Sachbeschädigung < Jura < Geisteswiss. < Vorhilfe
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(Frage) beantwortet | Datum: | 14:00 Di 06.11.2007 | Autor: | Recott |
Hallo zuerstmal,
Ich habe eine Frage zu einen kleinen Unfall, die von meine Schwester verursacht hat.
Meine Schwester spielte in der Schule mit eine Schülerin und ausversehen fällte sie auf einen Helm, die auf den Boden lag, die eine andere Mitschülerin gehört.
Nun möchte ich fragen. Hat meine Schwester das größten Schuld. Muss sie den Helm bezahlen.
Ich habe diese Frage in keinem Forum auf anderen Internetseiten gestellt.
Ich brauche eine schnelle Antwort. Ich bedanke mich vorerst vielmals.
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 14:07 Di 06.11.2007 | Autor: | Loddar |
Hallo Recott,
!!
Ich möchte hier nochmals deutlich darauf hinweisen, dass Antworten in diesem Forum keinerlei rechtliche Bindung haben und dass in diesem Forum wegen standesrechtlicher Bestimmungen keine Rechtsberatung geleistet werden kann und darf.
Aber eine Frage habe ich: wie alt ist denn Deine Schwester?
Gruß
Loddar
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 14:10 Di 06.11.2007 | Autor: | Recott |
Sie ist 11 Jahre alt. Aber ich möchte nur eine kleine Tipp haben. Wäre das vielleicht möglich?
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 14:17 Di 06.11.2007 | Autor: | Loddar |
Hallo Recott!
Ich kann Dir leider nicht weiterhelfen. Einfach(er) wäre es m.E. gewesen, wenn Deine Schwester noch unter 7 Jahre alt wäre.
Gruß
Loddar
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(Antwort) fertig | Datum: | 16:00 Di 06.11.2007 | Autor: | Josef |
Hallo Recott,
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> Ich habe eine Frage zu einen kleinen Unfall, die von meine
> Schwester verursacht hat.
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> Meine Schwester spielte in der Schule mit eine Schülerin
> und ausversehen fällte sie auf einen Helm, die auf den
> Boden lag, die eine andere Mitschülerin gehört.
>
> Nun möchte ich fragen. Hat meine Schwester das größten
> Schuld. Muss sie den Helm bezahlen.
>
> Ich habe diese Frage in keinem Forum auf anderen
> Internetseiten gestellt.
>
>
> Ich brauche eine schnelle Antwort. Ich bedanke mich vorerst
> vielmals.
Da Personen unter 14 Jahren strafrechtlich nicht verantwortlich sind, werden sie, nach Begehen
einer Straftat, der Fürsorgeerziehung unter und überstellt oder ein Erziehungsbeistand unterstützt die
gesetzlichen Vertreter.
"§ 1 JGG Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz gilt, wenn ein Jugendlicher oder ein Heranwachsender eine Verfehlung begeht, die nach den allgemeinen Vorschriften mit Strafe bedroht ist.
(2) Jugendlicher ist, wer zur Zeit der Tat vierzehn, aber noch nicht achtzehn, Heranwachsender, wer zur Zeit der Tat achtzehn, aber noch nicht einundzwanzig Jahre alt ist."
Danach sind Kinder unter 14 Jahren Strafunmündig.
"§ 19 StGB Schuldunfähigkeit des Kindes
Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist."
In deinem geschilderten Fall kann von einem Unfall mit geringem Sachschaden ausgegangen werden, der sich auf dem Schulgelände ereignete.
Ich gehe davon aus, dass die Schulleitung bei derartigen Unfällen versichert ist und die Versicherung evt. Schadenersatz leistet.
Vielleicht habt ihr ja auch eine Privathaftplichtversicherung, die evtl. die Schadensregulierung übernimmt.
Viele Grüße
Josef
Alle Angaben ohne Gewähr auf Richtigkeit; doch wer nicht wagt, der nicht gewinnt ...
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 19:10 Di 06.11.2007 | Autor: | Recott |
Vielen Dank für die Antwort.
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