Was ist die Deckungsquote? < Politik/Wirtschaft < Geisteswiss. < Vorhilfe
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(Antwort) fertig | Datum: | 18:21 Fr 20.06.2014 | Autor: | Josef |
Hallo Mimic,
>
> Im Grundgesetz steht:
> Artikel 106 Absatz 1
> 1.Im Rahmen der laufenden Einnahmen haben der Bund und die
> Länder gleichmäßig Anspruch auf Deckung ihrer
> notwendigen Ausgaben.
>
> Die Deckungsquote ist das Verhältnis der Einnahmen (ohne
> Kredite) zu den Ausgaben.
>
> Heißt dass, das Länder und Bund nur den Anteil an der
> Umsatzsteuer erhalten, den sie brauchen zur Deckung der
> laufenden Ausgaben.
>
Die Deckungsquote zeigt an, welcher Teil der bereinigten Ausgaben durch bereinigte Einnahmen gedeckt ist.
Der gleichmäßige Anspruch auf Deckung der notwendigen Ausgaben besteht nach Art. 106 Abs. 3 S. 4 Nr. 1 GG im Rahmen der laufenden Einnahmen. Die Höhe der jeweiligen Anteile hängt somit nicht allein von den notwendigen Ausgaben, sondern auch von den laufenden Einnahmen ab.
Viele Grüße
Josef
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 18:34 Fr 20.06.2014 | Autor: | Mimic |
Danke. Endlich habe ich es verstanden :)
LG
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 18:36 Fr 20.06.2014 | Autor: | Josef |
Hallo Mimic,l
> Danke.
Gern geschehen!
> Endlich habe ich es verstanden :)
Freut mich, dass ich helfen konnte.
Viele Grüße
Josef
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