er das Eis nicht liefern könne. Alle seine Produkte im Kühlhaus sind geschmolzen - darunter auch das Eis für B.
Es stellt sich im nachhinein herraus, dass E vergessen hatte, die Kühlung nach einer Reparatur wieder einzuschalten.

Um sein Gesicht als Bürgermeistern icht zu verlieren, ist B angehalten, sich kurzfristig bei einem anderen Einzehändler mit Eis einzudecken. Dieser verlangt jedoch aus kurzfristigkeit einen Mehpreis von 60 € für die 10 kg Vanilleeis.

Wie ist die Rechtlage?

Hallo,

auch hier habe ich wieder 5 Antwortmöglichkeiten, von denen eine (!!!) richtig ist.

1) B kann Schadensersatz in Höhe der 60 € gem § 280 Abs. 1, 3 BGB i.V.m. § 283 BGB von E verlangen

2) B kann Schadensersatz in Höhe der 60 € gem § 311a Abs. 2 BGB  von E verlangen

3) B kann neben Schadensersatz gem §§ 280 Abs. 1, 3, 283 BGB (Höhe: 60 €) prinzipiell - das heißt ohne die VOrraussetzungen hier im Einzelnen zu überprüfen - auch Aufwendungsersatz gem. §§ 280 Abs. 1, 3, 283, 284 BGB in Höhe von 20 € von E verlangen.

4) B kann entweder Schadensersatz gem. §§ 280 Abs. 1, 3, 283 BGB (Höhe: 60 €) verlangen oder prinzipiell - das heißt ohne die VOrraussetzungen hier im Einzelnen zu überprüfen - vom Kaufvertrag mit E gem. § 326 Abs. 5 BGB zurücktreten.

5) B kann unter Heranziehung des Sachverhaltes keinen vertraglichen  Schadensersatzanspruch gegen E geltend machen.

Ich tendiere hier zur Antwort 3) aber bin mir überhaupt nicht sicher!

Vielen Dank für die Hilfe.

MFG
UE

        
Bezug
Klausuraufgabe 2: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 16:57 Fr 25.07.2008
Autor: Analytiker

Hi du,

> auch hier habe ich wieder 5 Antwortmöglichkeiten, von denen
> eine (!!!) richtig ist.

> 3) B kann neben Schadensersatz gem §§ 280 Abs. 1, 3, 283
> BGB (Höhe: 60 €) prinzipiell - das heißt ohne die
> VOrraussetzungen hier im Einzelnen zu überprüfen - auch
> Aufwendungsersatz gem. §§ 280 Abs. 1, 3, 283, 284 BGB in
> Höhe von 20 € von E verlangen.

[ok]

> Ich tendiere hier zur Antwort 3) aber bin mir überhaupt
> nicht sicher!

Jo, sieht gut aus. Fahrlässigkeit des E liegt vor. Passt alles auf den ersten Blick...!

Liebe Grüße
Analytiker
[lehrer]

Bezug
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