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abi 2008 nrw mathe < Jura < Geisteswiss. < Vorhilfe
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abi 2008 nrw mathe: Frage (reagiert)
Status: (Frage) reagiert/warte auf Reaktion Status 
Datum: 19:58 Mo 09.06.2008
Autor: Beliar

Hallo,
ich habe jetzt mein Abi gemacht, möchte aber gerne wissen ob ich Frau Sommer anzeigen kann. Ihr Verhalten im Bereich der Mathe Klausuren ist doch schon eine Frechheit. Mit der Anzeige möchte ich meinen persönlichen Protest zum Ausdruck bringen, auch wenn es kein Erfolg haben wird.
Könnte man sie wegen Inkompetenz oder ähnlichem anzeigen?
Danke für jeden Tip
Beliar

        
Bezug
abi 2008 nrw mathe: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 20:04 Mo 09.06.2008
Autor: Analytiker

Hi Beliar,

> ich habe jetzt mein Abi gemacht, möchte aber gerne wissen
> ob ich Frau Sommer anzeigen kann. Ihr Verhalten im Bereich
> der Mathe Klausuren ist doch schon eine Frechheit. Mit der
> Anzeige möchte ich meinen persönlichen Protest zum Ausdruck
> bringen, auch wenn es kein Erfolg haben wird.
> Könnte man sie wegen Inkompetenz oder ähnlichem anzeigen?

schau dir mal bitte oben in der Kopzeile des Jura-Forums die rot/fett-markierte Info an. Hier kann, und darf keine Rechtsberatung erfolgen. Da kommen wir in Teufels Küche *lächel*! Bitte formuliere dich um, damit wir das nicht so personenbezogen etc. behandeln... ;-)!

Liebe Grüße
Analytiker
[lehrer]

Bezug
        
Bezug
abi 2008 nrw mathe: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 20:20 Mo 09.06.2008
Autor: Beliar

Könnte man jemanden der die Verantwortung für Abiprüfungsaufgaben hat zur Verantwortung ziehen und vielleicht sogar strafrechtlich verfolgen, auch wenn es aussichtslos erscheint, also zum Zeichen seines Protestes? Wenn ja wie würde ein solcher Tatbestand lauten?
hoffe so gehts, will ja nicht das es hier Schwierigkeiten gibt
Beliar

Bezug
                
Bezug
abi 2008 nrw mathe: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 20:26 Mo 09.06.2008
Autor: Analytiker

Hi du,

> Könnte man jemanden der die Verantwortung für
> Abiprüfungsaufgaben hat zur Verantwortung ziehen und
> vielleicht sogar strafrechtlich verfolgen, auch wenn es
> aussichtslos erscheint, also zum Zeichen seines Protestes?
> Wenn ja wie würde ein solcher Tatbestand lauten?

Also geht es darum, ggf. eine staatliche Institution (Schulbehörde/Bildungsministerium) zu verklagen (einzelene Personen sind im Dienste des Staates, und dieser haftet für diese Personen). Die Frage ist erstmal, WARUM willst du diese verklagen? Was ist da vorgefallen. Wenn es um Unfairniss um weitesten Sinne geht, sehe ich da schwarz. Du kannst natürlich eine Behröde verklagen, aber diese wird diese nicht einmal erreichen, weil sich darum i.d.R. der Rechtsbeistand der Behörde kümmert. Ob du damit irgendetwas (ein Zeichen setzen) erreichst, halte ich für sehr fragwürdig...

> hoffe so gehts, will ja nicht das es hier Schwierigkeiten gibt

Schon besser! ;-) Ja, das muss ich hier genau nehmen...

Liebe Grüße
Analytiker
[lehrer]

Bezug
        
Bezug
abi 2008 nrw mathe: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 20:41 Mo 09.06.2008
Autor: Beliar

Also diese gewisse Person, nennen wir sie mal Frau S. lässt zur Abi-Prüfung eine gewisse Aufgabe zu die eigentlich zu lösen seinen sollte. Diese gewisse Aufgabe erscheint aber einem großteil als zu schwierig. Das ganze wird also voll gewertet, und ergibt die Abi-Note. Es gibt jetzt auf einmal einen ganzen Haufen Nachprüfungen, da wird Frau S. wach und erklärt dass das Fach noch einmal geschrieben werden darf, wie gütig. Allerdings sind 2 Monate ins Land gegangen, die meisten vermutet ich haben sich damit abgefunden. Jetzt ist es so das von Bekannt gabe es Entscheids bis zur neuen Prüfung ca.eine Woche Zeit bleibt, ich denke dass das viel zu wenig ist. Ausserdem wird mal wieder jede Menge Steuergeld verschwendt.

Bezug
                
Bezug
abi 2008 nrw mathe: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 21:30 Mo 09.06.2008
Autor: Analytiker

Hi du,

leider muss ich dir deine "Schülerillusionen" nehmen ;-)!

> Also diese gewisse Person, nennen wir sie mal Frau S. lässt
> zur Abi-Prüfung eine gewisse Aufgabe zu die eigentlich zu
> lösen seinen sollte.

Das wird wahrscheinlich auch ihr gutes Recht gewesen sein, in ihrem Funktions- und Aufgabenbereich.

