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Hey Leute ,
ich habe da mal eine Frage.Ein 16 jähriger ist schwer krank und wird ins Krankenhaus geliefert.Dort entdeckt der Arzt ,dass sein Blindarm raus operiert werden muss.Nun sind die Eltern in einer gläubischen Sekte und lehnen es ab das ihr Kind operiert wir , da es Gottes Wille ist .Der Junge liegt schon fast im Sterbebett und die Eltern sind immer noch strikt gegen eine Operation.Was kann der Arzt jetzt tun?
Da er nicht den Jungen operieren kann , weil er die Einwilligung braucht.
Danke
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Hallo bubblegun,
nach deutschem Recht kann der Arzt wohl nichts machen, ohne den Eltern erst das Sorgerecht entziehen zu lassen.
Eine Lücke mag sich aber in der Religionsfreiheit ergeben. Da ist man in Deutschland mit 14 Jahren vollständig religionsmündig. Möglicherweise ist die Entscheidung der Eltern darüber doch anzufechten.
Wenn die allerdings von ihrer Begründung abrücken, aber trotzdem nicht in eine Operation einwilligen, ist man wieder am Anfang.
Zeugen Jehovas?
Grüße
reverend
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Status: |
(Antwort) fertig | Datum: | 07:37 Fr 17.12.2010 | Autor: | Josef |
Hallo bubblegun,
"Die Haftung für Minderjährige stellt das größte Problem dar. Oft führt es zu Gerichtsverfahren gegen die Eltern aufgrund vernachlässigter Sorgepflicht. Doch derartige Maßnahmen werden von vielen Ärzten und Rechtsanwälten in Frage gezogen, die mit solchen Fällen vertraut sind und glauben, daß die Zeugen für eine gute medizinische Behandlung ihrer Kinder sorgen. Da sie nicht darauf aus sind, sich vor der elterlichen Verantwortung zu drücken oder sie einem Richter oder jemand anders zu überlassen, dringen die Zeugen darauf, daß die religiösen Grundsätze der Familie berücksichtigt werden. Dr. A. D. Kelly, ehemaliger Sekretär der Medizinischen Gesellschaft Kanadas, schrieb: „Die Eltern von Minderjährigen und die nächsten Angehörigen bewußtloser Patienten haben das Recht, den Willen des Patienten darzulegen. . . ."
Quelle: siehe hier
"Entschuldigungsgründe
Liegt ein Entschuldigungsgrund vor, wird die Tat zwar von der Rechtsordnung mißbilligt, in Anbetracht der außergewöhnlichen Konfliktlage jedoch Nachsicht geübt und auf einen Schuldvorwurf verzichtet, so daß der Täter straflos bleibt.
Merksatz: Die gerechtferttígte Tat wird von der Rechtsordnung gebilligt, die entschuldigte nur nachgesehen.
Sonstige übergesetzliche Entschul-digungsgründe
=> Handeln auf Befehl
zB. bei Soldaten.
=> Unzumutbarkeit normgerechten Verhaltens
(h.M. ablehnend)
=> Glaubens- und Gewissensfreiheit, Art. 4 GG
Konflikt zwischen der Rechtsüberzeugung der Gesellschaft und der eigenen Glau-bensüberzeugung
(h.M. ablehnend).
Bsp.: Zeuge Jehova - Tatalverweigerer; Verweige-rung von lebensrettender Bluttransfusion."
Quelle: Entschuldigungsgrund
herrschende Meinung (h.M.)
Viele Grüße
Josef
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