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Geschäftsordnung des Vereins "Vorhilfe.de e.V."
Errichtungsdatum: 02.04.2005
1. Mitgliederversammlung
§1 Die Mitgliederversammlung ist öffentlich.
§2 Sie kann auf Antrag eines Mitgliedes auch zeitgleich in einem Chatsystem stattfinden.
Die online teilnehmenden Mitglieder müssen über den Verlauf der Versammlung zeitnah unterrichtet werden.
§3 Es wird ein Protokoll über die Mitgliederversammlung angefertigt und den Mitgliedern zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.
§4 Die Mitgliederversammlung beschließt eine Tagesordnung.
Ein Vorschlag zur Tagesordnung wird vom Vorstand mit der Einladung versandt.
Änderungswünsche müssen mindestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich eingehen.
2. Wahlen
§1 Wahlen finden auf Antrag eines Mitgliedes in geheimer Abstimmung statt. Wird dieser Antrag nicht gestellt, so wird offen abgestimmt.
§2 Die Mitgliederversammlung bestimmt einen Wahlleiter.
- Der Wahlleiter darf nicht selbst für ein Amt kandidieren.
- Er wird mit einfacher Mehrheit bestimmt.
§3 Den online teilnehmenden stimmberechtigten Mitgliedern muss eine Wahlmöglichkeit gewährt werden.
§4 Gewählt ist, wer die absolute Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigt.
- Kann keiner der Kandidaten die absolute Stimmenmehrheit auf sich vereinigen,
findet eine Stichwahl statt, an der jene Kandidaten mit den zwei größten Stimmenanteilen teilnehmen können.
- Ist nach der Stichwahl kein Kandidat mit absoluter Mehrheit der Stimmen gewählt, findet eine weitere Stichwahl statt,
bei der zur Wahl die einfache Mehrheit der Stimmen ausreicht.
- Ist nach der zweiten Stichwahl kein Kandidat gewählt worden, schlägt der Wahlleiter ein Wahlverfahren vor, das von der
Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit angenommen werden muss.
3. Vorstand
§1 Der Vorstand trifft sich in regelmäßigen Abständen.
§2 Die Sitzungen des Vorstandes können auch fernmündlich abgehalten werden, z.B. über ein Chatsystem.
4. Änderung der Geschäftsordnung
§1 Die Geschäftsordnung kann durch die Mitgliederversammlung geändert werden, sofern die teilnehmenden stimmberechtigten
Mitglieder in absoluter Mehrheit dafür stimmen.
§2 Die Geschäftsordnung gilt unbefristet, bis eine Änderung durch die Mitgliederversammlung stattfindet.
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