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(Frage) für Interessierte | Datum: | 15:09 So 20.02.2011 | Autor: | sax318 |
Aufgabe | Beispiel: Ein Investitionsobjekt kostet € 200.000 und erwirtschaftet jährliche Überschüsse von € 35.000.
a) Ist die Investition vorteilhaft, wenn der Kalkulationszinssatz 14% beträgt und die Nutzung auf 8 Jahre begrenzt ist?
b) Berücksichtigen Sie zusätzlich, dass ein Liquiditätserlös von € 28.500 anfallen wird. Gibt es dann eine Veränderung in der Vorteilhaftigkeit der Investition?
c) Nehmen Sie an, die Investition sei unbestimmte Zeit nutzbar. Ermitteln Sie die Vorteilhaftigkeit der Investition unter dieser Prämisse. |
Zu A:
Investitionskapital: 200.000,00
Risikozinssatz: 14% pro Jahr
Berechnung Gesamter Risikobetrag:
Ek = 200.000,00 * [mm] 1,14^8
[/mm]
Ek = 570.517,28
Zinssatz = 370.517,28
Pro Jahr ein Überschuss von 35.000,00 (Berechnet mit Zinssatz von 1,5%)
En = R * [mm] (r^n [/mm] – 1) / r-1)
En = 35.000,00 * [mm] (1,015^8 [/mm] -1)/0,015
En = 295.149,37 (davon Zinsen = 15.149,37)
Überschuss nach 8 Jahren ist € 295.149,37.
Überschuss: 295.149,37.
- Kalkulationszinssatz von 14%: 370.517,28
Verbleib: -75.367,91
A: Wenn der Kalkulationszinssatz 14% beträgt ist die Investition bei einer Nutzungsdauer von 8 Jahren nicht vorteilhaft!
Zu B:
Verbleib: -75.367,91
Liquiditätserlös: 28.500,00
Verbleibt neu: - 46.867,91
A: Auch bei einem Verkaufserlös von € 28.500 ist die Investition nicht vorteilhaft!
Zu C:
Die 14% pro Jahr, werden dem Überschuss immer überwiegen, ganz gleich wie lange die Investition läuft. Ferner ist das Gut niemals vorteilhaft – daher ist von einer Investition ab zu raten! Erst ab einem Zinssatz von 7,9 % p.a. für den Überschuss von 35.000,00 würde sich die Investition rentieren.
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Hallo,
völlig überflüssiger Doppelpost!
Bitte unterlassen!
Gruß
schachuzipus
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