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(Frage) beantwortet | Datum: | 14:36 So 16.09.2007 | Autor: | Rated-R |
Hallo,
ich bräuchte ein paar begriffs erklärungen:
Wechselhandel,
Aktie,
und Grundkapital
Danke :)
gruß Tom
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Hi Tom,
> Wechselhandel,
Hier geht es um den Handel mit/und um den Wechsel. Allerdings hat der Wechsel in der heutigen Zeit an Bedeutung verloren, da andere und einfacherere Verfahren sich am Markt etabliert haben.
> Aktie,
Eine Aktie ist nach dem deutschen Aktiengesetz (AktG):
1.) ein Bruchteil des Grundkapitals
2.) der Inbegriff der Rechte und Pflichten derjenigen, welche ihre Einlagen auf die Aktie im Sinne von Nr. 1 geleistet haben (Aktionär) gegenüber der Gesellschaft
3.) ein Wertpapier, welches den Anteil an einer Gesellschaft (auch Anteilsschein) verbrieft.
> und Grundkapital
Als Grundkapital wird der Wert der ausgegebenen Aktien einer Aktiengesellschaft bezeichnet und ist vergleichbar mit dem Stammkapital einer GmbH. Es setzt sich aus der Summe der Nennwerte der ausgegebenen Stammaktien und Vorzugsaktien zusammen. Eine Aktiengesellschaft haftet unbeschränkt mit ihrem gesamten Gesellschaftsvermögen. Die Schuld der Aktionäre beschränkt sich allerdings auf die Bezahlung der Aktien und somit wird auch ihre Haftung begrenzt. Das Grundkapital einer Aktiengesellschaft muss mindestens 50.000 EUR betragen (§ 7 AktG). In der Bilanz des Unternehmens wird das Grundkapital als gezeichnetes Kapital aufgeführt und ist in Aktien unterteilt, womit das Mitgliedschaftsrecht der Anteilseigner an der Gesellschaft verbrieft wird.
Liebe Grüße
Analytiker
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