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Forum "Jura" - gewerbe für website?
gewerbe für website? < Jura < Geisteswiss. < Vorhilfe
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gewerbe für website?: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 11:04 Do 30.04.2009
Autor: hasso

moien,

hab eine Frage und zwar wenn man bspw. eine Website erstellt und diese Website durch Werbung finanziert ist man schonmal verpflichtet ein Gewerbe oder weil in wiki steht wiki:

Gewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird.

Vorrausetzungen sind leider alle erfüllt :D

Könnte man theoretischer Weise diese Website auch nach einen anderen Nationalen Recht erstellen(sprich nach Dubai Recht) und man ist dadurch nicht mehr Steuerpflichtig oder gilt es in den Wohnort wo man sich als Betreiber der Webseit aufhält gilt auch dieses Recht ?

Viele Grüße
hasso

        
Bezug
gewerbe für website?: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 14:02 Do 30.04.2009
Autor: Josef

Hallo hasso,


>  
> hab eine Frage und zwar wenn man bspw. eine Website
> erstellt und diese Website durch Werbung finanziert ist man
> schonmal verpflichtet ein Gewerbe oder weil in wiki steht
> wiki:
>  
> Gewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit,
> die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer
> mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird.
>

[ok]

> Vorrausetzungen sind leider alle erfüllt :D
>  
> Könnte man theoretischer Weise diese Website auch nach
> einen anderen Nationalen Recht erstellen(sprich nach Dubai
> Recht) und man ist dadurch nicht mehr Steuerpflichtig oder
> gilt es in den Wohnort wo man sich als Betreiber der
> Webseit aufhält gilt auch dieses Recht ?
>  

Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht gemäß § 1 Abs. 1 EStG setzt einen Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland voraus.


Viele Grüße
Josef



Bezug
                
Bezug
gewerbe für website?: Frage (überfällig)
Status: (Frage) überfällig Status 
Datum: 21:17 Fr 01.05.2009
Autor: hasso

Hallo Josef,

> Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht gemäß § 1 Abs. 1 EStG
> setzt einen Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthalt im
> Inland voraus.

danke das kam mir auch bekannnt vor, weil wir in Steuerrecht noch vor kurzem darüber geredet hatten(unbeschränkte und beschränkte strpf.)....hmm welche Vor und Nachteile gäbs denn, wenn man die Website auf einen anderen Namen meldet der im Ausland wohnt? außer das keine Steuern mehr fällig wären :D ?


Freundliche Grüße
hasso

Bezug
                        
Bezug
gewerbe für website?: Fälligkeit abgelaufen
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 21:20 So 03.05.2009
Autor: matux

$MATUXTEXT(ueberfaellige_frage)
Bezug
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