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(Frage) beantwortet | Datum: | 11:31 Mo 01.06.2009 | Autor: | Maik314 |
Hallo, liebe Mathematik-Interessierte!
Mir geht schon länger eine Frage durch den Kopf, bei der ich mir nicht ganz schlüssig bin, wie es denn nun eigentlich ist.
Und zwar,... hat z.B. ein Mathematiker, der zum ersten mal einen Beweis veröffentlicht oder ein Autor eines Lehrbuches Urheberrechte auf - wie könnte man es nennen - ... die Beweisführung, also nicht auf den ganzen Beweis, sondern auch noch auf die Beweisidee oder -struktur, wenn man so will, so dass man sich in Gefahr begebe, wenn man diese Idee in einer eigenen Arbeit ohne große eigene Varianten oder Veränderungn aufnimmt?
Reicht es dann, auf die Quelle zu verweisen?
Wenn ich Beweise irgendwo aufnehmen will, ist es ja im Grunde genommen nicht immer gerade einfach, einen eigenen zu finden, verletze ich überhaupt Urheberrechte, wenn ich dann einen Beweis sinngemäß mit eigenen Worten, vllt. mit den ein oder anderen abgewandelten Schritten darin aufnehme?
Währe sehr nett, wenn sich jemand, der sich damit auskennt, dazu vielleicht äußern könnte, ich habe noch nie was in der Richtung gehört oder gelesen.
Gruß
maik314
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Zitate in wissenschaftlichen Arbeiten sind m.W. vom Urheberrecht nicht betroffen. Siehe Wikipedia. Wichtig ist natürlich die Kennzeichnung, sonst ist es kein Zitat sondern ein Plagiat.
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