> Diese gewisse Aufgabe erscheint aber
> einem großteil als zu schwierig.

Tja, dann habt ihr zu wenig gelernt ;-)! Ich will nicht fies sein, aber ihr könnt das als Schüler gar nicht objektiv bewerten, denn ihr lasst natürlich eure subjektiven Emotionen in eure Bewertung mit einfließen... von daher stell ich das vorerst als fragwürfig hin, inwiefern das nun schierig oder leciht war. Ich denke das wäre ein Fall für ein Sachverständigen, denn nur der geht das objektiv ran.

> Das ganze wird also voll
> gewertet, und ergibt die Abi-Note. Es gibt jetzt auf einmal
> einen ganzen Haufen Nachprüfungen, da wird Frau S. wach und
> erklärt dass das Fach noch einmal geschrieben werden darf,
> wie gütig.

Da müsste man mal die rechtliche Lage prüfen, inwiefern dort eine Verpflichtung vorliegt, das zu wiederholen. Das hat sicher nicht mit Güte zu tun...

> Allerdings sind 2 Monate ins Land gegangen, die
> meisten vermutet ich haben sich damit abgefunden. Jetzt ist
> es so das von Bekannt gabe es Entscheids bis zur neuen
> Prüfung ca.eine Woche Zeit bleibt, ich denke dass das viel
> zu wenig ist.

Naja, das natürlich unglücklich für euch gelaufen...

> Ausserdem wird mal wieder jede Menge
> Steuergeld verschwendt.

Das sind doch noch Kinkerlitzchen *g*! Also über solche Peanuts brauchen wir nicht reden, wenn wir über steuerverschweung reden *g*!

Liebe Grüße
Analytiker
[lehrer]

Bezug
                        
Bezug
abi 2008 nrw mathe: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 23:14 Mo 09.06.2008
Autor: espritgirl

Hallo Analytiker [winken],

> > Diese gewisse Aufgabe erscheint aber
> > einem großteil als zu schwierig.
>
> Tja, dann habt ihr zu wenig gelernt ;-)! Ich will nicht
> fies sein, aber ihr könnt das als Schüler gar nicht
> objektiv bewerten, denn ihr lasst natürlich eure
> subjektiven Emotionen in eure Bewertung mit einfließen...

Aber die Lehrer ;-) Nicht nur die Schüler waren der Meinung, dass die Aufgabe viel zu komplex war, auch die LK Lehrer selber. Und das war nicht nur so an unserer Schule.

Wegen dieser Aufgabe wurde bei uns sogar eine Mathe Konferenz eingeleitet.


@ Beliar:

Ich kann mich Loddar wirklich nur anschließen. Nutze jede freie Minute die du hast und lerne. Besser ihr bekommt eine zweite Chance, auch wenn sie sehr bald ist, als gar keine.

Und Frau S. zu verklagen würde ich auch sein lassen. Damit setzt du kein Zeichen, auch nicht dann, wenn du von Punkt 12 oder ähnlichen Nachrichtensendungen interviewt würdest.



Ich wünsche dir viel Glück für die Klausur,

Sarah :-)

Bezug
                                
Bezug
abi 2008 nrw mathe: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 19:57 Di 10.06.2008
Autor: Analytiker

Hallo Sarah,

> Aber die Lehrer ;-) Nicht nur die Schüler waren der
> Meinung, dass die Aufgabe viel zu komplex war, auch die LK
> Lehrer selber. Und das war nicht nur so an unserer Schule.
>  
> Wegen dieser Aufgabe wurde bei uns sogar eine Mathe
> Konferenz eingeleitet.

Das ist ja dann ein ganz neuer Sachverhalt ;-)! Aber wie gesagt, diese Diskussion bleibt trotzdem relativ müßig *g*!

> Und Frau S. zu verklagen würde ich auch sein lassen. Damit
> setzt du kein Zeichen, auch nicht dann, wenn du von Punkt
> 12 oder ähnlichen Nachrichtensendungen interviewt würdest.

Naja, ein Zeichen setzt er damit schon ;-)! Nur sicher nicht ein solches, was du als erfolgversprechend definieren würdest...

Liebe Grüße
Analytiker
[lehrer]

Bezug
                
Bezug
abi 2008 nrw mathe: Nutz' die 2. Chance!
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 21:39 Mo 09.06.2008
Autor: Loddar

Hallo Beliar!


> Jetzt ist es so das von Bekannt gabe es Entscheids bis zur neuen
> Prüfung ca.eine Woche Zeit bleibt, ich denke dass das viel
> zu wenig ist.

Ich kann Deinen / Euren Ärger durchaus nachvollziehen. Aber theoretisch müsstest Du das Wissen für die Abiprüfung bereits zum damaligen Zeitpunkt gelernt und damit "drauf" haben.

Und wenn hier wirklich eine 2. Chance geboten wird, sollte man sich nicht auch noch darüber beschweren wegen "kurzfristig" oder so. Denn immerhin erscheint mir diese Wiederholung alles andere als gewöhnlich und zwingend erforderlich (juristisch gesehen).

Also: diese Chance beim Schopfe packen und nutzen!


Gruß
Loddar


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