www.vorhilfe.de
Vorhilfe

Kostenlose Kommunikationsplattform für gegenseitige Hilfestellungen.
Hallo Gast!einloggen | registrieren ]
Startseite · Forum · Wissen · Kurse · Mitglieder · Team · Impressum
Forenbaum
^ Forenbaum
Status Vorhilfe
  Status Geisteswiss.
    Status Erdkunde
    Status Geschichte
    Status Jura
    Status Musik/Kunst
    Status Pädagogik
    Status Philosophie
    Status Politik/Wirtschaft
    Status Psychologie
    Status Religion
    Status Sozialwissenschaften
  Status Informatik
    Status Schule
    Status Hochschule
    Status Info-Training
    Status Wettbewerbe
    Status Praxis
    Status Internes IR
  Status Ingenieurwiss.
    Status Bauingenieurwesen
    Status Elektrotechnik
    Status Maschinenbau
    Status Materialwissenschaft
    Status Regelungstechnik
    Status Signaltheorie
    Status Sonstiges
    Status Technik
  Status Mathe
    Status Schulmathe
    Status Hochschulmathe
    Status Mathe-Vorkurse
    Status Mathe-Software
  Status Naturwiss.
    Status Astronomie
    Status Biologie
    Status Chemie
    Status Geowissenschaften
    Status Medizin
    Status Physik
    Status Sport
  Status Sonstiges / Diverses
  Status Sprachen
    Status Deutsch
    Status Englisch
    Status Französisch
    Status Griechisch
    Status Latein
    Status Russisch
    Status Spanisch
    Status Vorkurse
    Status Sonstiges (Sprachen)
  Status Neuerdings
  Status Internes VH
    Status Café VH
    Status Verbesserungen
    Status Benutzerbetreuung
    Status Plenum
    Status Datenbank-Forum
    Status Test-Forum
    Status Fragwürdige Inhalte
    Status VH e.V.

Gezeigt werden alle Foren bis zur Tiefe 2

Navigation
 Startseite...
 Neuerdings beta neu
 Forum...
 vorwissen...
 vorkurse...
 Werkzeuge...
 Nachhilfevermittlung beta...
 Online-Spiele beta
 Suchen
 Verein...
 Impressum
Das Projekt
Server und Internetanbindung werden durch Spenden finanziert.
Organisiert wird das Projekt von unserem Koordinatorenteam.
Hunderte Mitglieder helfen ehrenamtlich in unseren moderierten Foren.
Anbieter der Seite ist der gemeinnützige Verein "Vorhilfe.de e.V.".
Partnerseiten
Dt. Schulen im Ausland: Mathe-Seiten:

Open Source FunktionenplotterFunkyPlot: Kostenloser und quelloffener Funktionenplotter für Linux und andere Betriebssysteme
Forum "Jura" - error in persona vel objecto
error in persona vel objecto < Jura < Geisteswiss. < Vorhilfe
Ansicht: [ geschachtelt ] | ^ Forum "Jura"  | ^^ Alle Foren  | ^ Forenbaum  | Materialien

error in persona vel objecto: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 10:03 Fr 16.01.2009
Autor: der_puma

hi,

bei error in persona vel objecto finde ich nur literatur bezüglich der bekannten beispiele zur identitätsverwechslung ( a schießt auf b im glaube, es sei c).

der error in persona vel objecto bezieht sich aber doch auch auf fehlvorstellungen bezüglich der eigenschaft eines tatopfers oder tatobjekts, oder ?

Bsp:
A nimmt den Mantel des B, wobei er glaubt, dass es sein eigener sei.

Hier " weiss A nicht, was er tut." er irrt sich über den tatumstand "fremd", also über eine eigenschaft des tatobjekts. es liegt also ein error in objecto vor, der gem § 16 stgb zum vorsatzausschluss führt. ist das so richtig?

gruß
puma

        
Bezug
error in persona vel objecto: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 12:21 Fr 16.01.2009
Autor: Josef

Hallo puma,

> bei error in persona vel objecto finde ich nur literatur
> bezüglich der bekannten beispiele zur
> identitätsverwechslung ( a schießt auf b im glaube, es sei
> c).
>  

[ok]

Error in persona – tatbestandliche Gleichwertigkeit ist gegeben, beides
„Menschen“ i.S. von § 212, unbeachtlicher Motivirrtum.

error in persona vel objecto = Irrtum über das Handlungsobjekt




> der error in persona vel objecto bezieht sich aber doch
> auch auf fehlvorstellungen bezüglich der eigenschaft eines
> tatopfers oder tatobjekts, oder ?
>  

Meine ich nicht.


