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Forum "Politik/Wirtschaft" - sozialversicherungsbeitrag
sozialversicherungsbeitrag < Politik/Wirtschaft < Geisteswiss. < Vorhilfe
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sozialversicherungsbeitrag: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 21:07 Do 24.08.2006
Autor: hindorfconan

Aufgabe
warum bezahlen nun die arbeitgeber weniger vom sozialversicherungsbeitrag für die arbeitnehmer??????

hallo,

habe was gehört, weil irgendwie durch die globalisierung die arbeit im ausland billiger ist, vor allem für die arbeitgeber....

die kürzung der sozialversicherungbeiträge sollen aber nicht deshalb sein, damit arbeitgeber mehr leute einstellen, odre so???


kann mir jemand bitte hierbei helfen???

        
Bezug
sozialversicherungsbeitrag: Tipp
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 04:34 Fr 25.08.2006
Autor: Josef

Hallo,

> warum bezahlen nun die arbeitgeber weniger vom
> sozialversicherungsbeitrag für die arbeitnehmer??????
>  hallo,
>  
> habe was gehört, weil irgendwie durch die globalisierung
> die arbeit im ausland billiger ist, vor allem für die
> arbeitgeber....
>  

[ok]


> die kürzung der sozialversicherungbeiträge sollen aber
> nicht deshalb sein, damit arbeitgeber mehr leute
> einstellen, odre so???
>  
>


Für den Arbeitgeber stellen über das Bruttogehalt hinausgehende Kosten einen finanziellen Aufwand dar, der die Kosten für die Beschäftigung erhöht.

Von 1991 bis 2003 soll allerdings nach den Berechnungen des Bundesministeriums für Gesundheit der Anteil der Arbeitgeber an der Finanzierung der Sozialleistungen von 39,1% auf 33,7% zurückgegangen sein.

Um Arbeitslose noch stärker zu fordern, wurde das sogenannte Hartz-Konzept geschaffen und u. a. im Rahmen der Agenda 2010 der rot-grünen Bundesregierung (in modifizierter Form) umgesetzt. Es bewirkt im Niedriglohnbereich eine Senkung der Sozialversicherungsbeiträge. Dafür wurden die Instrumente Minijob und Midijob geschaffen, die neben das reguläre Beschäftigungsverhältnis treten. Gleichzeitig wurden durch die Agenda 2010 weitere Teile der bisher als Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge abgeführten Sozialversicherungskosten dem Nettoeinkommen der Arbeitnehmer angelastet, sowie auf der Ausgabenseite Rentenauszahlungen, Leistungen der Krankenversicherung und Arbeitslosengeld gekürzt.

Kritiker dieser Maßnahmen befürchten, dass durch diese Maßnahmen Vollarbeitsplätze durch billigere Jobs ersetzt würden und keine neuen Arbeitsplätze entstünden, wodurch das Sozialversicherungssystem durch Einnahmeausfälle weiter geschwächt werde. Das Hartz-Konzept beruhe auf einer einzelwirtschaftlichen Sicht der Dinge, die die makroökonomischen Auswirkungen ausblende.

Kritiker der Fixierung auf die Höhe der Lohnnebenkosten geben zu bedenken, dass Lohnersatzleistungen die Nachfrage in Zeiten konjunktureller Schwäche stützen, sie mithin neben ethischen (kollektive Absicherung von Lebensrisiken) auch volkswirtschaftlich sinnvolle Aufgaben erfüllen. Dieser keynesianischen Auffassung wirft man vor, sie berücksichtige nicht die langfristige Entwicklung. Jedoch wird nach dieser Auffassung darauf hingewiesen, dass es sich um eine bleibende Nachfrageschwächung handelt, die bis in die zukünftige Entwicklung hineinwirkt. Dagegen steht die Beurteilung jener Ökonomen, die grundsätzlich von einer Stabilität des marktwirtschaftlichen Systems ausgehen und die behaupten, dass die derzeitige Arbeitslosigkeit nicht auf einem Nachfrageproblem beruhe. Des Weiteren müssen nach Ansicht dieser Kritiker die Höhe der Lohnstückkosten sowie die Stückgewinne als Indikatoren der Produktivität einer Volkswirtschaft in der Diskussion berücksichtigt werden.

[]Fundstelle


Lohnnebenkosten werden die Ausgaben genannt, die der Arbeitgeber (AG) für den Arbeitnehmer (AN) zahlt, ohne dass diese Bestandteil des vereinbarten Gehalts sind. Sie müssen verpflichtend auf Grund der Sozialgesetze erbracht werden.

Dies sind konkret der Arbeitgeberbeitrag zur Sozialversicherung. Grundsätzlich werden die Beiträge zur Sozialversicherung zu gleichen Teilen von AG und AN getragen. Da der Beitragssatz der Sozialversicherung knapp 45% (die tatsächliche Höhe ist von dem Betragssatz der vom AN frei wählbaren Krankenkasse abhängig) des Bruttolohns beträgt, müssen AG und AN jeweils 22,5% abführen. Der Beitrag des AN wird automatisch mit seiner monatlichen Gehaltszahlung abgeführt. Sowohl der AN-Beitrag als auch der AG-Beitrag werden durch den Arbeitgeber monatlich an die zuständige Sozialversicherung weitergeleitet.

Für den AG stellen diese Kosten neben dem Gehalt weiteren finanziellen Aufwand dar, der die Kosten für die Beschäftigung weiter erhöht. Die hohen Lohnnebenkosten werden als ein Grund angesehen, weshalb die Arbeitslosigkeit konstant auf hohem Niveau in Deutschland bleibt. Die Arbeitslosenquote schwankt derzeit zwischen 9,5-11% aller Personen im erwerbsfähigen Alter in Deutschland.

[]Fundstelle




Viele Grüße
Josef

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