Stabilitätsgesetz < Politik/Wirtschaft < Geisteswiss. < Vorhilfe
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(Frage) beantwortet | Datum: | 17:01 Di 12.06.2007 | Autor: | arulez |
Ich habe diese Frage in keinem Forum auf anderen Internetseiten gestellt
Hallo,
wie sind im Stabilitätsgesetz die Grenzen für die Ziele gesetzt? Damit meine ich im einzelnen:
- Ab wann spricht man von Vollbeschäftigung?
- Welcher Wachstumsrate entspricht "angemessenes Wirtschaftswachstum"?
- Wie hoch darf die Inflationsrate sein, damit Preisniveaustabilität herrscht?
- Wann (bei welchem Außenbeitrag) herrscht außenwirtschaftliches Gleichgewicht?
Danke schonmal!
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Hallo.
> - Ab wann spricht man von Vollbeschäftigung?
Im Prinzip ist Vollbeschäftigung, wenn jede Person, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht auch in irgendeinem Betrieb angestellt ist. D.h., dass eine Person, die sich beim Arbeitsamt für einen Vollzeitjob einträgt, auch diesen bekommt, eine andere Person, die nur eine Halbtagsjob sucht, diesen auch findet (bzw. hat).
In der Realität ist "Vollbeschäftigung" ein Wunschtraum, da durch Strukturwandel und persönlichen Anlässen nie alle Menschen beschäftigt sind.
> - Wie hoch darf die Inflationsrate sein, damit
> Preisniveaustabilität herrscht?
Bei der EU darf sie nicht über 3% steigen, jedoch ist diese Marke willkürlich festgelegt und hat keinen Hintergrund. Wichtig ist, soweit ich es verstanden habe, dass die Löhne gleichermaßen steigen.
Was ich geschrieben habe, stammt aus meiner Erinnerung und ist nicht "garantiert", weshalb ich die Frage auch auf "unbeantwortet" stehen lasse.
Liebe Grüße, miniscout
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Hallo Arulez,
Ich habe mich hier durchgelesen. Diese Link enthalten alles was du für deine Arbeit brauchst.
http://www.cpw-online.de/lemmata/stabilitaetsgesetz.htm
http://de.wikipedia.org/wiki/Vollbesch%C3%A4ftigung
http://www.systemfehler.de/huth.htm
http://www.wr-unterricht.de/inflation/inflation-briefporto.html
http://handbuchderglobalisierung.de/artikel/brockhausdef1.htm
Viel Spass und viel Erfolg
Profdefrance
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Hi arulez,
erst einmal herzlich *smile* !!!
Leider ist die Sache nicht ganz so einfach, wie sie von meinen Vorrednern dargestellt... Ich versuche dir in ganz einfachen Worten einmal zu erläutern, wie sich die Materie darstellt:
> wie sind im Stabilitätsgesetz die Grenzen für die Ziele gesetzt? Damit meine ich im einzelnen:
Also wir bewegen uns also im Bereich des (theoretischen) "magischen Vierecks". Dies wurde bis zum heutigen Tage schon so oft von den forschenden Ökonomen erweitert, das man locker ein Zwanzigeck oder Dreißigeck drauß machen könnte...*g*! Aber das soll und bei deiner Betrachtung nicht weiter kratzen, beobachten wir nur deine vier relevanten Variablen. Nämlich:
1.) "Vollbeschäftigung", also den Arbeitsmarkt
2.) "Angemessenes Wirtschaftswachstum", also die Konjunktur
3.) "Preisniveaustabilität", also die Inflationsrate
4.) "Außenwirtschaftliches GG", also den Außenbeitrag einer Volkswirtschaft.
> - Ab wann spricht man von Vollbeschäftigung?
Die Ausführungen von miniscout sind eigentlich schon treffend genug! Man kann sagen, das jeder seine Erwartungen am Arbeitsmarkt voll befriedigen kann. Damit betrachten wir jetzt näher den Arbeitnehmer. Dieser bekommt (in der Theorie) den Arbeitsplatz, den er haben möchte. Allerdings braucht auch er in diesem Theorem die dazu benötigten Qualifikationen... Aber erfüllt er diese, spricht nichts dagegen das er den Job bekommt. Damit strebt die Arbeitslosenquote (in der Theorie) gegen null (ca. 2% p.a.). Allerdings betrachten wir diese in deiner Aufgabe nur statisch, das heißt ohne dynamische Bewegungen im Zeitablauf. Dann ist diese Annahme korrekt. Das wäre ein Traumziel für die jeweilige Volkswirtschaft. Alle sind beschäftigt (Vollbeschäftigung), verdienen Einkommen und können Geld am Markt ausgeben...
> - Welcher Wachstumsrate entspricht "angemessenes Wirtschaftswachstum"?
Hier wurden leider falsche Aussagen von miniscout getroffen. Die angesprochene Marke von derzeit 3% in unserer Volkswirtschaft (und EU) sind korrekt. Das diese willkürlich festgesetzt wird ist allerdings schärfstens zu verneinen! Für den Laien mag dies so aussehen, aber die von Brüssel ausgelobte Marke von 3% Wirtschaftswachstum ist alles andere als willkürlich. Sie beruht auf komplexesten (hier werde ich da nicht näher darauf eingehen) Berechnungen und Aggregation von Erfahrungswerten der führenden Ökonomen in unserem Lande... Wir halten zurzeit 3% fest, vergessen aber schnell das Wort "willkürlich"...*g*
> - Wie hoch darf die Inflationsrate sein, damit Preisniveaustabilität herrscht?
Da hier niemand meiner Vorredner darauf geantwortet hat, möchte ich darauf näher eingehen. Die Infaltionsrate hängt direkt mit der Preisniveaustabilität zusammen. Man kann ganz "platt" sagen, das die Inflationsrate die "Geldentwertungsrate" einer Volkswirtschaft in einer Periode t ist! Das heißt, sie gibt an wie sich das Geld stetig entwertet. Dieser Zusammenhang steht ganz eng zusammen mit dem Preisniveau. Diese ist nämlich abhängig von dem Geldwert. Also dem Wert, dem z.B. ein 100 Euro Schein beigemessen wird. Der kann sich nämlich insofern ändern, das man in drei Jahren für die hundert Euro nicht mehr für 100, sondern beispielsweise nur noch für 95 Euro Waren bekommt. Die führenden Ökonomen bezeichnen eine "ideale" Inflationsrate bei ca. 2-3% p.a.! Damit sollte in der Theorie die Bedingung der Preisniveaustabiliutät gegeben sein.
> - Wann (bei welchem Außenbeitrag) herrscht außenwirtschaftliches Gleichgewicht?
Auch hierzu gebe ich meinen Senf *g*! Zuerst einmal müssen wir den Außenbeitrag definieren: Man spricht von einem positiven Beitrag, wenn die Exporte einer Volkswirtschaft (in absoluten Werten) die Importe übersteigen. Die führenden Ökonomen meinen, das sich das "außenwirtschaftliche GG" bei einem positiven Außenbeitrag von ca. 2-3% p.a. einstellt! Dies ist aber strittig. Ist aber als Richtwert ok.
Ich hoffe ich konntes etwas Licht ins Dunkel bringen? Wenn du Fragen hast, immer her damit!
Liebe Grüße
Analytiker
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