Materieller Rechtstaat < Sozialwissenschaften < Geisteswiss. < Vorhilfe
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(Frage) beantwortet | Datum: | 17:09 Mi 27.04.2005 | Autor: | joimic |
Hey!
wie schautz?
Ich würde gerne mal wissen, was der Unterschied zwischen einem formellen und einem materiellen Rechtsstaat ist.
Stimmts, dass wir heute in einem materiellen leben? Was ist das?
Danke für Hilfe
Micha
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 20:52 Mi 27.04.2005 | Autor: | Josef |
Rechtsstaat
ein Staat, dessen Aufgabe auf die Verwirklichung der Rechtsidee und damit auf Rechtssicherheit, Vertrauensschutz und eine möglichst allseits befriedigende Ordnung der zwischenmenschlichen Beziehungen, notfalls unter Anwendung von Zwang gerichtet ist (sog. materieller Rechtsstaat); Gegensatz: Machtstaat. Neuerdings wird dem liberalen, den Bürger vor staatlichen Eingriffen schützenden Rechtsstaat der soziale Rechtsstaat, auch Bürgerschaftsstaat (Bürgerrechtsschutzstaat), gegenübergestellt.
Fundstelle: wissen.de
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 20:58 Mi 27.04.2005 | Autor: | Josef |
Man unterscheidet zwischen dem Prinzip des formellen und des materialen Rechtsstaats. Im formellen Rechtsstaat beruht der Staat auf Gesetzen, die wie in der Verfassung vorgesehen zustande gekommen sind. Ein materialer Rechtsstaat ist ein erweiterter formaler Rechtsstaat. In ihm gilt zuerst überpositives Recht, also unveränderliches, Recht. Während in der Zeit des Nationalsozialismus die Nürnberger Gesetze gültig waren, würden sie heute wegen der im Grundgesetz festgeschriebenen unantastbaren Würde des Menschen nicht gelten.
Fundstelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsstaat
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