fristlose Kündigung < Politik/Wirtschaft < Geisteswiss. < Vorhilfe
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(Frage) beantwortet | Datum: | 19:24 Mi 23.03.2011 | Autor: | Natalia |
Aufgabe | Karin Flink ist nach zwei Abmahnungen mit Kündigungsandrohung von der Muster KG wegen erneuten Verstoßes gegen die Arbeitsordnung am 09.11.08 fristlos gekündigt worden.
Der Betriebsrat wurde angehört; er hat der Kündigung fristgerecht widersprochen.
Karin flink möchte ihr Arbeitsverhältnis in der Muster Kg fortsetzten.
Welche der folgenden Aussagen im vorliegenden Fall sind richtig?
Karin Flink (Lösungen laut Prüfung)
2. muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Amtsgericht Kündigungsschutzklage erheben, sonst gilt das Arbeitsverhältnis am 09.11.08 als beendet.
5. muss fristgerecht Klage beim Arbeitsgericht erheben, auch wenn die Muster KG die fristlose Klage in eine ordentliche Klage umwandelt. |
Hallo, weiß jemand von euch, ob die 2. Antwort mit den drei Wochen noch aktuell ist oder ob sich das Gesetzt da schon verändert hat?
LG
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(Antwort) fertig | Datum: | 19:45 Mi 23.03.2011 | Autor: | mmhkt |
Guten Abend,
zum Kündigungsschutzgesetz gehts hier lang.
Unter "Erster Abschnitt/Allgemeiner Kündigungsschutz" findest Du was Du suchst.
Schönen Gruß
mmhkt
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