> Bsp:
>  A nimmt den Mantel des B, wobei er glaubt, dass es sein
> eigener sei.
>  
> Hier " weiss A nicht, was er tut." er irrt sich über den
> tatumstand "fremd", also über eine eigenschaft des
> tatobjekts. es liegt also ein error in objecto vor, der gem
> § 16 stgb zum vorsatzausschluss führt. ist das so richtig?
>  

Ist das nicht "Eigenschaftsirrtum, § 119 Abs. " BGB (Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden)?

Eigenschaften im Sinne von § 119 Abs. 2 BGB sind die auf der natürlichen Beschaffenheit beruhenden Merkmale sowie die tatsächlichen oder rechtlichen Beziehungen zur Umwelt.

Bei einer Sache: Größe, Form, Geruch, Alter, Herkunft oder Echtheit.

Beim Eigenschaftsirrtum hat man falsche Vorstellungen über verkehrswesentliche Eigenschaften einer Person oder Sache, wobei nicht nur körperliche Sachen im sinn von § 90 BGB hierunter fallen. Es handelt sich beim Eigenschaftsirrtum um einen wegen der Verkehrswesentlichkeit der Eigenschaften ausnahmsweise vom Gesetzgeber als beachtlich angesethene Irrtum im Beweggrund.

Eigenschaften sind alle wertbildenden Faktoren.


[]siehe Eigenschaftsirrtum



Viele Grüße
Josef

Alle Angaben ohne Gewähr auf Richtigkeit; doch wer nicht wagt, der nicht gewinnt ...



Bezug
                
Bezug
error in persona vel objecto: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 16:43 Sa 17.01.2009
Autor: der_puma

hallo,

danke für die antwort.

mir ist klar, dass sich ein solcher sachverhalt als eigenschaftsirrtum darstellt. das is allerdings eine sache des zivilrechts.

mir ging es hier eher um die strafrechtliche bewertung bzw die dogmatische einordnung.

bei dem von mir geschilderten sachverhalt "weiss der täter nicht, was er tut". ein tatumstandsirrtum liegt vor.
meine frage war, ob man das auch als error in objecto bezeichnen kann.
in wessels/ beulke unter rn 247 steht.
"von einem irrtum über das handlungsobjekt spricht man bei fehlvorstellungen, die sich auf idetität oder sonstige eigenschaften der betroffenen person oder des tatobjekts beziehen"


also is das ein error in persona oder nicht ?

gruß
puma


Bezug
                        
Bezug
error in persona vel objecto: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 17:51 Sa 17.01.2009
Autor: Josef

Hallo puma,

>  
> mir ist klar, dass sich ein solcher sachverhalt als
> eigenschaftsirrtum darstellt. das is allerdings eine sache
> des zivilrechts.
>

[ok]

> mir ging es hier eher um die strafrechtliche bewertung bzw
> die dogmatische einordnung.
>  
> bei dem von mir geschilderten sachverhalt "weiss der täter
> nicht, was er tut". ein tatumstandsirrtum liegt vor.
> meine frage war, ob man das auch als error in objecto
> bezeichnen kann.
>  in wessels/ beulke unter rn 247 steht.
>  "von einem irrtum über das handlungsobjekt spricht man bei
> fehlvorstellungen, die sich auf idetität oder sonstige
> eigenschaften der betroffenen person oder des tatobjekts
> beziehen"
>  
>
> also is das ein error in persona



[ok]

Neige ich jetzt dazu. Du hast mich überzeugt!
Du hast recht. alle Beispiele sind angeführt mit "Person" - Person" bzw. "Person - Sache".



beim "Irrtum über das Handlungsobjekt" entfällt der Vorsatz nur bei Ungleichheit der Objekte, also z.B. Sache und Mensch




> Bsp:
>  A nimmt den Mantel des B, wobei er glaubt, dass es sein
> eigener sei.
>  
> Hier " weiss A nicht, was er tut." er irrt sich über den
> tatumstand "fremd", also über eine eigenschaft des
> tatobjekts. es liegt also ein error in objecto vor, der gem
> § 16 stgb zum vorsatzausschluss führt. ist das so richtig?

[ok]


Kennt der Täter ein objektives Tatbestandsmerkmal nicht, so handelt er in vorsatzausschließendem Tatbestandsirrtum.


Die objektiven Tatbestandsmerkmale des § 242 STGB sind :
"Sache", "beweglich", "fremd" und Tathandlungen "Wegnahme"



Viele Grüße
Josef


Bezug
Ansicht: [ geschachtelt ] | ^ Forum "Jura"  | ^^ Alle Foren  | ^ Forenbaum  | Materialien


^ Seitenanfang ^
www.vorhilfe.de