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(Frage) beantwortet | Datum: | 01:52 So 10.08.2008 | Autor: | robertl |
Aufgabe | Nenne die Unterschiede zwichen der Verhältnisswahl und der Mehrheitswahl!
Wie ist das Prinzip der Mandatsverteilung also wie ist das Wahlgebiet organisiert und wie Wird gewählt? |
hallo....
mein problem ist ...mm ya ich weiss nicht mal was ich unter einer Mehrheitswahl und was ich unter einer Verhältnisswahl verstehen soll und wie das Prinzip der Mandatsverteilung ist hmm davon habe ich auch nicht die geringste ahnung ... wie wird den eigendlich gewählt?
hmm es wäre sehr net
wenn mir jemand hierbeihelfen kann...ich bin neu auf der schule das ist unsere Aufgabe und im Buch steht auch nichts darüber....
Kann mir jemand bitte ´´verständlich´´erklären was ich unter Verhältnisswahl und Mehrheitswahl zu verstehen habe?und wie überhaupt geählt wird?Prinzip der Mandatsverteilung?
ich bedanke mich schon im Vorraus...
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(Antwort) fertig | Datum: | 04:53 So 10.08.2008 | Autor: | Josef |
Hallo robertl,
> Nenne die Unterschiede zwichen der Verhältnisswahl und der
> Mehrheitswahl!
> Wie ist das Prinzip der Mandatsverteilung also wie ist das
> Wahlgebiet organisiert und wie Wird gewählt?
> hallo....
> mein problem ist ...mm ya ich weiss nicht mal was ich
> unter einer Mehrheitswahl und was ich unter einer
> Verhältnisswahl verstehen soll und wie das Prinzip der
> Mandatsverteilung ist hmm davon habe ich auch nicht die
> geringste ahnung ... wie wird den eigendlich gewählt?
> hmm es wäre sehr net
> wenn mir jemand hierbeihelfen kann...ich bin neu auf der
> schule das ist unsere Aufgabe und im Buch steht auch nichts
> darüber....
> Kann mir jemand bitte ´´verständlich´´erklären was ich
> unter Verhältnisswahl und Mehrheitswahl zu verstehen
> habe?und wie überhaupt geählt wird?Prinzip der
> Mandatsverteilung?
Mehrheitswahlrecht:
Das Wahlgebiet wird in ebenso viele Wahlkreise aufgeteilt, wie Abgeordnete zu wählen sind. Die Parteien bestimmen für die Wahlkreise jeweils Kandidaten, die Wähler haben eine Stimme. Gewählt ist, wer in dem Wahlkreis die meisten Stimmen erhalten hat, die anderen abgegebenen Stimmen verfallen.
Verhältnsiwahlrecht:
Das Wahlgebiet wird nicht unterteilt. Die sich zur Wahl stellenden Parteien legen vor der Wahl auf einer Liste die Reihenfolge ihrer Kandidaten fest. Die Wähler haben eine Stimme, die sie der Liste einer Partei geben. Gemäß dem auf sie anfallenden Anteil der Stimmen entsenden die Parteien nach der Reihenfolge ihrer Liste ihre Abgeordneten in die Volksvertretung.
Viele Grüße
Josef
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(Frage) beantwortet | Datum: | 14:33 So 10.08.2008 | Autor: | robertl |
heii joseph vielen dank für die Hilfe...
noch ne Frage ...wie ist das mit der Erststimme und der Zweitstimme gemeint?und wie wird daraus berechnet wie viele sitze wer bekommt?
Danke...
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