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Hallo zusammen,
es geht im groben darum:
Es sollen Tarife der Personenversicherung von einem alten System in ein neues migriert werden.
Dafür besteht eine Datenbank mit Datensätzen für sämtliche vorhandenen Verträge.
Im neuen System habe ich bereits die angepassten Tarife größtenteils implementiert.
Nun suche ich nach einer geeigneten Automatisierung, um für sämtliche Verträge zu Testen, ob die Tarife richtig implementiert wurden.
Natürlich ist mein erster Ansatz, hier über das Deckungskapital zu gehen, sprich die Deckungskapitale der alten Bestände in geeigneter Form auf einen Zeitpunkt in der Zukunft hochzurechnen und diese dann vergleichen mit den Deckungskapitalen, welche durch die neu implementierten Tarife hochgerechnet wurden.
Mein Problem ist nun:
Die alten Bestände beinhalten sowohl regulierte als auch deregulierte Tarife. Im neuen System sollen sämtliche Tarife dereguliert implementiert werden, indem für die ursprünglich regulierten an geeigneten Stellen die Konstante 1 verwendet wird.
Die neuen Deckungskapitale rechne ich also schrittweise durch die neuen Tarife aus, wie jedoch bekomme ich die korrekten Werte zum Vergleichen?
Muss ich die Deckungskapitale der ursprünglich regulierten Verträge durch Kommutationswerte ermitteln und die deregulierten schrittweise wie bei den neuen?
Ich hoffe jemand versteht ungefähr was ich meine und kann mir evtl. weiterhelfen :)
Ich habe diese Frage in keinem Forum auf anderen Internetseiten gestellt.
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Status: |
(Antwort) fertig | Datum: | 18:37 Sa 02.03.2013 | Autor: | Josef |
Hallo,
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> Es sollen Tarife der Personenversicherung von einem alten
> System in ein neues migriert werden.
> Dafür besteht eine Datenbank mit Datensätzen für
> sämtliche vorhandenen Verträge.
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> Im neuen System habe ich bereits die angepassten Tarife
> größtenteils implementiert.
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> Nun suche ich nach einer geeigneten Automatisierung, um
> für sämtliche Verträge zu Testen, ob die Tarife richtig
> implementiert wurden.
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> Natürlich ist mein erster Ansatz, hier über das
> Deckungskapital zu gehen, sprich die Deckungskapitale der
> alten Bestände in geeigneter Form auf einen Zeitpunkt in
> der Zukunft hochzurechnen und diese dann vergleichen mit
> den Deckungskapitalen, welche durch die neu implementierten
> Tarife hochgerechnet wurden.
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"Bei Gültigkeit des Äquivalenzprinzips stimmt der Prämienbarwert mit der Summe aus den Leistungsbarwerten im Todesfall und im Erlebensfall überein. In diesem Fall ist zu Vertragsbeginn, also zum Zeitpunkt 0, die Gleichwertigkeit der zukünftigen Prämien und Leistungen gewährleistet; daraus folgt jedoch nicht, dass auch zu jedem späteren Zeitpunkt des Vertragsverlaufes die zukünftigen Prämien und Leistungen gleichwertig sind."
Quelle: Versicherungsmathematik; Schmidt; Springer; 3. Auflage; Seite 125; ISBN 978-3-642-01175-7
> Mein Problem ist nun:
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> Die alten Bestände beinhalten sowohl regulierte als auch
> deregulierte Tarife. Im neuen System sollen sämtliche
> Tarife dereguliert implementiert werden, indem für die
> ursprünglich regulierten an geeigneten Stellen die
> Konstante 1 verwendet wird.
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> Die neuen Deckungskapitale rechne ich also schrittweise
> durch die neuen Tarife aus, wie jedoch bekomme ich die
> korrekten Werte zum Vergleichen?
> Muss ich die Deckungskapitale der ursprünglich
> regulierten Verträge durch Kommutationswerte ermitteln und
> die deregulierten schrittweise wie bei den neuen?
"Die Kommutationszahlen sind abhängig vom vereinbarten Zinssatz, von der verwendeten Sterbetafel und vom angenommenen Ende des Betrachtungszeitraumes (höchstes Lebensalter der Sterbetafeln). Die Kommutationszahlen berücksichtigen unmittelbar das Äquivalenzprinzip der Finanzmathematik."
Quelle: Finanz- und Versicherungsmathematik; Wolfgang Grundmann; B.G. Teubner Verlagsgesellschaft Stuttgart-Leipzig; Seite 86; ISBN 3-8154-2087-3
Viele Grüße
Josef
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Status: |
(Antwort) fertig | Datum: | 14:19 Sa 16.03.2013 | Autor: | Josef |
Hallo Wirtschaftsmathematiker,
für die Beitragsberechnung sind nach § 163 Abs. 1 VVG die Versicherungsbeiträge für die Dauer des Vertrages fest vereinbart. und dürfen im Allgemeinen nicht mehr geändert werden.
Es kommt nun jedoch vor, dass sich die Rechnungsgrundlagen Zins und Sterblichkeit während der Vertragslaufzeit ändern. Dadurch gerät das Versicherungsunternehmen in die Lage, seine Leistungsversprechen insbesondere im aufsichtsrechtlichen Kontext neu berechnen zu müssen.
Die so genannte Beitragsdifferenzenformel findet insbesondere dann Anwendung, wenn sich die Rechnungsgrundlagen ändern. In diesem Zusammenhang sei jedoch auf § 2 der Deckungsrückstellungfsverordnung hingewiesen.
Quelle: Praktische Lebensversicherungsmathematik; Karl Michael Ortmann; Vierweg+Teubner; ISBN 978-3-8348-0678-9; Seite 235/236
Viele Grüße
Josef
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