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Umwandeln von Renten: Richtiges Prinzip?
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 23:48 So 06.05.2007
Autor: M.Rex

Aufgabe
Eine Rente (nachschüssig, Rate 1350€, 4Prozent, 9 Jahre) soll in eine andere Rente (vorschüssig, 4Prozent, 12 Jahre) umgewandelt werden.
Wie lange kann man die neue Rente beziehen.

Hallo

Ich habe mehrere Aufgaben vom obigen Typ gelöst, und zwar wie folgt:

Zuerst habe ich den Rentenendwert der ersten Rente berechnet.

Diesen Wert habe ich dann als Startkapital für den Rentenbarwert der neuen Rente eingesetzt, und damit die Rate berechnet.

Leider komme ich jedesmal auf eine andere Lösung, als vorgegeben. Meine Frage ist also, ob der Rechenweg so korrekt ist, oder ob ich die Aufgaben komplett falsch verstanden habe. Das eigentliche Rechnen ist dann nicht das Problem.

Marius

        
Bezug
Umwandeln von Renten: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 00:02 Mo 07.05.2007
Autor: VNV_Tommy

Hallo Marius!

> Eine Rente (nachschüssig, Rate 1350€, 4Prozent, 9 Jahre)
> soll in eine andere Rente (vorschüssig, 4Prozent, 12 Jahre)
> umgewandelt werden.
>  Wie lange kann man die neue Rente beziehen.

Sicher, dass es um die Laufzeit geht? Ich vermute doch eher, es geht darum die entsprechende Rate zu berechnen, oder?

>  Hallo
>  
> Ich habe mehrere Aufgaben vom obigen Typ gelöst, und zwar
> wie folgt:
>  
> Zuerst habe ich den Rentenendwert der ersten Rente
> berechnet.
>  
> Diesen Wert habe ich dann als Startkapital für den
> Rentenbarwert der neuen Rente eingesetzt, und damit die
> Rate berechnet.
>  
> Leider komme ich jedesmal auf eine andere Lösung, als
> vorgegeben. Meine Frage ist also, ob der Rechenweg so
> korrekt ist, oder ob ich die Aufgaben komplett falsch
> verstanden habe. Das eigentliche Rechnen ist dann nicht das
> Problem.
>  
> Marius

Ich geh mal davon aus, dass die Rate zu ermitteln ist (denn das machst du ja auch, so wie es aussieht ;-) )
Ich bin der Meinung, dass die Endwerte beider Renten gleich sein müssen. Also Rentenendwert der nachschüssigen Rente berechnen und dieser muss dann gleich dem Rentenendwert der vorschüssigen (mit gleichem Zins aber anderer Laufzeit) sein. Dann sollte die entsprechnde Rate berechnet werden können.

Gruß,
Tommy

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