Privatentnahme < Politik/Wirtschaft < Geisteswiss. < Vorhilfe
|
Hallo,
ich habe noch eine für mich ganz grundlegende Frage. Ich hoffe, jemand kann mir da helfen:
Ich habe eine Schlussbilanz des vergangenen Jahres vorliegen, nun sind einige Geschäftsfälle passiert und ich soll die neue Schlussbilanz aufstellen.
Dabei ist ein Fall:
Abhebung von der Bank für Privatzwecke
EIGENTLICH müsste ja diese Bankabhebung mein Eigenkapital mindern, oder?
Ich habe Folgendes damit gemacht:
Zunächst Aufwendungen für private Zwecke auf die Sollseite der GuV (ist das nötig?)
Dann den Anfangsbestand - den Wert der Abhebung auf die Sollseite der Schlussbilanz
Ich habe mein GuV Konto abgeschlossen, den Gewinn zu meinem Eigenkapital gepackt und dann mein Schlussbilanzkonto abgeschlossen. Und das passt so auch, auf beiden Seiten habe ich nun den gleichen Wert.
Aber nun denke ich, dass doch die Privatabhebung mein Eigenkapital schmälern müsste, oder? Aber dann wäre meine Schlussbilanz auf der Habenseite kleiner, wenn ich nun die 30.000 einfach wegnehme.
Was muss ich tun? Hilfe!
Ich wäre wirklich dankbar für eine Antwort, die mir weiterhilft.
Außerdem:
wenn ich meine Schlussbilanz aufstellen will inkl. der GuV und ich habe eine Abhebung von der Bank für Privatzwecke vorliegen, muss ich diese auch als Aufwendungen in der GuV ausweisen?
|
|
|
|
Status: |
(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 19:20 Fr 13.02.2009 | Autor: | matux |
$MATUXTEXT(ueberfaellige_frage)
|
|
|
|