Unbekanntes Epithel < Medizin < Naturwiss. < Vorhilfe
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(Frage) reagiert/warte auf Reaktion | Datum: | 12:04 Sa 16.06.2012 | Autor: | matheja |
Aufgabe | Hallo Leute ich habe bei einer Histologie Altklausurfrage
ein Problem und würde mich über hilfe freuen |
Welche Aussage zur Abbildung trifft nicht zu?
Das abgebildetet Epithel
(A) verfügt über Becherzellen
(B) verfügt über Basalzellen
(C) ist einschichtig
(D) ist hochprismatisch
(E) dient der Resorbtion
siehe Bild anhang
[Dateianhang nicht öffentlich]
ich vermute das es sich um ein einschichtig prismatisches epithel handelt, wahrscheinlich um resorbierendes epithel des Magen-Darm-Traktes
somit würde B die antwort sein
Dateianhänge: Anhang Nr. 1 (Typ: jpg) [nicht öffentlich]
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 12:17 Sa 16.06.2012 | Autor: | Marc |
Hallo,
> Hallo Leute ich habe bei einer Histologie Altklausurfrage
> ein Problem und würde mich über hilfe freuen
> Welche Aussage zur Abbildung trifft nicht zu?
Du hast bei den Urheberrechtsangaben eingetragen, dass du der Urheber der Abbildung seist und uns die entsprechende Lizenz zur Veröffentlichung gibst.
Inwiefern bist du der Urheber einer mikroskopischen Aufnahme, die eine Klausuraufgabe illustrierte?
Willst du uns mit falschen Urheberrechtsangaben Schaden zufügen?
Ich bitte um Stellungnahme, wie es zu den Falschangaben gekommen ist. Sind unsere Hinweise vielleicht nicht deutlich genug?
Viele Grüße
Marc
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 12:34 Sa 16.06.2012 | Autor: | matheja |
Nein wie kommst du auf so eine absurde unterstellung, als ob nichts besseres zu tun habe... so ein schmahn habe ich ja lang nicht mehr gehört.
ich habe die abbildung aus einer klausurfrage mit paint bearbeitet,
ich hoffe das beantwortet deine frage
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 12:45 Sa 16.06.2012 | Autor: | Diophant |
Hallo matheja,
das ist nicht absurd. Wenn man der Urheber eines Bildes ist, dann hat man es komplett selbst generiert. Und nur dann darf man sagen, man sei der Urheber.
In einem Forum wie dem unsrigen muss man darauf achten, dass keine urheberrechtlich geschützten Werke veröffentlicht werden. Denn im Fall einer Klage würde es den Verein vorhilfe.de treffen.
Da du offensichtlich nicht zu einer einvernehmlichen Klärung bereit bist, werde ich (in meiner Funktion als Moderator) das Bild sperren.
Gruß, Diophant
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 17:08 Sa 16.06.2012 | Autor: | Marc |
Hallo,
> Nein wie kommst du auf so eine absurde unterstellung, als
> ob nichts besseres zu tun habe... so ein schmahn habe ich
> ja lang nicht mehr gehört.
Äh, zwei Zeilen später gibst du doch zu, dass meine Unterstellung richtig ist? Das nenne ich mal absurd.
> ich habe die abbildung aus einer klausurfrage mit paint
> bearbeitet,
>
> ich hoffe das beantwortet deine frage
Ja, also hast du das Foto nicht selbst aufgenommen bzw. die Zeichnung nicht selbst erstellt bzw. hast Vorgenanntes nicht auf eine Weise bearbeitet, die eine eigene Urheberschaft begründen könnte, mit anderen Worten: Du bist nicht der Urheber. Was ist nicht nachvollziehen kann, wieso du dich dann trotzdem als Urheber ausgibst? Du kannst doch auch nicht ein fremdes Buch an einen Verlag schicken und behaupten, du seist der Autor?
Viele Grüße
Marc
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