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Forum "Jura" - produkthaftung
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produkthaftung: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 20:31 Di 08.07.2008
Autor: laura.e

Aufgabe
1. was sind absolute rechte und warum ist der deliktische Schutz in BGB 823 auf diese beschränkt?
2. Nennen sie die wichtigsten Unterschiede zwischen der deliktischen Produkthaftung und derjenigen nach dem Produkthaftungsgesetz.

Mir ist die Abgrenzung zwischen relativen und absoluten Recht nicht wirklich klar. Ich dachte, dass sich absolute rechte gegen jeden und für alle gelten und relative nur für personen, die miteinander in Kontakt stehen (Vertrag). Die Anwendung auf Art 823 bleibt mir allerdings völlig schleierhaft, sowie auch Frage 2. danke schonmal im vorraus für die mühe!

        
Bezug
produkthaftung: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 21:22 Di 08.07.2008
Autor: smarty

Hallo Laura,

> 1. was sind absolute rechte und warum ist der deliktische
> Schutz in BGB 823 auf diese beschränkt?

ist er auf diesen beschränkt, woran erkennt man das [kopfkratz3]


>  2. Nennen sie die wichtigsten Unterschiede zwischen der
> deliktischen Produkthaftung und derjenigen nach dem
> Produkthaftungsgesetz.

also der wichtigste (und m.M. nach gibt es nur einen :-)) ist, dass nach dem Produkthaftungsgestz nur die "verschuldensunabhängige Haftung des Herstellers" gemeint ist, während man bei der deliktischen Produkthaftung von einem Verschulden ausgeht

>  Mir ist die Abgrenzung zwischen relativen und absoluten
> Recht nicht wirklich klar. Ich dachte, dass sich absolute
> rechte gegen jeden und für alle gelten und relative nur für
> personen, die miteinander in Kontakt stehen (Vertrag).

das ist auch völlig korrekt [ok]


> Die
> Anwendung auf Art 823 bleibt mir allerdings völlig
> schleierhaft

mir auch (noch)... - vielleicht ist hiermit gemeint, dass A ja noch gar nicht weiß in welchem Umfeld, Umfang und Personenkreis sein Produkt Anwendung findet, es also gar keinen konkreten Partner gibt. Außerdem ist hier sicher [mm] §823\red{ff} [/mm] gemeint, oder?

Reicht denn eine (weitere) Antwort auch in den nächsten Tagen noch aus?

> sowie auch Frage 2. danke schonmal im vorraus
> für die mühe!

Grüße Smarty

Bezug
        
Bezug
produkthaftung: Tipp
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 07:48 Mi 09.07.2008
Autor: Josef

Hallo Laura,

> 1. was sind absolute rechte und warum ist der deliktische
> Schutz in BGB 823 auf diese beschränkt?
>  2. Nennen sie die wichtigsten Unterschiede zwischen der
> deliktischen Produkthaftung und derjenigen nach dem
> Produkthaftungsgesetz.
>  Mir ist die Abgrenzung zwischen relativen und absoluten
> Recht nicht wirklich klar. Ich dachte, dass sich absolute
> rechte gegen jeden und für alle gelten und relative nur für
> personen, die miteinander in Kontakt stehen (Vertrag). Die
> Anwendung auf Art 823 bleibt mir allerdings völlig
> schleierhaft, sowie auch Frage 2. danke schonmal im vorraus
> für die mühe!



Absolute Rechte gehören einer Person und sind gegen unbefugte Eingriffe Dritter geschützt. Sie wirken gegenüber jedermann. das deutlichste absolute Recht ist das Eigentum an einer Sache. So beschreibt § 903 Satz 1 BGB das Eigentum als das Recht, wonach der Eigentümer mit der Sache grundsätzlich nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen kann.

Relative Rechte bestehen nur zwischen bestimmten Personen und entfalten im Gegensatz zu den absoluten Rechten keine Wirkung gegenüber Dritter. Hierzu gehören insbesondere Rechte aus vertraglichen oder gesetzlichen Schuldverhältnissen. Rechte in diesem Sinn können Ansprüche oder Gestaltungsrechte sein.


Unter "sonstigen Rechten" i.S. von § 823 I versteht man nur Rechte nach Art von Gesundheit, Eigentum usw. Es sind dies nur sog. absolute Rechte, die gegen jedermann wirken, die jeder zu respektieren hat, also z.B.  das Urheberrecht, der eingerichtete und ausgeübte Gewerbebetrieb, sogar der Besitz, weil er einem dinglichen Recht angenähert ist. Eine Forderung aber ist nur ein Band von Person zu Person und wird daher nur als relatives Recht bezeichnet. Sie fällt nicht unter § 823 I BGB.


Viele Grüße
Josef

Bezug
        
Bezug
produkthaftung: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 08:22 Mi 09.07.2008
Autor: Josef

Hallo Laura,


>  2. Nennen sie die wichtigsten Unterschiede zwischen der
> deliktischen Produkthaftung und derjenigen nach dem
> Produkthaftungsgesetz.


Produkthaftung = verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung. Der Hersteller haftet für Schäden, die aus der Nutzung eines von ihm in den Verkehr gebrachten fehlerhaften Produkts hervorgerufen wurden.

Die Produzentenhaftung wir i.R.d. § 823  geregelt. Anwendungsgebiete sind Konstruktionsfehler (z.B. betreffend die Sicherheit), Fabrikationsfehler (z.B. unerkennbarer Materialfehler, der einzelne Produkte, aber nicht die gesamtge Serie betrifft), Instruktionsfehler (z.B. der Kunde wurde nicht ausreichend über Gefahren aufgeklärt, die mit dem Produkt verbunden sind).



Viele Grüße
Josef

Bezug
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